Es ist eine Binse, dass Deutschland über ein reiches kulturelles Erbe verfügt. Das Kulturgut wird in Museen, in Archiven und in Bibliotheken bewahrt, erforscht, gepflegt und zugänglich gemacht. Was beispielsweise in den vielen Museen tagtäglich zu bewundern ist, bildet nur einen Bruchteil des vorhandenen Kulturguts ab. Der weitaus größte Teil befindet sich in den Depots und ist für das Publikum nicht zu sehen. Gleichwohl ist es nicht einfach »weg«, sondern selbstverständlich Gegenstand von Wissenschaft und Forschung. Ähnliches gilt für Archivgut. Ausstellungen werden sorgfältig kuratiert und ausgewählt, was zu sehen ist. Der Forschung sind weitaus größere Bestände zugänglich. Was morgen Gegenstand von Präsentationen in Kultureinrichtungen oder von Forschungsvorhaben ist, wissen wir zum Glück nicht. Es drängen sich immer wieder neue Fragestellungen und Zusammenhänge auf, oder aktuelle Bezüge entstehen – oder wer hätte bis 1914 gedacht, dass die Kolonialakten des Deutschen Reiches eine wichtige Quelle über Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten sind, und wer hätte gemeint, dass die Entrechtungsakten aus der Zeit des Nationalsozialismus als Beleg für deutsche Herkunft herangezogen werden, wenn jüdische Menschen, deren Vorfahren in Deutschland entrechtet wurden, die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.
Die Expertise und die Verantwortung der Verantwortlichen in Kulturgut bewahrenden Einrichtungen besteht darin, auszuwählen, was aufbewahrt wird. Sie entscheiden nicht nach Gutdünken oder nach ihrem persönlichen Geschmack, sondern nach Kriterien. Diese Kriterien müssen stetig auf den Prüfstand und fachlich zur Diskussion gestellt werden.
Kulturelle Identität
Die Bewahrung von Kulturgut heißt, sich mit der kulturellen Identität, mit den Bezügen zur Umwelt, zu anderen Ländern und dem vergangenen sowie gegenwärtigen gesellschaftlichen und Kunstdiskurs auseinanderzusetzen. Die Diskussion ist weder statisch noch je abgeschlossen.
Welche Bedeutung Kulturgut für kulturelle Identität hat, war an den Kriegen in den letzten Jahrzehnten zu sehen: die Zerstörung von Palmyra durch den sogenannten Islamischen Staat, die Bombardierung des UNESCO-Welterbes in Aleppo oder in der jüngeren Vergangenheit die Zerstörung von Kulturgut im Ukrainekrieg. Sie dienten auch dazu, kulturelle Identität zu unterdrücken oder gar zu zerstören und damit historische Wurzeln zu kappen. Sprache und materielles Kulturgut können als Instrumente der Unterdrückung und des Raubs von Identität eingesetzt werden.
Aber nicht nur kriegerische Auseinandersetzungen bedrohen Kulturgut. Der Klimawandel und Naturkatastrophen machen erforderlich, dass Schutzkonzepte entwickelt werden müssen. Einzelne Einrichtungen sind damit oftmals überfordert. Auf regionaler und Landesebene wurden Notfallverbünde gebildet. Doch reichen die bisherigen Aktivitäten, die oftmals bottom up getrieben sind, nicht aus. Es bedarf einer großen nationalen Anstrengung, die die Bundesländer mit ihrer spezifischen Zuständigkeit einbezieht.
Die Bewahrung und der Schutz des Kulturguts können ein hervorragendes Beispiel des kooperativen Kulturföderalismus sein.
Welche positiven Ergebnisse dies zeitigen kann, zeigt die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK), ein Bund-Länder-Vorhaben, das im letzten Jahr sein 15-jähriges Jubiläum feiern konnte.
Es wächst
Kulturgut bedeutet aber nicht nur Vergangenheit. In der Natur der Sache liegt, dass die Bestände stetig wachsen. Deutschland versteht sich als Kulturnation. Künstlerinnen und Künstler schöpfen stetig weiter, herausragende Werke werden angekauft, Sammlungen ergänzt und der »Nachschub« an Archivgut nimmt nicht ab.
Oder um es unmissverständlich zu sagen: Es müssen auch in Zukunft weitere Kapazitäten zur sachgemäßen Lagerung, Bewahrung und Erforschung von materiellem Kulturgut geschaffen werden. Sicherlich wird die digitale Speicherung von Archivgut in den nächsten Jahren und Jahrzehnten an Bedeutung gewinnen. Doch handelt es sich hierbei keineswegs um eine triviale Aufgabe. Es muss sichergestellt werden, dass das mit heutigem technischem Standard gespeicherte Archivgut auch in zehn, 100, 1000 Jahren lesbar ist. So wie heute mittelalterliche Urkunden und Verzeichnisse bedeutende Quellen für die Mediävistik sind, muss jetzt sichergestellt werden, dass die Zeugnisse der Gegenwart in 1000 Jahren noch authentisch verfüg- und lesbar sind.
Hinzukommt, dass Digitalisate allzu schnell gefälscht oder durch KI verändert werden können. Es entstehen hieraus ganz neue Herausforderungen, Authentizität zu gewährleisten. Solange ein materielles Original vorhanden ist, kann das digitale Gegenstück damit abgeglichen werden. Aber was ist, wenn es kein materielles Gegenstück gibt? Entweder weil es vernichtet wurde oder weil es nie eines gab. Hier werden sich vielleicht ganz neue Herausforderungen für Geisteswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler mit tiefem technischen Verständnis ergeben, die ähnlich den Expertinnen und Experten für Handschriften diese Digitalisate vergleichen, prüfen welche »verderbt« sind und sich so einem möglichen Original nähern – altes Fachwissen wird gefragt sein.
Wer Kulturgut bewahrt bzw. hierfür politisch Verantwortung trägt, braucht einen weiten Blick und ein tiefes Verständnis für die Relevanz des Sammlungsgutes heute, morgen und übermorgen.
Die Digitalisierung von Kulturgut, wie es – auch wieder ein Bund-Länder-Vorhaben – die Deutsche Digitale Bibliothek und die ihr zuliefernden Gedächtniseinrichtungen gewährleisten, ist ein Baustein zur Zugänglichmachung von Kulturgut. Sie sind ein Schaufenster für den Reichtum des kulturellen Erbes, in Vermittlungsvorhaben wird der Zugang erleichtert und was nicht vergessen werden darf: Die Zugänglichmachung eines Digitalisats kann das Original schonen. Das gilt insbesondere für empfindliches schriftliches Kulturgut. Dennoch, den Zauber und die Aura des Originals kann das Digitalisat nicht ersetzen. Die Digitalisierung von Kulturgut ist daher kein Lösungsweg, um dem stetig wachsenden Schatz an kulturellem Erbe zu begegnen. Sie ist vielmehr eine Ergänzung, die zusätzlicher Ressourcen und Expertise bedarf.
Im Bereich der Bildenden Kunst stellt sich bereits seit mehr als einem Jahrzehnt die Herausforderung, dass die frühen Videokunstwerke kaum mehr abspielbar sind. Es ergeben sich hieraus neue Herausforderungen in der Restaurierung von technikbasiertem Kulturgut. Umso wichtiger wird es, Restauratorinnen und Restauratoren zu qualifizieren, die dieses Kulturgut bewahren. Ähnliches lässt sich für Computerspiele sagen. In beiden Fällen muss nicht nur das Werk als solches erhalten werden, sondern ebenso das Abspielgerät.
Zusammendenken
Die Bewahrung und der Schutz von Kulturgut sind eine immense Aufgabe. Sie zu vernachlässigen, wäre sträflich.
Es gilt über Grenzen hinaus und Aufgaben zusammenzudenken. Stadt- und Landschaftsplanung, Zivilschutz und Bundeswehr, die Bewahrung des materiellen Erbes und der Ausbau der Digitalisierung, Gedächtniseinrichtungen und die Verantwortlichen in Bund, Ländern und Kommunen, um nur einige beispielhaft zu nennen, sie sind alle gefragt, gemeinsame Konzepte zu entwickeln, wie der Schutz des wachsenden kulturellen Erbes für die Zukunft gewährleistet werden kann.
Dabei sollte an bestehende Strukturen angeknüpft werden. Das Rad muss nicht ständig neu erfunden werden. Es gilt vielmehr, vorhandene Strukturen auszubauen und zu stärken. Das trifft auf die Kulturgut bewahrenden Einrichtungen ebenso zu wie auf bereits bestehende Institutionen, die Kulturgut digital bereitstellen, wie die Deutsche Digitale Bibliothek.
Versäumnisse und Nachlässigkeiten, die jetzt begangen werden, werden sich in einigen Jahrzehnten bitter rächen. Der Schutz von Kulturgut ist eine Generationenaufgabe. Es darf keinen Abriss geben.