Am 12. März will sich die Ministerpräsidentenkonferenz zum dritten Mal hintereinander, nach Oktober und Dezember vergangenen Jahres, mit der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks befassen. Zur Entscheidung steht die Novellierung des Finanzierungsstaatsvertrages an, der paraphiert und dann in das parlamentarische Verfahren der Bundesländer gegeben werden soll. Der Medienänderungsstaatsvertrag, der umfassende Veränderungen bei ARD, ZDF und Deutschlandradio vorsieht, ist bereits im Oktober beschlossen worden. Gegenwärtig werden alle Landtage über den Inhalt informiert. Wenn im März die Dokumente unterzeichnet sind, müssen darüber die Abgeordneten beraten. Sie können die Staatsverträge nur als Ganzes billigen oder ablehnen. Änderungen sind nicht möglich. Das Reformpaket tritt in Kraft, wenn auch der letzte Landtag zugestimmt hat. Damit ist im Sommer dieses Jahres zu rechnen. Mit großer Wahrscheinlichkeit werden die Reformen die Zustimmung der Mehrheit finden, so dass der Umbau des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beginnen kann.

Anders sieht es beim Rundfunkbeitrag aus. Die Ministerpräsidenten billigten zwar den Entwurf des Finanzierungstaatsvertrages in der Dezember-Sitzung. Allerdings unter Vorbehalt der Länder Bayern und Sachsen-Anhalt. Der neue Staatsvertrag sieht vor, dass der Beitrag bis Ende 2026 bei 18,36 Euro stabil bleibt. Dafür dürften die Anstalten in den kommenden zwei Jahren die Rücklagen von mehr als einer Milliarde Euro einsetzen. Doch dieses Geld hatte die KEF bereits mit einberechnet und so den Bedarf reduziert. Der Entwurf des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages sieht unter anderem ein abgestuftes Verfahren ab 2027 für die Beitragsfestsetzung vor, das sich nach der Höhe der Empfehlung der KEF richtet. Erhöhungen unter zwei Prozent des bisherigen Beitrages sollen ohne Zustimmung der Landtage umgesetzt werden. Auch der Berechnungszeitraum für den Rundfunkbeitrag soll sich ändern. Zugleich soll es eine neue Bedarfsanmeldung und einen neuen Vorschlag der KEF für eine Anpassung des Pflichtbeitrages für die Jahre von 2027 bis 2030 geben. Die gegenwärtig laufende Anmeldung des Finanzbedarfs erfolgt bis zum April 2025 auf der Basis des noch aktuellen Auftrages. Damit können auch die geplanten Reformen, von denen die KEF in ihrem Sonderbericht erste Effekte nach 2029 erwartet, nicht berücksichtigt werden. Das heißt, wenn die Sender nicht von sich aus mögliche Einsparungen aus den vorgesehenen Veränderungen berücksichtigen, womit nicht zu rechnen ist, werden sich die Kosten auf annähernd der gleichen Höhe bewegen, wie gegenwärtig. Dazu kommt der Fehlbetrag aus der vorfristigen Verwendung der Sonderumlage. Ob die Gebührenkommission einen Betrag errechnen würde, der unter einem Plus von 0,58 Cent liegen kann, ist also zweifelhaft.

 

ARD und ZDF klagen vor dem Bundesverfassungsgericht

Kurz vor der Dezember-Tagung der Ministerpräsidentenkonferenz hatten ARD und ZDF am 19. November beim Bundesverfassungsgericht Klage erhoben, um die Erhöhung um 58 Cent doch noch durchzusetzen. Im neuen Finanzierungsstaatsvertrag ist diese Festschreibung der KEF-Empfehlung nicht vorgesehen. Damit verstoßen die Länder, nach Auffassung der öffentlich-rechtlichen Sender, gegen geltendes Recht. Mit einem Systemwechsel bei der Beitragsfestsetzung hoffte man, ohne Aufstockung des Beitrages die Sender bedarfsgerecht zu finanzieren. Allerdings gab es bei der Einigung der Länderchefs eine Einschränkung. Bayern und Sachsen-Anhalt wollen den Staatsvertragsentwurf zur Finanzierung des Rundfunkbeitrags erst dann unterschreiben und ihren Landtagen zur Anhörung zuleiten, wenn ARD und ZDF die Verfassungsbeschwerde zurücknehmen. Doch bereits wenige Stunden nach Verkündung des »Erfolgs« teilten die beiden Sendergruppen mit, dass sie die Klage nicht zurückziehen würden. Dabei sind sie bis heute geblieben. Es ist das Ziel der Bundesländer, sich des regelmäßigen strittigen Prozederes der Beitragsfestsetzung zu entledigen. Aber ob es gelingt, ist nach wie vor fraglich, auch weil das Bundesverfassungsgericht bereits das dritte Mal über den Rundfunkbeitrag befinden muss. Der Beitrag liegt so weiterhin bei 18,36 Euro, bis das Karlsruher Gericht entscheidet. Doch dieses Urteil wird mit großer Wahrscheinlichkeit nicht bis zur nächsten Tagung der Ministerpräsidenten im März vorliegen. 2007 dauerte es drei Jahre.

 

Reformen in der ARD

ARD und ZDF haben in den vergangenen Monaten sowohl im Bewegtbildbereich als auch beim Hörfunk Veränderungen und Kooperationen beschlossen, die Kosten senken können und auch für die Nutzer einen Mehrwert bedeuten sollen. Aufgeschreckt durch die Vorfälle beim rbb hat Tom Buhrow in seinen letzten Tagen als ARD-Vorsitzender im November 2022 in Hamburg die Notwenigkeit von Veränderungen vor allem bei der ARD angemahnt und konkret benannt. Im Januar 2023 wurde von der Rundfunkkommission ein umfangreiches Konzept für eine Anpassung der Strukturen und des Auftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verabschiedet. Anschließend beschlossen ARD und ZDF sukzessive einige Veränderungen. Zum Teil hängen die eingeleiteten Reformen auch mit der Befürchtung zusammen, dass ab 1. Januar 2025 keine Beitragserhöhung erfolgen könnte. Mehr Arbeitsteilung und Koordination, eine bessere Bündelung und Steuerung von Ressourcen für mehr Exzellenz und die Stärkung digitaler Plattformen: Das sind nach eigenen Angaben die Ziele des seit gut einem Jahr laufenden ARD-Reformprozesses. Dazu gehört die Einrichtung journalistischer Kompetenzcenter, in denen überregionale Programmangebote für Fernsehen, Radio, ARD Mediathek, ARD Audiothek, Online sowie Social Media produziert und allen ARD-Medienhäusern zur Verfügung gestellt werden. Insgesamt sind sechs Kompetenzcenter geplant, drei sind bereits gestartet. Mit dem ARD-ZDF-Streaming-Netzwerk wurde die Grundlage für eine gemeinsame Plattform-Strategie gelegt. Seit Mitte 2024 arbeiten ARD und ZDF beim Aufbau eines Operating System für Streaming zusammen. Dafür gründeten sie eine gemeinsame Tochterfirma. Die ARD will die produktionstechnische Abwicklung von Sport-Großereignissen künftig zentral beim WDR bündeln. Durch diesen »Sporthub« könne man »erhebliche Einsparungen im Sportproduktionsbudget« realisieren, so die Sendergruppe. Seit September vergangenen Jahres tauschen die Kulturwellen untereinander Beiträge des öffentlich-rechtlichen Senderverbunds aus. Was bislang Hörerinnen und Hörer des jeweiligen Sendegebiets der unterschiedlichen ARD-Medienhäuser genießen konnten, ist jetzt bundesweit zu hören. Es existieren Wellen, die eher von Popmusik geprägt sind, und solche, die den Schwerpunkt auf Klassik setzen. In beiden Kulturwellenfamilien wird ab 20 Uhr intensiver zusammengearbeitet. Auch bei den Talkshows wird gespart. So übernehmen seit diesem Jahr zunächst insgesamt fünf ARD-Medienhäuser wechselseitig die jeweiligen Talk-Sendungen. Aber auch die Anstalten selbst haben Sparprogramme aufgelegt. So jüngst der rbb. Die Ausgaben sollen 2025 hier insgesamt um 10,2 Prozent gesenkt und 254 Vollzeitstellen gestrichen werden. Bereits 2023 und 2024 wurden die Kosten um 46 Millionen Euro reduziert. Der MDR will seine Ausgaben innerhalb von vier Jahren um 160 Millionen Euro verringern. Beim Hessischen Rundfunk sollen bis 2032 nur noch drei der bisher sechs selbst produzierten Radiosender in kompletter Eigenproduktion entstehen. 70 Millionen Euro pro Jahr will der Südwestrundfunk (SWR) künftig einsparen, unter anderem durch Einschnitte bei der Infrastruktur und im Programm. Der Bayerische Rundfunk geht für die gegenwärtige Beitragsperiode von einer Finanzierungslücke von rund 70 Millionen Euro aus. Geplante Reduktionen betreffen die Bereiche Immobilienbestand, Kostümfundus, Werkstätten, Fuhrpark, Archive, Bibliothek und Senderstandorte. Doch bisher sind es vor allem die ARD-Anstalten, die die Kosten reduzieren. Vom ZDF ist kaum etwas zu hören.

Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 3/2025.