Sehr gerne wird in politischen Diskussionen, wenn das Engagement von bürgerschaftlich Engagierten gelobt werden soll, dass sogenannte Böckenförde-Diktum angeführt, also, dass der freiheitlich säkularisierte Staat von Voraussetzungen lebt, die er nicht selbst garantieren kann. Oder anders gesagt: Die Demokratie braucht die inneren Überzeugungen der Bürgerinnen und Bürger für den demokratischen Zusammenhalt und kann diese nicht erzwingen.
Zivilgesellschaftliches Engagement ist konstitutiv für die Demokratie: Bürgerinnen und Bürger engagieren sich freiwillig in Vereinen, Stiftungen, Netzwerken, Gewerkschaften oder losen Zusammenschlüssen für das Zusammenleben. Sie treiben Sport miteinander, sie übernehmen Verantwortung für Brandschutz und Katastrophenvorsorge, sie unterhalten Bibliotheken oder Museen, sie unterstützen Flüchtlinge beim Ankommen in Deutschland, sie machen sich stark für den Erhalt der Umwelt, sie zählen Pflanzen und Tiere, sie treten für Kolleginnen und Kollegen am Arbeitsplatz ein, sie unterstützen Auszubildende und vieles andere mehr. Kurz gesagt: Sie denken nicht nur an sich, sondern sind solidarisch. Sie übernehmen Verantwortung für das Zusammenleben und den Zusammenhalt in Vielfalt.
Ohne dieses breite Engagement wäre die Gesellschaft nicht überlebensfähig. Es wäre unmöglich all die kleinen und großen Leistungen, die die bürgerschaftlich Engagierten erbringen, von der öffentlichen Hand oder privatwirtschaftlich zu erbringen. Nicht selten mündet das Engagement in politische Aktivitäten. Vereine und Verbände bleiben nicht still, wenn sie meinen, dass etwas schief läuft in der Gesellschaft. Sie sind oftmals Expertinnen und Experten in eigener Sache und entwickeln Lösungen. Sie stoßen Veränderungen an, sie melden sich zu Wort und ja, sie demonstrieren manchmal auch lautstark. Manche dieser Institutionen werden bei der Verwirklichung ihrer Arbeit im Sinne des Subsidiaritätsprinzips durch die öffentliche Hand unterstützt.
Von bürgerschaftlichem Engagement getragen sind auch viele der Mitglieder der Initiative kulturelle Integration. Das gilt für die Gewerkschaften, für die Verbände und nicht zuletzt für die Kirchen und Religionsgemeinschaften, die ohne das Engagement ihrer Mitglieder nicht lebensfähig wären. Auch der Deutsche Kulturrat lebt vom Einsatz der mehr als 400 Aktiven, die sich in den unterschiedlichen Gremien und Ausschüssen ehrenamtlich einbringen und unentgeltlich ihre Expertise zur Verfügung stellen. Es gilt gleichermaßen für die 285 Bundeskulturverbände, die sich in neun Sektionen dem Deutschen Kulturrat angeschlossen haben. Sie gründen in der Regel auf bürgerschaftlichem Engagement und leben von der Mitwirkung der Expertinnen und Experten, die in Gremien, in Jurys, in Vorständen, in der praktischen Kulturarbeit und -vermittlung und vielem anderen mehr tagtäglich Verantwortung übernehmen.
Umso verstörender ist es, dass seit einiger Zeit dieses Engagement sukzessive von der Politik infrage gestellt wird. Schleichend wird ein Unterschied aufgemacht zwischen dem »guten«, dem helfenden Engagement, für das der Begriff des »Ehrenamts« wieder aus der Mottenkiste geholt wurde und dem »bösen«, dem politischen Engagement, für das der Begriff der »Zivilgesellschaft« genutzt wird. Paradigmatisch hierfür steht die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom Februar 2025, in der in 551 (!) Fragen nach der öffentlichen Förderung verschiedener zivilgesellschaftlicher Organisationen gefragt wird. Nun ist es keineswegs ehrenrührig danach zu fragen, wer wie und mit welchen Summen von der öffentlichen Hand unterstützt wird. Die Mehrzahl der Organisationen gibt selbst bereitwillig Auskunft dazu. Diejenigen, die im Lobbyregister des Deutschen Bundestags verzeichnet sind, wie auch der Deutsche Kulturrat, sind hierzu jährlich verpflichtet. Es war allerdings bezeichnend, dass nur ein Teil an zivilgesellschaftlichen Organisationen herausgepickt wurde und untergründig mitschwang, dass mit öffentlichen Mitteln die Opposition zum Staat auch noch gefördert wird.
Seine Fortsetzung findet dieses Infragestellen in auffallend zunehmenden Anfragen in Landtagen zu zivilgesellschaftlichen Organisationen, zunächst vornehmlich von der AfD, inzwischen zunehmend auch von der CDU. Im Zuge der Debatte um den Deutschen Buchhandlungspreis und die Überprüfung von zur Auszeichnung ausgewählten Buchhandlungen kam zutage, dass insbesondere im Rahmen des Programms »Demokratie leben« Anfragen zur Arbeit von zivilgesellschaftlichen Organisationen an den Verfassungsschutz gestellt wurden. Die bittere Ironie dabei ist, dass »Demokratie leben« nach der Aufdeckung des NSU ins Leben gerufen wurde, nachdem der gesamte Komplex NSU ein eklatantes Versagen des Verfassungsschutzes offenbarte.
Doch reicht das Infragestellen von »Demokratie leben« weiter. Nach etwas mehr als einem Jahr Laufzeit in der aktuellen Förderperiode (2025-2032) wurde Geförderten mitgeteilt, dass ihr Projekt, das 2025 begann und bis 2028 läuft, nur noch in diesem Jahr gefördert wird. Dies betrifft u. a. bundeszentrale Vorhaben, die gegen Antisemitismus eintreten wie die Bildungsstätte Anne Frank in Frankfurt am Main oder auch das Wirken gegen Hass im Netz von HateAid. Diejenigen, deren Förderung gekündigt wurde, werden auf eine neue Ausschreibung, die im Sommer dieses Jahres veröffentlicht werden soll, verwiesen; ihnen wird anheimgestellt, sich erneut zu bewerben. Arbeit, die im letzten Jahr begonnen wurde und die im Jahr 2027 in die entscheidende Phase gekommen wäre, wird so zunichte gemacht.
Der Schaden geht über die einzelnen Projekte hinaus. Es wird der Eindruck verstärkt, dass das bisherige Engagement zivilgesellschaftlicher Organisationen nicht mehr gewünscht ist und nun andere zum Zug kommen sollen. So werden die Freiwilligen Feuerwehren als neue Zielgruppe zur Demokratiestärkung immer wieder genannt und ihnen Förderung in Aussicht gestellt.
Die Demokratie lebt vom Engagement aller Bürgerinnen und Bürger, die sich für sie stark machen. Die Mitglieder der Initiative kulturelle Integration haben daher bereits im letzten Jahr beschlossen, am 21. Mai 2026, dem UNESCO-Tag der kulturellen Vielfalt, den Aktionstag Zusammenhalt in Vielfalt zu begehen. Grundlage sind die gleichnamigen 15 Thesen der Initiative kulturelle Integration, die im Jahr 2023 grundlegend überarbeitet und verabschiedet wurden. In der Präambel der 15 Thesen unterstreichen die Mitglieder: »Gelebte Vielfalt stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Kulturinstitutionen befördern die kulturelle Integration. Sie ermöglichen eine Auseinandersetzung mit den Werten der Gesellschaft, vermitteln Geschichte und Gegenwart Deutschlands und eröffnen Räume für neue Perspektiven. – Die Initiative kulturelle Integration steht für Zusammenhalt in Vielfalt.«
In diesem Sinne ruft die Initiative kulturelle Integration dazu auf, sich am Aktionstag, dem 21. Mai 2026, mit einer Veranstaltung, mit einer Aktion, mit einer Diskussion, mit einer Führung, mit einem Sportevent, einer Ausstellung, einer Fotoaktion und vielem anderen zu beteiligen und damit ein Zeichen zu setzen, dass Zusammenhalt in Vielfalt gelingt und vor allem, dass viele Menschen in Deutschland sich für die Demokratie und das Zusammenleben einsetzen und füreinander stark machen.
Zeigen wir gemeinsam am 21. Mai und an jedem anderen Tag: Ohne Vielfalt keine Demokratie.
Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 5-6/2026