Mit dem Ende Mai beschlossenen Kulturfördergesetz hat Sachsen-Anhalt Kunst und Kultur als Staatsziel verankert, um u.a. auch einen besseren Schutz vor politischer Vereinnahmung sicherzustellen. Kulturminister Rainer Robra beantwortet dazu drei Fragen:
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat Ende Mai das Kulturfördergesetz verabschiedet. Welche kulturpolitische Bedeutung hat dieses Gesetz aus Ihrer Sicht für das Land?
Das Gesetz bündelt zentrale kulturelle Regelungen, stärkt bestehende Förderstrukturen und legt Ziele, Verfahren sowie Grundsätze fest. Es hat eine essenzielle Bedeutung für das weltoffene, tolerante Kulturland Sachsen-Anhalt. Die Verfassung, die sich das Volk von Sachsen-Anhalt 1992 in freier Selbstbestimmung gegeben hat, war auch ein Freiheitsversprechen an die Künste. Mit dem Kulturfördergesetz lösen wir es vollständig ein und verankern die Unterstützung von Kunst und Kultur als Staatsziel erstmals als allgemeines Landesgesetz.
Es enthält wichtige Neuerungen wie die erstmalige gesetzliche Verankerung von Provenienzforschung, immateriellem und materiellem Kulturerbe, experimentellen Ausdrucksformen als lebendigem Beitrag zur Weiterentwicklung der Kunst und Kultur sowie eine Antirassismus- und Antisemitismusklausel. Das Gesetz stärkt die Strukturen für die vielen engagierten Menschen im Kulturland Sachsen-Anhalt, deren Arbeit auf Kontinuität angewiesen ist und wertvolle Angebote schafft. Mit dem Kulturfördergesetz bekräftigt das Land die hohe Bedeutung der Kultur für eine freiheitliche Gesellschaft. Kunst und Kultur sind kein Luxus, sondern Fundament unserer Demokratie, unseres Zusammenhalts, unserer Identität und unserer Freiheit.
Das Gesetz soll Kunst und Kultur stärker absichern und zentrale kulturelle Infrastrukturen stärken. Was bedeutet das konkret für Kultureinrichtungen, Künstlerinnen und Künstler sowie für die Kulturarbeit in den Städten und ländlichen Räumen Sachsen-Anhalts?
Mit dem Kulturfördergesetz schaffen wir eine belastbare Basis für die Förderung und Entwicklung der Kulturlandschaft in Sachsen-Anhalt. Wir sorgen für Rechtssicherheit, Transparenz und Verlässlichkeit, sowohl für die zuständigen Kultureinrichtungen und Stiftungen des Landes als auch für Kulturakteure in freier Trägerschaft. Anders als Richtlinien oder Erlasse kann das Kulturfördergesetz nicht nach Gutdünken eines Ministers oder einer Ministerin, sondern allein durch den Landtag als Gesetzgeber verändert werden. Es bedarf dafür eines transparenten parlamentarischen Verfahrens. Politik muss geeignete Rahmenbedingungen sicherstellen, in denen Kreative nachhaltig wirken und gesellschaftlichen Mehrwert erzeugen können. Zentrale Ansatzpunkte liegen in verlässlicher Finanzierung, gezielter Projekt- und Basisförderung, die künstlerische Exzellenz und Vielfalt sichert.
Kulturförderung gesetzlich zu verankern ist ein wichtiger Schritt. Worauf wird es nun bei der Umsetzung besonders ankommen?
Die dauerhafte finanzielle Absicherung der reichhaltigen und mannigfaltigen Kulturlandschaft Sachsen-Anhalts ist ein zentraler Punkt des Gesetzes. Das wird bei künftigen Haushaltsberatungen zu berücksichtigen sein. Das Gesetz zeigt, dass Kultur kein Randthema ist, sondern Identität, gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Attraktivität Sachsen-Anhalts prägt. Kultur ist ein klar erkennbarer politischer Schwerpunkt. Ich vertraue sehr auf unsere Kultureinrichtungen und die freien Akteure, dass sie das Kulturfördergesetz mit Leben erfüllen, den Rechtsrahmen und das Handwerkzeug nutzen, das wir ihnen mit dem Gesetz gegeben haben.