Die privaten Medien sind als eine Säule der Dualen Medienordnung gemeinsam mit den Rundfunkanstalten demokratiesichernd und ein wichtiges Korrektiv zu Desinformation und Deep Fakes. Gleichzeitig ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk aber auch ein finanzstarker Wettbewerber der Privaten. Anders als die markfinanzierten privaten Medien genießen die Anstalten dabei das Privileg einer garantierten und weitgehend konjunkturfesten Beitragsfinanzierung. Den Privaten geht es deshalb bei der Reform um die Sicherstellung eines faireren Wettbewerbes im dualen Mediensystem.
Die Vorschläge zur Reduzierung von TV- und Radioprogrammen bei ARD und ZDF sowie die stärkere inhaltliche und technische Kooperation zwischen den Systemen sind grundsätzlich geeignet, mehr Fairness herzustellen. Dafür darf die Reduktion von Kanälen jedoch nicht an kommerziellen Kriterien ausgerichtet oder lediglich Budgets ins Internet oder eine kleinteilige Regionalisierung umgeschichtet werden. Der VAUNET hat sich in der Reformdebatte gegen eine weitere Verspartung des beitragsfinanzierten Angebots ausgesprochen. Wir plädieren stattdessen dafür, dass unter anderem der Kernauftrag Kultur, vergleichbar Sport und Unterhaltung, in den Hauptsendezeiten und -navigationsebenen präsent sein sollte. Zwar wurden die Sportrechte-Kosten gedeckelt, aber der Deckel lässt im Vergleich zum aktuellen Niveau sogar noch Luft nach oben. Hier wurde die Chance verpasst, in erheblichem Umfang beitragssenkende Effekte zu erzielen.
Bei den kommerziellen Tätigkeiten der Anstalten hätten noch klarere Grenzen gezogen werden sollen: Ihre Tochterunternehmen dürfen nicht zu eigenständigen kommerziellen Publishern werden und so Werbeverbote umgehen, die für die Anstalten selbst bestehen. Auch eine allgemeine Werbereduzierung im Fernsehen und Radio bleibt als Baustelle bestehen. Sie würden neben der programmlichen Fokussierung auf den Kernauftrag die noch stärkere Unterscheidbarkeit der öffentlich-rechtlichen zu den privaten Angeboten gewährleisten.
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In der Ausgabe 11/24 von Politik & Kultur (S. 3) finden Sie einen Artikel zum Reformstaatsvertrag. Der Deutsche Kulturrat hat am 10. Oktober eine Stellungnahme »Kulturelle Vielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk stärken statt einschränken« veröffentlicht (kulturrat.de/positionen).