Jährlich zeichnet Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unabhängige Buchhandlungen aus, die mit einem besonderen Literatursortiment oder kulturellem Engagement zur Vielfalt der deutschen Literaturlandschaft beitragen. Zur Vergabe des Deutschen Buchhandlungspreises 2025, der in diesem Jahr vergeben wurde, wurde bekannt, dass nach der Juryentscheidung das sogenannte Haber-Verfahren angewandt wurde. Über dieses Verfahren können Ressorts der Bundesregierung beim Bundesamt für Verfassungsschutz erfragen, ob »verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse« zu Personen oder Organisationen vorliegen, die Fördergelder erhalten soll. Drei Buchhandlungen wurden danach von der Auswahlliste der Jury gestrichen. Welche Erkenntnisse dem Verfassungsschutz vorliegen, ist unklar. Kulturstaatsminister Weimer teilte laut Medienberichten im Kulturausschuss des Deutschen Bundestags mit, dass das Haber-Verfahren künftig häufiger angewendet werden solle.

Da insbesondere die Länder für die Förderung von Kunst und Kultur zuständig sind, hat Politik & Kultur bei den Kulturministerinnen und -ministern aller Bundesländer nachgefragt, ob nach Jury- oder anderen Förderentscheidungen im Kulturbereich Informationen zu geförderten Personen oder Institutionen beim Verfassungsschutz eingeholt werden. Zehn Ministerinnen und Minister haben geantwortet – und ihre Antworten machen deutlich: Kulturpolitik muss der Kunst die größtmögliche Freiheit gewähren!

Saarland

Die Vergabe von Kulturpreisen und Fördermitteln folgt in Deutschland einem bewusst gewählten, bewährten Prinzip: Staatliche Kulturpolitik organisiert Verfahren, trifft aber keine inhaltlichen Entscheidungen. Diese liegen bei unabhängigen Jurys, besetzt mit Fachleuten aus Kunst und Kultur. Dieses Modell schützt eine zentrale Grundlage unseres Kulturstaates – die Freiheit der Kunst als Ausdruck demo-kratischer Offenheit.

Die aktuelle Diskussion um das sogenannte Haber-Verfahren berührt deshalb einen sensiblen Punkt. Wenn nach einer Juryentscheidung sicherheitsbehördliche Informationen eingeholt werden, stellt sich eine grundlegende Frage: Wie lässt sich staatliche Verantwortung wahrnehmen, ohne die Autonomie kultureller Entscheidungen zu beeinträchtigen?

Die gemeinsame Haltung der Länder zeigt eine klare Linie: Am Rande der Sitzung der Kulturministerkonferenz im März dieses Jahr haben die Kulturministerinnen und -minister sowie -senatorinnen und -senatoren von Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland den Beschluss von 2019 bekräftigt, in dem die Freiheit der Kunst als »Gradmesser gesellschaftlicher und demokratischer Freiheit« hervorgehoben wird. Zugleich haben sich die Länder dazu bekannt, diese Freiheiten zu schützen und zum Maßstab ihrer Kulturpolitik zu machen.

Unstrittig ist, dass der Staat den Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gewährleisten muss. Extremistische Bestrebungen dürfen nicht unterstützt werden, auch nicht durch öffentliche Mittel. Ebenso klar ist aber, dass Förderentscheidungen transparenten, künstlerischen Qualitätskriterien folgen müssen. Öffentliche Förderrichtlinien und unabhängige Jurys stellen sicher, dass die staatliche Kulturverwaltung keinen inhaltlichen Einfluss auf Projekte oder Entscheidungen nimmt.

Vor diesem Hintergrund ist Zurückhaltung geboten. Eine nachträgliche Einbindung sicherheitsbehördlicher Bewertungen in Juryentscheidungen ist kein geeignetes Instrument der Kunstförderung. Sie kann – selbst wenn sie gut gemeint ist – den Eindruck staatlicher Einflussnahme erzeugen und damit das Vertrauen in die Unabhängigkeit kultureller Verfahren beeinträchtigen.

Gerade dieses Vertrauen ist essenziell. Eine offene Gesellschaft lebt davon, dass Kunst frei arbeiten kann – auch kontrovers, auch unbequem, auch jenseits politischer Mehrheiten. Wenn Kunst Diskussionen auslöst oder unterschiedliche Perspektiven sichtbar macht, ist das kein Risiko, sondern eine Stärke demokratischer Kultur.

Deshalb braucht es klare rechtliche Grundlagen, transparente Verfahren und eine eindeutige Aufgabenteilung. Staatliche Verantwortung und kulturelle Freiheit dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Vielmehr gilt: Die freiheitlich-demokratische Grundordnung wird am besten dadurch gestärkt, dass ihre Freiheiten – auch in der Kulturförderung – verlässlich gewährleistet werden.

Der Kulturstaat zeigt seine Stärke nicht dadurch, dass er alles kontrolliert. Er zeigt sie dadurch, dass er Freiheit ermöglicht – und ihr vertraut.

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Bereits in der April-Ausgabe von Politik & Kultur war die Causa Buchhandlungspreis Thema und wurde aus verschiedenen Blickwinkeln aufgegriffen. Im Editorial stellt Olaf Zimmermann die Frage, ob die aktuellen Vorgänge auf eine Neuauflage des Radikalenerlasses hindeuten. Mitglieder des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages vermessen das Spannungsfeld zwischen Kunstfreiheit und Verfassungstreue und markieren dabei unterschiedliche politische Positionen. Auch die Branche selbst meldet sich zu Wort: Peter Kraus vom Cleff, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, warnt davor, Kulturpreise zur Gesinnungsfrage werden zu lassen, und plädiert für den Schutz der Vielfalt. Katharina E. Meyer, Vorstandsvorsitzende der Kurt Wolff Stiftung, bezeichnet die Vorgänge als »erschütterndes Signal« und erinnert an die ursprüngliche Zielsetzung des Preises. Johann Michael Möller ordnet die Debatte historisch ein und zieht Parallelen zu früheren Konflikten um alternative Buchhandlungen. Olaf Zimmermann und Gabriele Schulz unterstreichen die besondere Rolle von Buchhandlungen als Orte kultureller Öffentlichkeit – und nicht als bloße Einzelhandelsbetriebe. Alle Beiträge lesen Sie hier.

Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 5-6/2026