Ende 2023 hat die Kulturministerkonferenz entschieden, das Grüne Band auf die Tentativliste als UNESCO-Welterbestätte zu setzen und zu prüfen, ob eine gemischte Welterbestätte (Kultur und Natur) nominiert werden könnte. Dies kann man als einen ersten wichtigen Schritt auf einem langen Weg bis zur Erreichung eines Welterbestatus in den Bereichen Natur und Kultur sehen. Grundvoraussetzung ist dabei die Erlangung eines durchgängigen Schutzes der Flächen entlang des Grünen Bandes. Bis heute stehen bereits über vier Fünftel des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument durchgängig unter Schutz. Wie steht es nun aber um die Erfassung der Denkmalbestände am Grünen Band? Die Zuständigkeit dafür liegt bei den Denkmalbehörden der insgesamt zehn anrainenden Bundesländer mit zum Teil unterschiedlichen Denkmalbeständen und Fragestellungen in den Gebieten östlich und westlich des Grenzverlaufs.
Beginnen wir mit einem Blick auf die Situation östlich der ehemaligen innerdeutschen Grenze. Nach der Wiedervereinigung begann man die Grenzanlagen fast vollständig rückzubauen. Nur wenige Teile blieben bestehen bzw. wurden rekonstruiert. Die eigentliche »Kernzone« bildet ein ca. 50 bis 200 Meter breiter Streifen von der westlichen Landesgrenze bis zum Kolonnenweg, wo sich die Grenzzäune bzw. Betonmauern, Kontroll- und Spurensicherungsstreifen und KFZ-Sperrgräben bzw. Höckersperren befanden. Den äußeren Bereich markiert der meist aus Betonplatten bestehende Kolonnenweg. Aus denkmalpflegerischer Sicht schließt sich daran ein der Grenzsicherung zugehöriger, ca. fünf Kilometer breiter Streifen an, in dem sich Beobachtungstürme und Führungsstellen sowie der Grenzzaun II befanden. Im weiteren Binnenland der ehemaligen DDR sind auch Kasernen, Übungs- und Ausbildungsplätze sowie Zuwegungen Teil des militärischen Sicherungssystems, dazu kommen u. a. noch Grenzübergänge an Straßen bzw. Grenzbahnhöfe.
Die Aufnahme, Dokumentation und Erforschung der Grenzbebauung ist allein schon wegen des Umfangs der Daten eine logistische Herausforderung für die Denkmalschutzbehörden. In Sachsen-Anhalt hat man deshalb schon vor Jahren mehrere Stellen geschaffen, die sich des Aufgabenfeldes annehmen. Die Baudenkmalpflege erfasst die baulichen Grenzrelikte, überträgt die Standorte in ein Geoinformationssystem und weist ggf. neue Kulturdenkmale aus. Die archäologische Erfassung nutzt Daten aus Oberflächenbegehungen, geophysikalischen Untersuchungen, digitalen Geländedaten, Luft- und LiDAR (Light Detecting and Ranging)-Bildern zur Vervollständigung des obertägig nicht mehr erhaltenen Denkmalbestandes.
Neben den Anlagen der Grenzsicherung werden auch Wüstungen erfasst, die vor allem von 1952 bis 1961 durch großflächige Zwangsaussiedlungen im Grenzbereich entstanden sind. Von diesen verlassenen und aufgegebenen Orten finden sich bis heute an vielen Stellen archäologische Überreste, die im Kontext der Erfassung entlang des Grünen Bandes in den Denkmalbestand aufgenommen werden. In Sachsen-Anhalt geht man einen Schritt weiter, indem man durch landeshistorische Forschungen Leben und Alltag der Menschen in Grenzgesellschaften untersucht und dabei in Mikrostudien verschiedene Grenzorte perspektivisch vergleicht. Eine erste Studie zu diesem Thema erschien 2025 zu dem an der Grenze zu Niedersachsen gelegenen Dorf Stapelburg, die mit historischen Einblicken, aber auch der Vorstellung von archäologischen Entdeckungen, baugeschichtlichen Besonderheiten, unberührter Natur und berührenden Geschichten einen Blick auf die vielschichtige Vergangenheit des Ortes gibt.
Zu reden ist auch über archäologische Zeugnisse, die sich zeitlich von der Vorgeschichte bis in die frühe Neuzeit erstrecken. In der ehemaligen Sperrzone haben sich Bodendenkmale, geschützt vor illegalem Zugriff und land- und forstwirtschaftlicher Nutzung, erhalten können. Das Spektrum reicht von bronzezeitlichen Befestigungsanlagen und Grabhügeln über mittelalterliche Burgen bis zu Siedlungen und Grenzsteinen der frühen Neuzeit. Durch mögliche Flächenumnutzungen unterliegen auch diese Denkmalgruppen zunehmend der Gefahr der Zerstörung und sollten wie die Relikte des 20. Jahrhunderts systematisch erfasst werden.
Werfen wir noch einen Blick auf die westlich des Grünen Bandes gelegenen Bundesländer, so ergibt sich ein weitaus anderes Bild. Entlang des Grünen Bandes finden sich nur wenige Zeugnisse als Einrichtungen des Kalten Krieges. Dazu gehören vor allem US-Beobachtungsstützpunkte wie »Point Alpha«, heute auch als Mahn-, Gedenk- und Begegnungsstätte bekannt, oder die ebenfalls in Hessen gelegenen OP Romeo, OP India und OP Oscar. Diese wurden nach Ende des Kalten Krieges aufgelassen und rückgebaut und bestenfalls noch als archäologische Reste im Boden erhalten. Viele militärische Einrichtungen lagen in der Bundesrepublik Deutschland, wie im sogenannten »Fulda Gap«, als Kasernen, Waffen- und Munitionsdepots und Radaranlagen weit abseits des Grünen Bandes im Hinterland. Entlang der Grenze gibt es aber immer wieder auch archäologische Befunde und Zeugnisse von der Vorgeschichte bis in die frühe Neuzeit, die im Denkmalbestand erfasst sind bzw. erfasst werden sollten. Zu den berühmtesten zählt sicher die Fundstelle des altpaläolithischen Siedlungsplatzes von Schöningen in Niedersachsen, Schöninger Speere.
Die Nominierung des Grünen Bandes zu einer UNESCO-Welterbestätte in den Kategorien Natur und Kultur bleibt ein wichtiges Ziel. In dem Prozess sollten Naturschutz, Erinnerungskultur, Denkmalpflege und Archäologie eng zusammenwirken. Die Denkmäler sind nicht auf den ersten Blick erkennbar; es braucht Sachverstand und Ortskenntnis, um sie zu verstehen. Die Erfassung baulicher und archäologischer Relikte im Bereich des Grünen Bandes konnte in den vergangenen Jahren in mehreren Bundesländern intensiviert und systematisiert werden. Diese Aufgabe gilt es fortzuführen und auf weitere Bundesländer auszudehnen. Ihre Erschließung und weitere Erforschung sind nicht nur für ihre zukünftige Erhaltung von großer Bedeutung, sondern auch für die gemeinsame Weiterentwicklung dieses Natur- und Kulturerbes.