Jährlich zeichnet Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unabhängige Buchhandlungen aus, die mit einem besonderen Literatursortiment oder kulturellem Engagement zur Vielfalt der deutschen Literaturlandschaft beitragen. Zur Vergabe des Deutschen Buchhandlungspreises 2025, der in diesem Jahr vergeben wurde, wurde bekannt, dass nach der Juryentscheidung das sogenannte Haber-Verfahren angewandt wurde. Über dieses Verfahren können Ressorts der Bundesregierung beim Bundesamt für Verfassungsschutz erfragen, ob »verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse« zu Personen oder Organisationen vorliegen, die Fördergelder erhalten soll. Drei Buchhandlungen wurden danach von der Auswahlliste der Jury gestrichen. Welche Erkenntnisse dem Verfassungsschutz vorliegen, ist unklar. Kulturstaatsminister Weimer teilte laut Medienberichten im Kulturausschuss des Deutschen Bundestags mit, dass das Haber-Verfahren künftig häufiger angewendet werden solle.

Da insbesondere die Länder für die Förderung von Kunst und Kultur zuständig sind, hat Politik & Kultur bei den Kulturministerinnen und -ministern aller Bundesländer nachgefragt, ob nach Jury- oder anderen Förderentscheidungen im Kulturbereich Informationen zu geförderten Personen oder Institutionen beim Verfassungsschutz eingeholt werden. Zehn Ministerinnen und Minister haben geantwortet – und ihre Antworten machen deutlich: Kulturpolitik muss der Kunst die größtmögliche Freiheit gewähren!

 

Sachsen

 

Entscheidungen über Förderungen und Preisvergaben im Kulturbereich werden im Freistaat Sachsen auf der Grundlage transparenter Richtlinien und in der Regel auf Empfehlung unabhängiger Jurys getroffen.

Maßgeblich sind dabei künstlerische Qualität, fachliche Exzellenz, gesellschaftliche Relevanz und die Einhaltung der jeweiligen Förderkriterien. Die Frage nach verfassungsschutzrechtlichen Erkenntnissen ist dabei kein Bestandteil des jeweiligen Entscheidungsprozesses.

Sowohl die Kunst- als auch die Meinungsfreiheit sind wesentliche Grundrechte, die nicht nur die Freiheit des Einzelnen schützen, sondern zugleich auch Voraussetzung für eine lebendige demokratische Gesellschaft sind. Gerade der Kulturbereich lebt von Vielfalt, aber auch von kontroversen Perspektiven und kritischen Auseinandersetzungen.

Zugleich ist es auch Aufgabe der Kulturpolitik, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen. Dafür gibt es klar geregelte, rechtsstaatliche Verfahren und Zuständigkeiten. Diese beiden Prinzipien stehen nicht im Widerspruch, sondern bilden gemeinsam das Fundament unseres Gemeinwesens.

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Bereits in der April-Ausgabe von Politik & Kultur war die Causa Buchhandlungspreis Thema und wurde aus verschiedenen Blickwinkeln aufgegriffen. Im Editorial stellt Olaf Zimmermann die Frage, ob die aktuellen Vorgänge auf eine Neuauflage des Radikalenerlasses hindeuten. Mitglieder des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages vermessen das Spannungsfeld zwischen Kunstfreiheit und Verfassungstreue und markieren dabei unterschiedliche politische Positionen. Auch die Branche selbst meldet sich zu Wort: Peter Kraus vom Cleff, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, warnt davor, Kulturpreise zur Gesinnungsfrage werden zu lassen, und plädiert für den Schutz der Vielfalt. Katharina E. Meyer, Vorstandsvorsitzende der Kurt Wolff Stiftung, bezeichnet die Vorgänge als »erschütterndes Signal« und erinnert an die ursprüngliche Zielsetzung des Preises. Johann Michael Möller ordnet die Debatte historisch ein und zieht Parallelen zu früheren Konflikten um alternative Buchhandlungen. Olaf Zimmermann und Gabriele Schulz unterstreichen die besondere Rolle von Buchhandlungen als Orte kultureller Öffentlichkeit – und nicht als bloße Einzelhandelsbetriebe. Alle Beiträge lesen Sie hier.

Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 5-6/2026