Was ist wichtig, und warum? Vom Kofferpacken bis zur Triage: Priorisierung, die Entscheidung darüber, was Vorrang hat, ist unvermeidbar. Überlegungen dazu sollten tunlichst beizeiten angestellt werden, im Dringlichkeitsfall ist es meist zu spät. Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut schon in Friedenszeiten vorzubereiten ist eine wesentliche Forderung der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut in bewaffneten Konflikten (1954). Dies sah man auch in Deutschland so und erachtete die Erstellung von Listen der zu schützenden Kulturgüter – einfacher Schutz und Sonderschutz – als notwendige Vorbereitung für die Ratifizierung des Abkommens (1967). Blue Shield Deutschland hat nun nach dem Stand der Dinge gefragt, die Antworten waren ernüchternd. Nur in wenigen Bundesländern wurde die Existenz solcher Listen bestätigt, noch seltener die Kennzeichnung der gelisteten Objekte mit dem Emblem der Haager Konvention (die DDR hatte die Haager Konvention 1976 ratifiziert, veröffentlichte 1979 eine Zentrale Denkmalliste und kennzeichnete Denkmale mit einem Emblem, das dem der Haager Konvention angeglichen war).
Auf der Suche nach Gründen für diese Situation lohnt sich ein Blick auf die in den archivierten Akten sich spiegelnde Geschichte der Implementierung des Abkommen in der Bundesrepublik bis zum Beginn der 1980er Jahre. Mit großem Elan nahm das für den Zivilschutz zuständige Bundesinnenministerium die Vorbereitungen in Angriff und rief bereits 1955 Beteiligte aus verschiedenen Bundesministerien und aus den für die Kultur zuständigen Ländern zusammen, um die anstehenden Aufgaben zu erörtern, wozu die Erarbeitung von Verzeichnissen der unter Schutz zu stellenden Kulturgüter gehörte. Bereits 1960 lagen solche Listen aus mehreren Ländern vor. In ihrer Unterschiedlichkeit offenbarten sie erhebliche Mängel der Vorgehensweise. Weder hatte man sich über eine klare Lesart des Konventionstextes verständigt noch über koordinierte, einheitliche Auswahlkriterien. Während die niedersächsische Liste sehr lapidar war (»Hannover: 5 Kirchen«), verzeichnete Bayern neben Kulturgut unter einfachem Schutz auch eine große Zahl von Objekten, für die Sonderschutz vorgeschlagen wurde. Baden-Württemberg wiederum verzichtete auf die Identifizierung von Bauwerken unter Sonderschutz, weil man deren zumeist innerstädtische Lage für unvereinbar mit den in der Konvention genannten militärischen Notwendigkeiten erachtete. Immer wieder wurde in den Folgejahren von Vertretern der Kultusministerkonferenz (KMK) das Fehlen einheitlicher Begriffsbestimmungen und Bewertungskriterien beklagt, es gelang jedoch nicht, diesen Mangel zu beheben. Lediglich auf einen formalen Aufbau konnte man sich verständigen. Ein weiteres Problem der bis 1973 eingereichten neuen bzw. überarbeiteten Listen war ihr Umfang. Drei kleinere Bundesländer hatten zusammen 1.800 Objekte unter einfachem Schutz benannt. Diese Anzahl wurde von den Streitkräften als zu hoch bezeichnet, worauf die Länder einen strengeren Maßstab anlegten und sich auf 200 Objekte beschränkten. Das zuständige Wehrbereichskommando fertigte daraus ein Kartenblatt, auf dem diese als unter Sonderschutz stehend deklariert wurden: ein recht freihändiger Umgang mit den Kategorien der Haager Konvention.
Schließlich beschloss die KMK 1981, die Anzahl der Kulturgüter unter einfachem Schutz – ohne Denkmäler der Vor- und Frühgeschichte, Museen, Bibliotheken und Archive – auf 8.000 festzulegen, was eine drastische Reduzierung der bis dahin vorgelegten Listen erforderlich machte. Bayern stimmte dem Beschluss nur unter dem Vorbehalt zu, dass die zahlenmäßige Begrenzung nur eine vorläufige sein könne. 1998 wurde die Zahl mit Blick auf die neuen Bundesländer auf 12.480 erhöht. Wie mühselig und ungeliebt der Prozess der Priorisierung war, lässt das aus einem Land vorgetragene Argument erkennen, der Bund habe gar keine Berechtigung, die Länder dazu zu verpflichten. Hinzu kam, dass in einem veränderten gesellschaftspolitischen Klima aus Fachkreisen der Priorisierung zunehmend Ablehnung entgegenschlug. In einem 1983 veröffentlichten Aufruf forderten Hunderte von Denkmalpflegern und Museumsverantwortlichen, gänzlich davon Abstand zu nehmen, weil die Maßnahme wirkungslos und überdies mit dem Kulturverständnis seiner Unterzeichner nicht zu vereinbaren sei.
Die Priorisierung von Kulturgütern, entscheidend in jeglicher Krisensituation, scheiterte aus verschiedenen Gründen: Es fehlte an einer konsolidierten Erläuterung der Begriffe der Haager Konvention, an einer Verständigung über Auswahlkriterien und an der Option, deutlich zwischen Denkmalschutz und Kulturgutschutz nach Haager Konvention zu differenzieren. Begünstigt wurde all dies durch eine gesellschaftspolitische Strömung, die eine Priorisierung als Vorbereitung auf bewaffnete Konflikte für sinnlos, überflüssig und darüber hinaus als Kriegsvorbereitung für verwerflich erachtete.
Es ist nun an der Zeit, in enger Zusammenarbeit von Bund und Ländern im zivilen und militärischen Sektor einen Neustart für die Priorisierung von Kulturgütern einzuleiten. Ein Blick auf das Schweizer Kulturgüter-Inventar und dessen regelmäßige Revision lohnt sich, vielleicht würde auch die Etablierung eines nationalen Beratungskomitees helfen können, wie es in der 2. Resolution zur Haager Konvention angeregt wird.