Jährlich zeichnet Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unabhängige Buchhandlungen aus, die mit einem besonderen Literatursortiment oder kulturellem Engagement zur Vielfalt der deutschen Literaturlandschaft beitragen. Zur Vergabe des Deutschen Buchhandlungspreises 2025, der in diesem Jahr vergeben wurde, wurde bekannt, dass nach der Juryentscheidung das sogenannte Haber-Verfahren angewandt wurde. Über dieses Verfahren können Ressorts der Bundesregierung beim Bundesamt für Verfassungsschutz erfragen, ob »verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse« zu Personen oder Organisationen vorliegen, die Fördergelder erhalten soll. Drei Buchhandlungen wurden danach von der Auswahlliste der Jury gestrichen. Welche Erkenntnisse dem Verfassungsschutz vorliegen, ist unklar. Kulturstaatsminister Weimer teilte laut Medienberichten im Kulturausschuss des Deutschen Bundestags mit, dass das Haber-Verfahren künftig häufiger angewendet werden solle.

Da insbesondere die Länder für die Förderung von Kunst und Kultur zuständig sind, hat Politik & Kultur bei den Kulturministerinnen und -ministern aller Bundesländer nachgefragt, ob nach Jury- oder anderen Förderentscheidungen im Kulturbereich Informationen zu geförderten Personen oder Institutionen beim Verfassungsschutz eingeholt werden. Zehn Ministerinnen und Minister haben geantwortet – und ihre Antworten machen deutlich: Kulturpolitik muss der Kunst die größtmögliche Freiheit gewähren!

 

Schleswig-Holstein

 

In Schleswig-Holstein werden bei Juryentscheidungen oder anderen Förderentscheidungen im Kulturbereich keine anlasslosen Anfragen beim Verfassungsschutz gestellt, ob Erkenntnisse zu Personen oder Institutionen vorliegen. Eine solche Anfrage hat in der Vergangenheit nicht stattgefunden, und sie ist auch künftig ohne konkreten Anlass nicht vorgesehen. Kulturförderung braucht klare Regeln und Transparenz, sie lebt aber ebenso von Verlässlichkeit sowie dem Vertrauen in die Verantwortung der Kulturakteurinnen und -akteure. Die Förderlandschaft in Schleswig-Holstein ist überschaubar und von einem engen, langjährigen Austausch geprägt. Viele Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger sind dem Kulturministerium seit Jahren bekannt. Spätestens seit 2013 gibt es mit dem sogenannten »Kulturdialog« einen verlässlichen Rahmen des Austauschs zwischen Kultur, Verwaltung und Politik. Daraus ist eine Dialogkultur entstanden, die von gegenseitiger Ansprechbarkeit und Verantwortung geprägt ist.

Ziel der Kulturförderung in Schleswig-Holstein ist es, die Vielfalt künstlerischer und kultureller Aktivitäten im Land zu erhalten und weiterzuentwickeln, Wandlungsprozesse zu unterstützen und neue Ideen zu ermöglichen. Gefördert werden spartenbezogene und spartenübergreifende Vorhaben, außerdem werden nach Juryauswahl Preise vergeben. Maßnahmen zur kulturellen Teilhabe fördern wir mit dem Anspruch eines möglichst offenen und diskriminierungsfreien Zugangs.

Für die Kulturförderung in Schleswig-Holstein gilt deshalb: so viel Freiheit wie möglich, so viel Klarheit wie nötig. Wir schützen die Freiheit der Kunst, aber öffentliche Förderung ist an klare Maßstäbe gebunden. Maßgeblich sind Verfassung, Rechtsstaat, Menschenwürde und die klare Absage an jede Form von Antisemitismus und Ausgrenzung.

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Bereits in der April-Ausgabe von Politik & Kultur war die Causa Buchhandlungspreis Thema und wurde aus verschiedenen Blickwinkeln aufgegriffen. Im Editorial stellt Olaf Zimmermann die Frage, ob die aktuellen Vorgänge auf eine Neuauflage des Radikalenerlasses hindeuten. Mitglieder des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages vermessen das Spannungsfeld zwischen Kunstfreiheit und Verfassungstreue und markieren dabei unterschiedliche politische Positionen. Auch die Branche selbst meldet sich zu Wort: Peter Kraus vom Cleff, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, warnt davor, Kulturpreise zur Gesinnungsfrage werden zu lassen, und plädiert für den Schutz der Vielfalt. Katharina E. Meyer, Vorstandsvorsitzende der Kurt Wolff Stiftung, bezeichnet die Vorgänge als »erschütterndes Signal« und erinnert an die ursprüngliche Zielsetzung des Preises. Johann Michael Möller ordnet die Debatte historisch ein und zieht Parallelen zu früheren Konflikten um alternative Buchhandlungen. Olaf Zimmermann und Gabriele Schulz unterstreichen die besondere Rolle von Buchhandlungen als Orte kultureller Öffentlichkeit – und nicht als bloße Einzelhandelsbetriebe. Alle Beiträge lesen Sie hier.

Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 5-6/2026