Wenn über Kinder im Netz gestritten wird, kreist die Debatte schnell um Verbote: Es geht um Altersgrenzen für Social Media, oder Handyverbote an Schulen. Die am 20. April 2026 vorgelegte Bestandsaufnahme der Unabhängigen Expertenkommission »Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt« widersteht dieser Verkürzung: Interdisziplinär angelegt, zeichnet sie ein differenziertes Bild und schließt einfache Antworten aus. Als größter medienpädagogischer Fachverband des Landes begrüßt die GMK, Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur, diesen Befund ausdrücklich. Entscheidend ist, was nun folgt. Aus unserer Sicht wird deutlich: Es braucht dringend eine Strukturreform. Medienbildung darf nicht länger aus befristeten Projekten bestehen, sie muss verlässliche Infrastruktur werden.

Der Dreiklang von Befähigung, Schutz und Teilhabe

Die Kommission denkt den Jugendmedienschutz konsequent von der Trias aus Befähigung, Schutz und Teilhabe her und versteht Medienbildung als Querschnittsaufgabe von der frühen Kindheit über Kita und Schule bis hin zur Jugendhilfe und Elternbildung. Darin erkennen wir Grundüberzeugungen unserer Arbeit wieder: dass Medienkompetenz junge Menschen nicht nur schützt, sondern ebenso befähigt und ihnen Teilhabe eröffnet, dass Jugendmedienschutz nur als Verantwortungsgemeinschaft gelingt und dass Regulierung und Bildung zusammengehören. Medienkompetenz gehört sowohl in die Gesetzgebung als auch in den Haushalt als gleichrangige dritte Säule neben Plattformregulierung und technischem Schutz.

Wer nur schützt, ohne zu befähigen, verwehrt jungen Menschen den Zugang zu den Räumen, in denen heute Kultur entsteht. Wer junge Menschen schützen will, kann sie nicht aus dem Raum aussperren, in dem sie aufwachsen und lernen. Medienkompetenz als Fähigkeit, die schützt – z. B. Risiken einzuschätzen, Manipulation zu durchschauen, das eigene Handeln zu reflektieren etc. – ist dieselbe, die zur Teilhabe befähigt. Medienbildung steht für Schutz und Befähigung und dabei folglich für zwei gleichwertige Seiten eines Ziels.

Das Digitale ist eine kulturelle Bedingung

Warum diese Bildung auch eine kulturelle ist, macht die kulturelle Medienbildung deutlich. Benjamin Jörissen, Inhaber des Lehrstuhls für Pädagogik mit dem Schwerpunkt Kultur und ästhetische Bildung in Erlangen-Nürnberg, beschreibt Digitalisierung nicht als rein technischen Fortschritt, sondern als kulturellen Prozess. Eingebettet in einen größeren kulturhistorischen Wandel bietet Digitalisierung Raum für Aushandlungsgeschehen politischer, ökonomischer und ästhetischer Praktiken. Schon die von ihm und Winfried Marotzki begründete strukturale Medienbildung versteht Medien nicht als bloße Werkzeuge. Sie sind Bedingungen, unter denen sich das Selbst- und Weltverhältnis junger Menschen überhaupt erst bildet. Wenn Medien aber der Stoff sind, aus dem Identität, Beziehung und Öffentlichkeit entstehen, dann ist Bildung der einzige tragfähige Schutz.

Für die Kulturpolitik folgt daraus Grundsätzliches: Kulturelle Teilhabe verläuft heute über digitale, vernetzte, algorithmisch geprägte Räume. Jugendkultur ist dabei selbst postdigital. Junge Menschen remixen Videos, gamen, streamen und produzieren Musik und Bilder. Sie praktizieren also ästhetisch-kulturelle Praktiken. Wer daran teilhaben will, muss diese Räume lesen, gestalten und kritisch befragen können. Das gilt auch für Demokratiebildung. Wie jemand Desinformation erkennt, Quellen prüft und sich begründet äußert, entscheidet über Teilhabe an öffentlicher Meinungsbildung. Medienbildung ist deshalb kein Anhängsel des Jugendschutzes; sie ist Voraussetzung kultureller wie demokratischer Teilhabe.

Von der Projektförderung zur verlässlichen Infrastruktur

Unsere zentrale Forderung dürfte dem Kultursektor vertraut klingen. Medienpädagogische Praxis ist bis heute von projektförmiger, befristeter und oft prekärer Förderung geprägt: Bewährte Vorhaben müssen von Antrag zu Antrag neu eingeworben werden, wodurch Trägerstrukturen fragil bleiben, und Expertise verloren geht. Den von der Expertenkommission beschriebenen Herausforderungen, wie der zersplitterten Elternbildung oder den knappen Mitteln der Kinder- und Jugendhilfe, ist so nicht beizukommen.

Wir fordern deshalb eine nationale Bildungsoffensive für Medienkompetenz und Demokratiebildung: Medienbildung soll entlang der gesamten Bildungskette strukturell verankert, mehrjährig finanziert und durch eine bundesweite Koordinierungsstelle gebündelt werden. Dazu gehören die verpflichtende Verankerung von Medienpädagogik im Studium aller pädagogischen Berufe und in allen drei Phasen der Lehrendenbildung, eine niedrigschwellige Elternbildung, die auch benachteiligte Familien erreicht, verbindliche Beteiligungsformate für Kinder und Jugendliche sowie eine ausgebaute Forschungsinfrastruktur.

Medienbildung als verlässliche Infrastruktur zu begreifen, ist auch eine kulturpolitische Entscheidung. Sie schließt an Debatten an, die der Kultursektor seit Langem führt: über die Grenzen der Projektlogik und die Anerkennung kultureller Bildung als Daueraufgabe. Ende Juni 2026 will die Kommission ihre Handlungsempfehlungen vorlegen. Es wäre ein Gewinn, wenn aus der Bestandsaufnahme tatsächlich eine Strukturreform würde. Eine, die Befähigung, Schutz und Teilhabe als gemeinsame Grundlage einer digitalen Kultur der Mündigkeit begreift.

Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 7-8/2026