Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) um den Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland werfen kein gutes Licht auf die Zukunft der öffentlich-rechtlichen Medienlandschaft – und das in mehrfacher Hinsicht. Als Geschäftsführer von unisono, der Interessenvertretung von weit über 1.000 Mitgliedern der Rundfunkklangkörper, sehe ich die Entwicklungen mit Sorge, da wichtige Fragen der Unabhängigkeit und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Systems unbeantwortet bleiben. Kritikwürdig ist, dass nach einer äußerst knappen Anhörungsfrist von nur zwei Wochen, bei der dennoch mehr als 16.000 Einwendungen erhoben wurden, diese von der MPK in keinem Fall umfassend berücksichtigt werden konnten. Man kann das ganze Verfahren auch als Farce wahrnehmen, als Armutszeugnis der Medienpolitik der Länder, die Politikverdrossenheit geradezu befördert. Angesichts dieser Oberflächlichkeit ist zu befürchten, dass Bedenken von Künstlerinnen und Künstlern kein Gehör finden. Ein weiteres drängendes Problem ist die ungeklärte Finanzierung des Rundfunks (und damit auch seiner Klangkörper), obwohl die bisherigen Regeln zwingend eine Erhöhung zum 1. Januar 2025 vorsehen. Wenn sich die Ministerpräsidenten nun einfach darüber hinwegsetzen, ist das ein kalkulierter und ziemlich dreister Rechtsbruch. Kritisch bleibt auch die Zukunft von arte und 3sat. Zwar scheint eine Fusion vom Tisch zu sein, die über 160.000 Unterzeichner der Online-Petition #Rettet3sat massiv bekämpft haben. Diese Sender sind nicht nur Kulturgüter, sondern auch unverzichtbare Plattformen für europäische Zusammenarbeit und kulturelle Vielfalt. Die Frage, wie ihre Existenz auch nach der Reform gesichert werden soll, bleibt weiterhin offen. Wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk als europäisches und kulturförderndes Projekt weiterhin eine bedeutende Rolle spielen soll, müssen die Länder klare und langfristige Aussagen zur Finanzierung und Programmgestaltung treffen.

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In der Ausgabe 11/24 von Politik & Kultur (S. 3) finden Sie einen Artikel zum Reformstaatsvertrag. Der Deutsche Kulturrat hat am 10. Oktober eine Stellungnahme »Kulturelle Vielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk stärken statt einschränken« veröffentlicht (kulturrat.de/positionen).

Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 12/2024-1/2025