Die wichtigste kulturpolitische Herausforderung in den nächsten drei Jahren für die Stadt Flensburg ist die grundsätzliche Sicherung der Kulturfinanzierung und damit verbunden der Erhalt der vielfältigen und lebendigen Kulturszene: Aktuell liegen uns acht Anträge von Kultureinrichtungen auf neue und erhöhte institutionelle Förderung ab 2025 mit einem Gesamtvolumen von 412.600 Euro vor – zur Verfügung stehen 24.600 Euro. Die Anträge sind keinesfalls aus der Luft gegriffen, jede Einrichtung legt sehr überzeugend dar, wieso die Förderung notwendig ist: Mit Mitteln aus dem Bundesförderprogramm »Neustart Kultur« wurden während der Coronapandemie sehr erfolgreich Struktur- und Transformationsprozesse gefördert. Doch mit dem Wegfall dieser Förderungen sind die neu aufgebauten Strukturen von den Einrichtungen allein nicht zu halten.
Die gesellschaftliche Bedeutung der Kultur ist spätestens seit der Pandemie in aller Munde, doch dass kulturelle Angebote der freien Szene aufgrund unzureichender Finanzmittel häufig nur unter prekären Arbeitsbedingungen der Kulturschaffenden möglich sind, ist selten ein Thema. Niedriglöhne, lange Arbeitsschichten, kein Ausgleich von Wochenend- und Nachtarbeit oder Überstunden aufgrund der knappen Personalbesetzung – die Zustände sind für das aktuelle Personal meist unzumutbar und machen es nahezu unmöglich, neues qualifiziertes Personal zu finden. Die Einnahmen durch die Stellschrauben Eintrittspreis und Gastronomie zu erhöhen, ist nur begrenzt möglich: Die Publikumszahlen sind noch nicht wieder auf dem Stand von vor der Pandemie. Einige, häufig Ältere, halten sich aus Sorge um ihre Gesundheit fern von großen Veranstaltungen, andere haben neue Interessen entdeckt oder bleiben einfach gern zu Hause. Hinzu kommt, dass durch Energiekrise und Inflation das Freizeitbudget der Bürgerinnen und Bürger nun knapper ist als zuvor. Ehrenamtlich organisierte Kulturvereine und Initiativen stoßen oft an ihre Grenzen angesichts des bürokratischen Aufwands, Fördermittel zu beantragen und – wenn gewährt – abzurechnen. Diese Mittel sind in der Regel projektbezogen und bieten kaum die Möglichkeit, wiederkehrende Angebote zu etablieren. Es fehlt an (bezahlbaren) Räumen für ihre Arbeit, es fehlt an Strukturen, um Synergieeffekte zu nutzen, und es fehlt an Nachwuchs. Im Hinblick auf zu erwartende Verschärfungen der Haushaltslagen haben das Land Schleswig-Holstein und die Kommunen mit dem Kulturpakt 2030 ein klares Statement für die Kultur abgegeben. Die Überzeugung, dass Kultur entscheidende Grundlage unseres Gemeinwesens und Daseinsvorsorge ist, steht dabei oben an. Wir als Kommune wollen langfristige und nachhaltige Perspektiven bieten, die Qualität der Kulturangebote sichern und kulturelle Teilhabe ermöglichen. Nichtsdestotrotz gehört Kultur kommunalrechtlich noch immer zu den freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben; die pflichtigen haben in Anbetracht der kommunalen Finanzausstattung Vorrang.