Die frühesten Münzen in der Form, wie wir sie kennen, datieren schon auf eine Zeit um etwa 600 v. Chr. Bildliche Darstellungen auf Gold, Silber und Bronze zeigten bereits seit der Antike große Ereignisse und Entwicklungen in Kultur, Natur und Gesellschaft. Auch heute noch spielen Münzen eine wichtige Rolle, zum Beispiel als Umlaufgeld in unseren Geldbeuteln. Seitdem Menschen Münzen mit einer Absicht prägen, die über die ausschließliche Funktion als Tauschmittel hinausgeht, stellt sich die Frage, warum ein Staat überhaupt Gedenk- und Sammlermünzen emittiert und welchen anderen Zwecken eine solche Ausgabe von Münzen dienen soll.
Im Gegensatz zur Bereitstellung von Verkehrsinfrastruktur, der Gewährleistung von Innerer Sicherheit oder Unterstützung durch Sozialleistungen ist das Herausgeben von Sammler- und Gedenkmünzen in Deutschland – und wohl auch darüber hinaus – kein Teil der staatlichen Daseinsfürsorge. Vielmehr handelt es sich um eine freiwillige öffentliche Aufgabe, da nach § 2 (1) Münzgesetz der Bund solche Münzen ausprägen kann, aber nicht muss.
Gleichwohl hat die Ausgabe von Gedenk- und Sammlermünzen in Deutschland eine lange Tradition. In der jüngeren Münzgeschichte machten hier die 2- und 5-Markmünzen aus Anlass des 200-jährigen Bestehens des Königreichs Preußen im Jahr 1901 den Auftakt. Einem systematischeren Münzwesen begegnet man dann in den Zeiten der Weimarer Republik mit ihren 3- und 5-Mark-Gedenkmünzen. Bereits hier steht jedoch nicht mehr allein der gedenkende Aspekt im Vordergrund; hinzu treten ein verstärkt künstlerischer Anspruch sowie der positive finanzielle Aspekt für den Reichshaushalt. Als nach dem Zweiten Weltkrieg, zu Beginn der 1950er Jahre, die Überlegungen zur Ausprägung von Gedenkmünzen wieder aufgenommen wurden, hat das damalige Bundesministerium der Finanzen bereits auf diese Facetten hingewiesen: »Das Deutsche Reich hat von jeher – wie alle Kulturstaaten – aus den verschiedensten, mehr oder weniger bedeutenden Anlässen Gedenkmünzen ausgegeben. Diese Maßnahme ist von ideellem Wert (Förderung der Kunst, Gedenken an Persönlichkeiten oder Ereignisse u. a.) und für den Staat als den Inhaber des Münzregals zugleich von finanzieller Bedeutung. Gedenkmünzen werden gesammelt, der Staat erzielt einen bleibenden Münzgewinn.« Die Erzielung von Einnahmen stand erstmals bei der Ausgabe der 10-DM-Münzen anlässlich der Olympischen Spiele 1972 deutlich im Vordergrund.
Noch zu Beginn des 21. Jahrhunderts hat das Bundesfinanzministerium jedoch die ideelle Bedeutung des Münzwesens »mit seinen vielfältigen reliefplastischen Miniaturen [als] Teil des geistig-kulturellen Gedächtnisses« und ihre identitätsstiftende Rolle »für den Staat und seine Bürger« betont. Gleichzeitig hat mit der Währungsumstellung von D-Mark zu Euro ein erheblicher Wandel in der Ausgabepolitik des Bundes eingesetzt. Mit der Einführung der Goldmünzen und der Erweiterung des Portfolios im 5- und 10-Euro-Polymerringbereich wurden neue Zielgruppen erschlossen. Jedoch wurde auch hier stets auf eine herausragende Bedeutung der für die Gestaltung der Münzen vorgegebenen Themen geachtet. Die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien formulierte es 2005 etwas pathetisch: »Es gehört zu den besten Traditionen eines Landes, Gedenk- und Sondermünzen zu prägen. Sie dienen einem politischen und künstlerischen Selbstverständnis und versammeln die Ikonen ihrer Zeit. (…) Sie tragen dazu bei, das Jetzt im Gestern zu verankern und für die Zukunft aufzutun.«
Diese beiden bzw. drei Traditionsstränge (ideeller Wert, künstlerischer Anspruch und finanzielle Bedeutung) haben ihren Niederschlag nach wie vor auch in der aktuellen Ausgabepolitik gefunden. Auch heute sollen mit der Emission von Sammler- und Gedenkmünzen kulturpolitische Zwecke nachhaltig gefördert und der Bekanntheitsgrad der Münzen in der Bevölkerung gesteigert sowie Nettoeinnahmen für den Bund generiert werden. Zur Würdigung von historisch, kulturell oder gesellschaftspolitisch bedeutsamen Themen gibt der Bund daher die deutschen Sammlermünzen heraus. Alle Bürgerinnen und Bürger können dabei Themenvorschläge für deutsche Euro-Sammlermünzen einreichen. Ein Expertengremium gibt nach ausführlicher Diskussion seine Empfehlungen zur Themenwahl ab. Die finale Auswahl obliegt jedoch dem Bundesminister der Finanzen als sogenanntem »Münzherr«. Dabei treten neben den Münzen mit klassisch anmutenden Porträtabbildungen auch verstärkt populäre Motive wie z. B. die »Sendung mit der Maus«, »Loriot« oder Motive aus der Tierwelt und Wissenschaft und Technik auf. Zur Findung der Münzmotive werden dann Gestaltungswettbewerbe ausgeschrieben und in einer Jurysitzung ein Siegerentwurf ermittelt. Bevor dieser jedoch geprägt werden kann, ist in Deutschland eine Beschlussfassung durch das Bundeskabinett vorgesehen. Die Prägung erfolgt dann in den fünf Münzstätten der Länder. Aus welcher Prägestätte eine Münze stammt, lässt sich anhand des sogenannten Prägebuchstabens erkennen: Dabei steht das »A« für Berlin, das »D« für München, das »F« für Stuttgart, das »G« für Karlsruhe und das »J« für Hamburg.
Die deutschen Münzen zeichnen sich durch eine hohe künstlerische und handwerkliche Qualität aus, die vor allem durch die Durchführung von Münzwettbewerben gewährleistet wird. Dadurch sind die bundesrepublikanischen Münzen ein Aushängeschild der Kunstgattung »Geprägtes Kleinrelief« auf Wertgegenständen. Alle für die Münzgestaltung qualifizierten Teilnehmenden haben die Möglichkeit, mit den Besten des Genres (Gestaltung und Gravur) in den Wettbewerb zu treten. In der Bundesrepublik hat sich die Form des Einladungswettbewerbs etabliert, bei dem Künstlerinnen und Künstler aus einer bestehenden Datenbank ausgewählt und zur Abgabe von Wettbewerbsarbeiten eingeladen werden. In diese Datenbank können grundsätzlich alle aufgenommen werden, die die formalen Kriterien erfüllen. Zur Förderung junger Künstlerinnen und Künstler im Bereich der Münzgestaltung sowie im Hinblick auf die Erweiterung der Kartei führt der Bund in unregelmäßigen Abständen – ca. alle zwei Jahre – Nachwuchswettbewerbe durch. Hierbei werden gezielt Kunsthochschulen angesprochen, an denen entsprechende Ausbildungs- und Studiengänge angeboten werden. Der Wettbewerbscharakter ermöglicht das beste Ergebnis für die Münzgestaltung. Die Sammlermünzen erhalten dadurch einen hohen künstlerischen Stellenwert, der mit zeitgenössischen Kunstgattungen wie Malerei, Bildhauerei etc. vergleichbar ist. Dabei wird auf die »Richtlinien für Planungswettbewerbe« zurückgegriffen, die eine normierte, faire und nachvollziehbare wie transparente Auswahl ermöglichen. So ist der Gestaltungswettbewerb überhaupt der beste Garant, um das hohe Niveau zu halten. Gleichwohl bleibt es Sache der Künstler wie der Preisrichter, zwischen der Gefälligkeit der Motivgestaltung und dem künstlerischen Anspruch die richtige Balance zu finden. Darüber hinaus können andere Formen der Motivauswahl erfolgreich sein, wenn sie die oben genannten Ansprüche garantieren können. Insbesondere bei technischen Neuerungen müssen die Teilnehmenden frühzeitig mit den Herausforderungen vertraut gemacht werden, um optimale Ergebnisse zu erzielen.
Florian Mausbach, der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, in dessen Aufgabenbereich die Münzwettbewerbe bis 2017 lagen, bezeichnete die Gedenk- und Sammlermünzen einst als »Denkmäler für die Tasche«, da sie den Staat und seine Werte repräsentieren und gestalten. Die bundesrepublikanischen Gedenk- und Sammlermünzen sind per se gesetzliches Zahlungsmittel; für deren Akzeptanz und Wertigkeit ist es verpflichtend, auf der Wertseite neben der Angabe des Nominals und Nennung des Herausgebers auch den Bundesadler als Wappentier zu zeigen. Die Grundlagen der Gestaltung des Adlers gehen auf die »Bekanntmachung betreffend das Bundeswappen und den Bundesadler« aus dem Jahr 1950 durch den Bundespräsidenten Theodor Heuss zurück. Diese nennt die wesentlichen Bestandteile, die der Adler erfüllen muss, doch bleibt die künstlerische Ausgestaltung für jeden besonderen Zweck ausdrücklich vorbehalten. Daher sind die Bundesadler der deutschen Münzen auch so individuell wie ihre Bildseiten. Allerdings gibt es dennoch Vorgaben, die ein Adler erfüllen muss, wenn er auf einer Münze landen will. So muss er in einer »einem Staatsemblem angemessenen würdigen Form« dargestellt werden und darf selbstverständlich keine Anlehnungen an die Reichs- und Partei-Adlerdarstellungen der NS-Zeit zeigen. In jüngerer Zeit ist man auch dazu übergegangen, im Hinblick auf eine würdige Darstellung, die Bewegungsfreiheit des Adlers einzuschränken. So muss er nun statisch dargestellt werden und darf keine Bewegungen zeigen.
Das Münzenwesen ist einem ständigen Wandel und Umbruch unterworfen. In der rund 2500-jährigen Geschichte haben sich Gestalt und Material mehrfach verändert und neue Bezahlmöglichkeiten wie Banknoten, Kreditkarten und Onlinebezahlsysteme haben der Münze als Zahlungsmittel längst den Rang abgelaufen. Geblieben ist den »Taschendenkmälern« ihr ideeller Wert, ihr künstlerischer Anspruch und ihre finanzielle Bedeutung für den Bundeshaushalt. Diese drei, mitunter widerstrebenden Stränge zu einem Strang zusammenzuflechten bleibt auch zukünftig eine Herausforderung für die beteiligten Akteure.