In der Nacht zum Freitag, den 31. Januar 2025, um 2:30 Uhr war es so weit: Der Deutsche Bundestag hat mit den Stimmen der Parteien der demokratischen Mitte (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU/CSU und FDP) und damit mit überwältigender Mehrheit ein neues Gesetz für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) beschlossen.

Dieses neue SPK-Gesetz ist ein entscheidender Schritt, die Stiftung in eine gute Zukunft zu führen. Dem Gesetz ging bereits der Beschluss über ein neues Finanzierungsabkommen voraus, in dem sich Bund und Länder ab dem 1. Januar 2026 auf eine Erhöhung des Sockelbetrages um 10 Prozent geeinigt hatten, was einen Mehrbetrag von insgesamt 12 Millionen Euro ausmacht, mit denen in erster Linie Reformbedarfe gedeckt und dringend erforderliche Ressourcen für Qualitätsverbesserungen finanziert werden sollen. Dafür sind wir Bund und Ländern außerordentlich dankbar.

Mit dem neuen SPK-Gesetz wurde nun ein weiterer zentraler Schritt der Reform vollzogen. Das Gesetz ist, wenn man so will, der Schlussstein der Reform, gleichzeitig aber auch die rechtliche Grundlage für all die Veränderungen und Neuerungen, die wir in Abstimmung mit der BKM und dem Stiftungsrat der SPK erarbeitet haben. Auf dieser Basis lassen sich nun zeitnah die nächsten Schritte mit Satzung, Wahl eines Vorstands usw. angehen, weshalb der Beschluss jetzt, noch in dieser Legislatur, so wichtig war.

Wir danken allen Beteiligten, allen voran Kulturstaatsministerin Claudia Roth und ihrem Haus, den Ländern, die an der Entstehung des Gesetzes ebenfalls beteiligt waren, sowie den beteiligten Fraktionen des Deutschen Bundestages für ihren sach-, lösungs- und konsensorientierten Einsatz, der diese für uns so wichtige Entscheidung doch noch möglich gemacht hat. Der breite Konsens ist dabei von großer Bedeutung, darauf kann die SPK nun bauen, so geht zukunftsorientierte Kulturpolitik.

Das neue Gesetz tritt am 1. Dezember 2025 in Kraft und folgt auf das Errichtungsgesetz der Stiftung Preußischer Kulturbesitz von 1957. Die Anforderungen und Erwartungen an Museen, Bibliotheken, Archive und Forschungsinstitute haben sich in den vergangenen Jahrzehnten stark gewandelt, weshalb es galt, die SPK durch neue gesetzliche Regelungen bestmöglich auf die aktuellen Herausforderungen einzustellen. Die SPK wird moderner, effizienter, synergetischer und schneller.

Was sind die entscheidenden Eckpunkte des neuen Gesetzes? Zunächst wird der Stiftungsrat aus Bund und Ländern von 20 stimmberechtigten Mitgliedern auf neun verkleinert, um eine schnellere und effizientere Entscheidungsfindung zu ermöglichen. Der Bund wird durch die für Kultur und Medien zuständige oberste Bundesbehörde, die gleichzeitig den Vorsitz führt, und das Bundesministerium der Finanzen vertreten. Alle Länder bleiben in der Trägerschaft der Stiftung, entsenden aber nur sieben Mitglieder und rotieren in einem noch näher festzulegenden Rhythmus. Berlin als Sitzland der Stiftung ist ständiges Mitglied. Neu ist, dass an den Sitzungen des Stiftungsrates künftig auch vier Mitglieder des Deutschen Bundestages teilnehmen, allerdings nur mit beratender Stimme. Dadurch soll eine bessere Verknüpfung mit dessen Ausschuss für Kultur und Medien gewährleistet werden. Weitere sachkundige Personen können hinzugezogen werden.

Die Leitung der Stiftung wird von einem Vorstand geführt, der aus bis zu sieben Mitgliedern aus den Einrichtungen der SPK besteht. Ein Präsident oder eine Präsidentin führt dieses Kollegialorgan mit Richtlinienkompetenz. Diese Struktur ermöglicht den Einrichtungen, ihre Interessen stärker in den Gesamtverbund der SPK einzubringen und fördert Synergien.

Auch die Personalstruktur wird an die Anforderungen einer modernen Kultureinrichtung angepasst, indem herausgehobene Führungspositionen künftig zeitlich befristet besetzt werden und Verbeamtungen die Ausnahme sein sollen. Dies gilt für den Präsidenten bzw. die Präsidentin ebenso wie für die Einrichtungsleitungen.

Der Beirat der Stiftung wird erheblich internationaler sein und zukünftig inländische sowie auch ausländische Sachverständige umfassen. Die bzw. der Vorsitzende des Beirats nimmt ebenfalls mit beratender Stimme an den Sitzungen des Stiftungsrates teil.

Die Ausführungen zum Haushalt machen den Weg frei für eine möglichst große Flexibilisierung, indem Ausgabemittel nach der Bundeshaushaltsordnung für übertragbar und gegenseitig deckungsfähig erklärt werden; dies ist jetzt erstmals auf gesetzlicher Grundlage möglich. Anders als bei Beamtinnen und Beamten, für die die Stiftung Dienstherrenfähigkeit behält, kann bei Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmern auf die Ausweisung von Stellenplänen verzichtet werden. Damit ist der Weg frei für die Einführung von bestimmten Elementen eines Globalhaushalts, wie sie etwa Forschungseinrichtungen durch das Wissenschaftsfreiheitsgesetz gewährt werden.

Wichtig ist, dass der Stiftung laut Gesetz auch Stiftungen des Privatrechts zugelegt werden können. Damit ist für eine spätere Integration der Stiftung Humboldt Forum die gesetzliche Grundlage gelegt. Diese Zusammenführung hat auch der Deutsche Kulturrat in einer Stellungnahme gefordert. Es war immer klar, dass die Reform der SPK erst dann vollendet sein würde, wenn auch die Zusammenführung mit dem Humboldt Forum erfolgt sein würde. Dies sollte jedoch ein zweiter Schritt sein, nachdem die Stiftung ihre Strukturen grundlegend verändert und die Transformation von einer eher zentralistisch ausgerichteten Institution hin zu einem Verbund von möglichst autonomen Einrichtungen vollzogen hat. Dies ist nun geschehen.

Das Gesetz legt damit eine wichtige rechtliche Grundlage für die Zukunft der Stiftung. Für die innere Struktur werden im Gesetz möglichst wenige Vorgaben gemacht. Zahlreiche Regelungen werden in die Stiftungssatzung verlagert, für die es bereits einen von Bund und Ländern erarbeiteten Entwurf gibt, der nun nach dem Beschluss zum SPK-Gesetz finalisiert und beschlossen werden kann. Dort lassen sich auch in der Zukunft mit Zweidrittelmehrheit des Stiftungsrats Modifikationen und notwendige Anpassungen vornehmen, ohne dass jeweils wieder ein Gesetzgebungsverfahren ausgelöst werden muss.

Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 3/2025.