Wer an Kulturfinanzierung denkt, assoziiert zumeist als Erstes die staatliche Kulturförderung von Bund, Ländern und Kommunen. Schnell entsteht der Eindruck, dass Kultur ausschließlich staatlich gefördert ist. Das ist allerdings mitnichten so. Ein wesentlicher Kulturförderer sind auch die Bürgerinnen und Bürger. Sie sind dies als Erstes als Kundinnen und Kunden. Bücher, Tonträger, Musikinstrumente, Computerspiele, Zeitschriften, Kunstwerke, sie werden von Bürgerinnen und Bürgern gekauft. Kulturbereiche wie der Buchmarkt, der Kunstmarkt, der Musikmarkt oder auch die Games-Industrie sind als erstes Kulturwirtschaftsmärkte. Ihre Erzeugnisse werden von den Rezipientinnen und Rezipienten gekauft. Kinos, Clubs, Konzertveranstalter, sie alle müssen sich am Markt bewähren und leben vom Verkauf von Eintrittskarten bzw. teilweise vom Verzehr, der Newcomer querfinanziert. Gleiches gilt für die Designwirtschaft, die neben den privaten Kundinnen und Kunden vor allem für die Wirtschaft als Dienstleister arbeitet und sich daher vor allem als Kreativwirtschaft versteht. Die öffentliche Kulturförderung spielt hier eine untergeordnete Rolle. Indirekte Formen der Kulturförderung wie beispielsweise der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Buchprodukte und voraussichtlich ab dem 1. Januar 2025 auch für den Kunsthandel haben eine hohe Bedeutung.
Eine weitere wichtige Form der Kulturförderung durch die Bürgerinnen und Bürger ist ihre Mitgliedschaft in Vereinen. In Kulturfördervereinen, die Kulturinstitutionen unterstützen und finanzielle Mittel für ihre Arbeit zur Verfügung stellen, oder in Amateurvereinen, die selbst Kultur betreiben. Nach Sport und Bewegung (13,5 Prozent der Engagierten) sind Kultur und Musik mit 8,6 Prozent der im 5. Freiwilligensurvey am zweithäufigsten genannte Engagementbereich. Erst danach kommen Soziales (8,3 Prozent), Schule und Kindergarten (8,2 Prozent). Zum Vergleich: In der Politik und politischen Interessenvertretung engagieren sich 2,9 Prozent. Hinzu kommt das Engagement von Stiftungen im Bereich Kunst und Kultur.
Nichtsdestotrotz hat die öffentliche Kulturförderung in Deutschland einen sehr hohen Stellenwert. In regelmäßigen Abständen veröffentlicht das Statistische Bundesamt die Kulturfinanzberichte. Neben den aktuellen Zahlen zur Kulturfinanzierung erlauben die Berichte, Entwicklungen in der Kulturförderung aufzuzeigen. Ausweislich des letzten Kulturfinanzberichts, der Ende 2022 erschien, haben Bund, Länder und Kommunen im Jahr 2022 14,5 Milliarden Euro an Kulturmitteln zur Verfügung gestellt. Den größten Anteil stellten die Kommunen mit 39,1 Prozent der öffentlichen Kulturausgaben, gefolgt von den Ländern einschließlich der Stadtstaaten mit 38,6 Prozent und schließlich dem Bund mit 22,4 Prozent. Der hohe Anteil der Bundeskulturförderung ist im Jahr 2022 vor allem auf die Fördermaßnahmen im Rahmen der Coronapandemie zurückzuführen. Allein für das Programm Neustart Kultur stand im Jahr 2022 eine Milliarde Euro zur Verfügung, im Jahr 2023 eine weitere. Normalerweise fördert der Bund nur, wenn ein gesamtstaatliches Interesse vorliegt oder es sich um die Kulturförderung im internationalen Kontext handelt, also die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik. Vornehmlich verantwortlich für die Kulturförderung sind die Kommunen und die Länder. Werden die Pro-Kopf-Kulturausgaben der Länder einschließlich der Gemeinden untereinander verglichen, sind deutliche Unterschiede zu erkennen. Im Durchschnitt wurden im Jahr 2020 135,47 Euro/Kopf aufgewandt. Über diesem Wert liegen Berlin (249,64 Euro/Kopf), Sachsen (243,98 Euro/Kopf), Hamburg (225,03 Euro/Kopf), Bremen (189,66 Euro/Kopf), Thüringen (174,85 Euro/Kopf), Sachsen-Anhalt (167,85 Euro/Kopf), Sachsen-Anhalt (167,38 Euro/Kopf) und Bayern (143,78 Euro/Kopf). Diese Verteilung, dass die Stadtstaaten und die meisten ostdeutschen Bundesländer überdurchschnittlich viel pro Kopf für die Kulturförderung aufwenden, ist bereits seit vielen Jahren etabliert. Unterhalb des Durchschnittswertes liegen die Länder Mecklenburg-Vorpommern (131,45 Euro/Kopf), Baden-Württemberg (130,62 Euro/Kopf), Brandenburg (122,81 Euro/Kopf), Nordrhein-Westfalen (120,95 Euro/Kopf), Hessen (114,30 Euro/Kopf), Saarland (93,71 Euro/Kopf), Schleswig-Holstein (89,21 Euro/Kopf), Niedersachsen (85,44 Euro/Kopf) und Rheinland-Pfalz (71,63 Euro/Kopf).
Rund ein Drittel (31,4 Prozent) der 14,5 Milliarden Euro Kulturausgaben fließt in die Theater- und Musikpflege. Insbesondere die Kommunen engagieren sich hier, gefolgt von den Ländern. Wird die gesamte Theater- und Musikfinanzierung betrachtet, werden 51,4 Prozent von den Kommunen, 44,1 Prozent von den Ländern und nur 4,5 Prozent vom Bund übernommen. D. h. in der Finanzierung von Theatern und Musik hat der Bund nur eine untergeordnete Bedeutung. Wird noch einmal die gesamte Kulturfinanzierung in den Blick genommen, entfallen 21,6 Prozent auf die Finanzierung von Museen, Sammlungen und Ausstellungen. Auch hier leisten die Kommunen mit 47,2 Prozent das Gros der Finanzierung, die Länder tragen 28,6 Prozent bei und der Bund 24,3 Prozent. 12,1 Prozent der gesamten Kulturförderung entfallen auf Bibliotheken. Hier liegen die Kommunen mit 52,8 Prozent vorn, gefolgt von den Ländern mit 27,4 Prozent und danach dem Bund mit 19,8 Prozent.
Die wenigen hier vorgestellten Daten zur Kulturfinanzierung untermauern die große Bedeutung der kommunalen Kulturfinanzierung. Gleichwohl gehört die kommunale Kulturfinanzierung zu den sogenannten freiwilligen Leistungen, bei denen in Haushaltsnotlagen bzw. wenn eine Kommune sich in der Haushaltssicherung befindet, Einsparungen vorgenommen werden können. Umso wichtiger ist eine stabile Kommunalfinanzierung.