Die ARD war immer eine große Förderin der Jazzszene in Deutschland, national und international, durch Sendezeit, Beteiligungen an Produktionen und Mitschnitte. Was die neuen Pläne für uns im Jazz bedeuten, ist jetzt noch nicht absehbar. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll reformiert werden, aber die dafür nötige Finanzierung steht noch nicht. Im Mai 2024 wurden uns drastische Einschnitte angekündigt: Die Rede war von einer Reduzierung der monatlich 170 Stunden Jazz auf 16 Stunden. So ist es zum Glück nicht gekommen. Der vorliegende Plan besagt, dass die Sendeanstalten der ARD an zwei von fünf Tagen gemeinsame Jazzprogramme senden, es weiterhin drei Tage zur freien Verfügung für regionale Themensetzung gibt – ein Vorteil für kleinere Sender, die größeren Sender werden davon nicht profitieren. Der Sonntagabend ist gesetzt für Konzertübertragungen, Redaktionen müssen sich die Gestaltung dieser Abende aber ggf. mit bestehenden Orchestern teilen (wie beim WDR). Einmal im Monat soll es eine gemeinsame Jazznacht geben (ohne Bremen, MDR und SR). Im Aufbau befindet sich das digitale Angebot der ARD für Jazz, über das alle Produktionen im Bereich Jazz auffindbar sein sollen. Neben den Redaktionen im WDR und im BR, die intakt bleiben, wird der Jazz bei den Anstalten NDR und RBB sowie SWR und HR zusammengelegt. Der Hauptstadtsender RBB und Berlin mit seiner regen Jazzszene werden somit ohne eigene Jazzredaktion verbleiben. Der Etat für Jazz soll gleichbleiben – da die Reform aber auf Einsparungen ausgerichtet ist, kann man sich hier nicht sicher sein. Schon länger hat die ARD Knowhow im Bereich Jazz preisgegeben: Stellen in Jazzredaktionen wurden nicht nachbesetzt, Technik wurde veräußert. Wenn beim nächsten Treffen der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten positiv über die Erhöhung der Rundfunkbeiträge entschieden wird, werden wir sehen, was die vorliegenden Pläne in der Realität bedeuten. Sollten die Rundfunkbeiträge nicht erhöht werden, ist wieder alles offen. Dann müssen wir die Reihen schließen und gemeinsam für den gesellschaftlichen Stellenwert unserer Arbeit einstehen!

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In der Ausgabe 11/24 von Politik & Kultur (S. 3) finden Sie einen Artikel zum Reformstaatsvertrag. Der Deutsche Kulturrat hat am 10. Oktober eine Stellungnahme »Kulturelle Vielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk stärken statt einschränken« veröffentlicht (kulturrat.de/positionen).

Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 12/2024-1/2025