Die Auftragsrückgänge und Klagen der deutschen Filmproduzenten sowie deren Ruf nach mehr Förderung waren durchaus ein Grund, sich auch Sorge um die Kinos und den deutschen Marktanteil zu machen. Doch alles in allem ist die Entwicklung 2025 positiver verlaufen, als Mitte des Jahres befürchtet. Das jedenfalls belegen Zahlen, die die Filmförderanstalt (FFA) kurz vor der Berlinale publizierte. Mit 91,9 Millionen Euro verkauften Tickets und 924 Millionen Euro Umsatz war das Kinojahr 2025 stärker als 2024. Der deutsche Marktanteil liegt bei 27,4 Prozent und damit 6,8 Prozentpunkte über dem des Vorjahrs. Für deutsche Filme wurden 24,3 Millionen Tickets verkauft, ein Plus von 37,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. »Deutsche Filme hatten 2025 einen Marktanteil von 27,4 Prozent – der höchste Wert in den letzten 5 Jahren«, so Peter Dinges, Vorstand der FFA. »Einen großen Anteil daran hatte natürlich ›Das Kanu des Manitu‹, mit dem erstmals seit 2017 wieder eine heimische Produktion an der Spitze der Kinocharts gestanden hat. Aber mit ›Die Schule der magischen Tiere 4‹ steht ein weiterer hiesiger Titel in den Top 10, und besonders im 2. Halbjahr zeigt sich der deutsche Film unglaublich vielfältig: Fortsetzungen, Komödien, Familienfilme, BookTok-Verfilmungen und anspruchsvolle Arthouse- und Festivalerfolge haben ein breites Publikum gefunden – und 2025 zu dem Jahr gemacht, in dem deutsche Filme die Kinobilanz gerettet haben.«

Diese gute Bilanz überdeckt das Gerangel zwischen Bundesministerien, den Ländern, den Lobbyverbänden der Filmwirtschaft sowie privaten und öffentlich-rechtlichen Streamern um eine Aufstockung der Filmförderung in Deutschland. Seit 2022 gibt es Pläne für ein sogenanntes steuerliches Anreizmodell sowie Investitionsabgaben von Plattformen wie Netflix oder Amazon, RTL Plus oder der ARD-Mediathek. Doch während Bund und Länder stritten und sich an der Unterstützung für die Filmbranche nichts Grundsätzliches änderte, schufen andere Länder Fakten. Deutsche Produzenten drehten zunehmend im Ausland, darunter auch zahlreiche Auftragswerke für ARD und ZDF. Zudem waren heimische Studios und Dienstleiter immer weniger gefragt. Die schwarz-rote Bundesregierung versprach, angesichts des Krisenszenarios schnell zu handeln. Der erste Schritt bestand in einer nahezu Verdoppelung der Zuschüsse aus Bundesmitteln von 130 Millionen Euro auf 250 Millionen Euro. Dafür wurde auf ein steuerliches Anreizmodell verzichtet, weil bei den Verhandlungen mit den Ländern, die einen Teil der Steuerverluste tragen sollten, kein Ende abzusehen war. Allerdings wurden die zusätzlichen 120 Millionen Euro durch das Bundesfinanzministerium so lange blockiert, bis Kulturstaatsminister Wolfram Weimer ein Gesetz vorlegt, das die Abgabepflicht für Streamingplattformen umsetzte.

Trat Weimer anfangs für ein solches Gesetz ein und sagte zu, bis zum Sommer vergangenen Jahres einen Entwurf vorzulegen, änderte er nach Gesprächen mit öffentlich-rechtlichen und privaten Streaminganbietern seine Meinung und plädierte nachdrücklich für eine Selbstverpflichtung.

In einem Konzept vom 1. Dezember 2025 heißt es zur Begründung: »Als Ergebnis einer Vielzahl an individuellen Gesprächen mit den durch ein etwaiges Investitionsverpflichtungsgesetz betroffenen Akteuren – Streaminganbieter und Sender sowie Produzentinnen und Produzenten – kann festgestellt werden, dass die wesentlichen Effekte einer gesetzlichen Investitionsverpflichtung auch durch eine freiwillige Selbstverpflichtung der Marktteilnehmer erzielt werden können – und dies schneller, effizienter und mit geringerem bürokratischem Aufwand für Verwaltung und Unternehmen. Im verfassungsrechtlichen Sinne bestünden somit ohnehin Zweifel an der Erforderlichkeit einer gesetzlichen Regelung; ein freiwilliges Bekenntnis zu Investitionen in den deutschen Markt unter Berücksichtigung leitender Kriterien ist damit gegenüber einem gesetzlichen Eingriff in den marktwirtschaftlichen Wettbewerb das deutlich verhältnismäßigere Mittel. Sämtliche potenziell von einem Gesetz betroffenen Unternehmen und Sendeanstalten haben inzwischen angeboten, ihr künftiges Engagement in entsprechenden individuellen Erklärungen gegenüber dem BKM schriftlich zu bestätigen und ihr Investitionsverhalten der nächsten Jahre einer Evaluierung durch die Filmförderungsanstalt zu öffnen.«

Insgesamt ging Weimer von freiwilligen Investitionsverpflichtungen und Investitionen in Höhe von rund 15 Milliarden Euro innerhalb von fünf Jahren aus. Auch in den vergangenen Wochen bekräftigte er freiwillige Selbstverpflichtungen anstelle eines Gesetzes, mehrfach: »Die internationalen Aufträge kommen gerade zurück. Diese positive Dynamik dürfen wir jetzt nicht kaputt machen, schon gar nicht für eine gesetzliche Regelung. Ich stelle mich gegen zusätzliche Bürokratie und neue gesetzliche Auflagen. Das schadet unserer Wirtschaft.« Mehrere Gespräche zwischen Weimer und dem Bundesfinanzministerium, zwischen CDU/CSU und SPD erbrachten keinen Kompromiss. Im Gegenteil beharrten die Sozialdemokraten auf einem Gesetz, und ihr Finanzminister gab die eingeplanten 120 Millionen Fördergelder nicht frei.

Während es Anfang Februar noch so aussah, als würde der Produzententag in diesem Jahr ohne eine Rede des für die Branche zuständigen Ministers und voller Sorgenfalten bei den Beteiligten über die Bühne gehen, nutzten zwei Bundestagsabgeordnete eine Reise in die »Hochburg des Bösen«, nach Los Angeles. Anja Weisgerber von der CSU und Wiebke Esdar von der SPD erdachten in den Tagen zwischen den Studiobesuchen einen Kompromiss, der das Wohlwollen beider Seiten fand. Der Ausbau der Filmförderung in Deutschland wird per Gesetz geregelt, das eine moderate Abgabeverpflichtung von acht Prozent des Nettoumsatzes in Deutschland vorsehen soll. Eine Investitionsverpflichtung mit Öffnungsklauseln kann sicherstellen, dass Streamingdienstanbieter und Sender einen ihrer Marktstärke entsprechenden Beitrag zur Finanzierung deutscher und europäischer Produktionen leisten und so mehr private Mittel in den Produktionsstandort Deutschland fließen. Sollten sich Streaminganbieter zu Investitionen von mindestens 12 Prozent verpflichten, können sie sich mittels einer Opt-out-Option beim Rechterückbehalt oder auch den Quoten für verschiedene Produktionsbereiche freikaufen. Es besteht damit die Hoffnung, so die von Weimer avisierten Investitionen von rund 15 Milliarden Euro zu übertreffen. Allerdings, darauf haben mehrere Verbände hingewiesen, müssen einer solchen Branchenvereinbarung das BKM oder die Filmförderanstalt (FFA) beziehungsweise die Produzenten oder Sender zustimmen.

Der Entwurf sieht vor, dass 60 Prozent in Investitionen für die Herstellung neuer europäischer audiovisueller Werke, 80 Prozent in original deutschsprachige Werke bzw. in Werke mit deutscher kultureller Prägung und 70 Prozent in Werke unabhängiger Produzenten fließen müssen. Auch eine Quote für Kinofilme ist vorgesehen. Für Produktionen in Deutschland ist ein besonderer Anreiz geplant, wenn er europarechtlich zulässig wäre. Zu den wichtigsten Forderungen der Produzenten gehört ein Rechtevorbehalt. Auch dieser soll im Gesetz festgeschrieben werden. Die Frist orientiert sich an den Finanzierungsanteilen und liegt zwischen drei und sieben Jahren, nach denen die Produzenten ihre Werke selbst vermarkten können. Bei Nichterfüllung der Vorgaben sind keine automatischen finanziellen Sanktionen geplant. Sondern diese sollen im Ermessen von BKM in Abstimmung mit der FFA liegen und unternehmensbezogene oder übergeordnete Umstände berücksichtigen.

Bei seiner Rede zum Produzententag am 12. Februar hat der Kulturstaatsminister sein Umschwenken auch mit einer Forderung an die Produzenten verbunden. Sie sollten die Chancen, die sich durch mehr Geld ergäben, auch nutzen, Kreativität entfalten und den Wettbewerb annehmen. Sie müssten jetzt »richtig« in Technologie, in Kreativität, in Produktion investieren, sagte Weimer. Wenn sie »diesen Tanz« mit den großen Plattformen bestehen wollten, sei es notwendig »neue Größenordnungen« zu schaffen.

Wann der Gesetzesentwurf vorliegt, er im Bundestag beschlossen wird und die neuen Fördermittel freigegeben werden, steht noch nicht fest. Frühestens ist wohl nach der Sommerpause des Parlaments damit zu rechnen. Ebenso ist unklar, ab wann die Streamer ihren Abgabeverpflichtungen nachkommen. Möglicherweise werden sie klagen, die öffentlich-rechtlichen Sender eingeschlossen, und das kann dauern.

Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 3/2026