Wasser ist die Grundlage allen Lebens und berührt ausnahmslos alle Themenfelder des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Dies wurde erst kürzlich auf der letzten Mitgliederversammlung vor dem Hintergrund eines sich ändernden Klimas durch Verabschiedung einer entsprechenden Resolution deutlich unterstrichen.
Die Klimakrise ist eine Wasserkrise! Dies spiegelt sich auch in der Arbeit des Bundesarbeitskreises Wasser, hier BAK, wider. Der BAK beschäftigt sich seit seinem mittlerweile annähernd 40-jährigen Bestehen mit Fragen der Wasserverfügbarkeit, Wasserqualität und aquatischen Lebensräumen und bringt seine Expertise in unterschiedlichen Verfahren und Gremien ein. Bei allen Erfolgen, die über die zurückliegenden Jahre im Gewässerschutz erreicht wurden, nimmt der Druck zurzeit eher zu.
Eigentlich haben wir gute Werkzeuge in der Hand. Im Jahr 2000 trat die Europäische Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL) in Kraft. Bis 2015, in begründeten Ausnahmen bis 2027, sollten alle Gewässer, auch sogenannte Grundwasserkörper, wieder einen guten Zustand oder ein gutes ökologisches Potenzial aufweisen. Leider ist das bis heute nicht annähernd gelungen. Lediglich etwa 9 Prozent der Oberflächengewässer (ohne Quecksilber) erfüllen die Kriterien, und bislang hat man wohl eher niedrig hängende Früchte geerntet. Dazu kommen jetzt die Probleme eines voranschreitenden Klimawandels und damit verbunden eine Renaissance der kleinen Wasserkraft, die unsere Gewässer zusätzlich schädigt.
Wenn wir uns fragen, wie Gewässer und auch Trinkwasser in Deutschland nachhaltig gesichert werden können und welche Herausforderungen sich in den kommenden Jahren in diesem Kontext stellen werden, müssen wir zunächst die Herausforderungen benennen.
Die zurückliegenden trockenen Sommer haben Gewässer austrocknen lassen, Grundwasserstände sind gesunken und Wälder abgetrocknet. Auf der anderen Seite führt eine veränderte Niederschlagsverteilung zu zunehmenden Starkregenereignissen mit Hochwassergefahren. Höhere Temperaturen führen zu verstärkter Verdunstung, und die Landschaft trocknet aus. Wasserbedarfe steigen.
Die Qualität unseres Wassers ist vielerorts durch Überschüsse von Düngemitteln aus der Landwirtschaft, die Nutzung von Pestiziden, industrielle und kommunale Abwässer sowie Wassernutzung zur Kühlung in der Energieversorgung grundsätzlich beeinträchtigt. In Zeiten von Niedrigwasserführung konzentrieren sich die Belastungen durch fehlende Verdünnung, Gewässer überhitzen, Organismen unterliegen multifaktoriellem Stress. Kunststoffe und weitere nicht abbaubare Substanzen gelangen über unsere Fließgewässer in die Meere und sammeln sich dort an. Die Anzahl neuer Stoffe mit unbekannter Umweltwirkung übersteigt bei Weitem die Anzahl der geregelten. Untersuchungen an Zuflüssen des Bodensees haben gezeigt, dass die Eliminierung von sogenannten Mikroschadstoffen aus Kläranlagenabläufen entscheidend für eine (Wieder-)Besiedlung mit gewässertypischen Organismen ist.
Der BAK sieht den Landschaftswasserhaushalt und alle davon abhängigen Nutzungen und Lebensräume akut gefährdet. Der historisch gewachsene Umgang mit Wasser in der Landschaft verstärkt die Folgen des Klimawandels. Bislang hat sich die Wasserwirtschaft darauf konzentriert, Wasser schadlos abzuführen und Landschaften zur Nutzung zu entwässern. Unter geänderten klimatischen Randbedingungen läuft die Landschaft leer. Verstärkt wird das Problem durch steigende Wasserbedarfe und Folgen der Versiegelungen. Wir müssen unsere bisherigen Nutzungen fundamental hinterfragen. Die Probleme sind vielfältig und nicht monokausal. Zunächst bedarf es dringend eines wirksamen Klimaschutzes, um die Situation nicht weiter zu verschärfen.
Zur Klimafolgenanpassung muss die bestehende Entwässerungslandschaft aus Sicht des BAK zu einer Schwammlandschaft entwickelt werden. Städte müssen zu Schwammstädten werden. Wasser muss länger in der Fläche bleiben.
Wasser darf nicht mehr als Entsorgungspfad für Schadstoffe dienen – »zero pollution« –, bis dahin benötigen wir erweiterte Kläranlagen mit zusätzlichen Reinigungsstufen. Unseres Wissens gibt es kein Verschmutzungsrecht. Nutzungen müssen hinterfragt und in Summe an das verfügbare Dargebot angepasst werden.
Mit der Erkenntnis, dass nach 20 Jahren Wasserrahmen-Richtlinie erst etwa 9 Prozent unserer Oberflächengewässer die Ziele erreicht haben und der Klimawandel zusätzlich Druck ausübt, sollten wir erwarten können, dass bei einem solch fundamentalen Themenkomplex zusätzliche Anstrengungen unternommen und die Ressourcen und Mittel ausgeweitet werden. Leider hat sich die überwiegende Mehrheit der Bundesländer dazu entschlossen, den sogenannten »LAWA-Transparenzansatz« zur Anwendung zu bringen, der die Zielerreichung aus Sicht des BUND europarechtswidrig schlicht in die ferne Zukunft mit noch größeren Unsicherheiten verlagert.
Neben der weiterhin gültigen WRRL hat die Bundesregierung die Nationale Wasserstrategie entwickelt, die viele angesprochene Probleme adressiert. Die vorgesehenen Umsetzungszeiträume erscheinen allerdings vor dem Hintergrund der Problemlage zu groß.
Der BAK setzt sich aktuell neben anderem für eine Sanierung des Landschaftswasserhaushalts, konsequente Umsetzung der WRRL und frei fließende Flüsse ein.