Jährlich zeichnet Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unabhängige Buchhandlungen aus, die mit einem besonderen Literatursortiment oder kulturellem Engagement zur Vielfalt der deutschen Literaturlandschaft beitragen. Zur Vergabe des Deutschen Buchhandlungspreises 2025, der in diesem Jahr vergeben wurde, wurde bekannt, dass nach der Juryentscheidung das sogenannte Haber-Verfahren angewandt wurde. Über dieses Verfahren können Ressorts der Bundesregierung beim Bundesamt für Verfassungsschutz erfragen, ob »verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse« zu Personen oder Organisationen vorliegen, die Fördergelder erhalten soll. Drei Buchhandlungen wurden danach von der Auswahlliste der Jury gestrichen. Welche Erkenntnisse dem Verfassungsschutz vorliegen, ist unklar. Kulturstaatsminister Weimer teilte laut Medienberichten im Kulturausschuss des Deutschen Bundestags mit, dass das Haber-Verfahren künftig häufiger angewendet werden solle.
Da insbesondere die Länder für die Förderung von Kunst und Kultur zuständig sind, hat Politik & Kultur bei den Kulturministerinnen und -ministern aller Bundesländer nachgefragt, ob nach Jury- oder anderen Förderentscheidungen im Kulturbereich Informationen zu geförderten Personen oder Institutionen beim Verfassungsschutz eingeholt werden. Zehn Ministerinnen und Minister haben geantwortet – und ihre Antworten machen deutlich: Kulturpolitik muss der Kunst die größtmögliche Freiheit gewähren!
Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalts Kulturlandschaft ist gekennzeichnet durch einen kontinuierlichen, offenen Dialog aller Akteure, demokratische Prozesse und ein vertrauensvolles Miteinander. Als Land möchten wir Möglichkeiten schaffen, damit sich Kunst und Kultur verfassungsgemäß frei entfalten können.
Juryentscheidungen haben in Sachsen-Anhalt empfehlenden Charakter und werden ausschließlich unter fachlichen und qualitativen Gesichtspunkten getroffen. Es bestand bislang keine Veranlassung, den Verfassungsschutz im Kulturbereich einzubeziehen, da ein hohes Vertrauen in die Integrität und Unabhängigkeit der Juryprozesse besteht. Förderentscheidungen erfolgen in enger Abstimmung mit den jeweiligen Landesverbänden, die über fundierte Kenntnisse der Akteure verfügen und somit eine qualifizierte Beratung sicherstellen. Durch diese Einbindung wird gewährleistet, dass die Auswahl der geförderten Personen und Institutionen auf einer soliden fachlichen Grundlage basiert und auch Nachwuchs eine faire Chance erhält.
Nach der Denkmalpflege-Richtlinie des Landes ergeben sich Fördergegenstand, Förderfähigkeit und Priorisierung ausschließlich aus sachbezogenen Erwägungen hinsichtlich des betroffenen Kulturdenkmals. Eine Überprüfung des Antragstellers ist somit fernliegend.
Im Kulturfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt, das sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindet, sind auf der Grundlage von Artikel 37a der Landesverfassung eine rechtliche Absicherung der Kulturförderung nach klaren Grundsätzen demokratischer Verantwortung sowie eine Antisemitismus- und Rassismusklausel vorgesehen.
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Bereits in der April-Ausgabe von Politik & Kultur war die Causa Buchhandlungspreis Thema und wurde aus verschiedenen Blickwinkeln aufgegriffen. Im Editorial stellt Olaf Zimmermann die Frage, ob die aktuellen Vorgänge auf eine Neuauflage des Radikalenerlasses hindeuten. Mitglieder des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages vermessen das Spannungsfeld zwischen Kunstfreiheit und Verfassungstreue und markieren dabei unterschiedliche politische Positionen. Auch die Branche selbst meldet sich zu Wort: Peter Kraus vom Cleff, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, warnt davor, Kulturpreise zur Gesinnungsfrage werden zu lassen, und plädiert für den Schutz der Vielfalt. Katharina E. Meyer, Vorstandsvorsitzende der Kurt Wolff Stiftung, bezeichnet die Vorgänge als »erschütterndes Signal« und erinnert an die ursprüngliche Zielsetzung des Preises. Johann Michael Möller ordnet die Debatte historisch ein und zieht Parallelen zu früheren Konflikten um alternative Buchhandlungen. Olaf Zimmermann und Gabriele Schulz unterstreichen die besondere Rolle von Buchhandlungen als Orte kultureller Öffentlichkeit – und nicht als bloße Einzelhandelsbetriebe. Alle Beiträge lesen Sie hier.