In den kulturpolitischen Debatten spielt die öffentliche Kulturfinanzierung eine wichtige Rolle. Oftmals ist von Einsparungen und gravierenden Einschnitten die Rede. Teilweise sind aber auch Aufwüchse in den Kulturetats zu verzeichnen.
Die aktuelle Diskussion haben wir zum Anlass genommen, die Kulturverantwortlichen in den Ländern nach Einsparungen, Mittelaufwüchsen oder veränderten Prioritätensetzungen zu fragen. Wir haben allen für die Kultur zuständigen Ministerinnen und Minister folgende Fragen gestellt:
- Wurde der Kulturetat in Ihrem Land erhöht oder wurden Einsparungen vorgenommen? Welche Prioritäten werden bei Ihnen in der Kulturförderung gesetzt? Wie sehen die Perspektiven für 2026 aus?
- Wurden mit Blick auf die öffentliche Kulturförderung in Ihrem Land für alle künstlerischen Sparten Honoraruntergrenzen eingeführt? Wurden hierfür zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt – oder sehen Sie derzeit von der Einführung von Honoraruntergrenzen ab?
11 von 16 Bundesländern haben geantwortet. Einige Länder konnten unsere Fragen mit Blick auf laufende Haushaltsverhandlungen nicht beantworten. Den Beitrag des Ministers aus Niedersachsen, Falko Mohrs, lesen Sie in diesem Artikel.
Niedersachsen
Die Kulturlandschaft in Niedersachsen ist vielfältig, innovativ und eine wichtige Säule der gesellschaftlichen und kulturellen Teilhabe im ganzen Land. Um ihre Weiterentwicklung zu fördern und die Vielfalt der Kultur im Flächenland langfristig zu sichern, setzt die niedersächsische Landesregierung trotz einer angespannten Haushaltlage darauf, verlässliche Rahmenbedingungen für die Kultur zu schaffen – z. B. durch die Abfederung von Kostensteigerungen und die Verstetigung von vormals befristeten Projektförderungen. Auf diese Weise haben wir den Kulturetat im Jahr 2025 auf 285,7 Millionen Euro (2024: 272,9 Millionen Euro) erhöht.
Darin enthalten sind etwa zusätzliche Mittel, um gestiegene Personal- und Betriebskosten an den drei Staatstheatern sowie sechs Landesmuseen abzufedern, die als kulturelle Flaggschiffe weit in die Regionen und darüber hinaus wirken. Zudem sei beispielhaft der um 4,5 Millionen Euro angewachsene Zuschuss für sechs Theater und ein Orchester in kommunaler Trägerschaft genannt. Dem Land ist es ein wichtiges Anliegen, dem Bereich der kulturellen Bildung, der Vermittlung von Kunst, Kultur und kulturellem Erbe Rückenwind zu verleihen – diese Angebote eröffnen Teilhabechancen für alle und wirken demokratiebildend. Das Engagement des Landes hier spiegelt sich im Haushalt beispielsweise in der Absicherung des FSJ Kultur und des Landesverbands für Theaterpädagogik sowie zusätzlicher Mittel für die Landesmusikakademie Wolfenbüttel und für herausragende Einrichtungen wie die Kunsthalle Emden wider. Auch ist es uns erstmals nach 17 Jahren gelungen, die Zuschüsse für die Musikschulen, die eine tragende Rolle für die musikalisch-kulturelle Bildung insbesondere von Kindern und Jugendlichen spielen, um mehr als 2 Millionen Euro anzuheben.
Eine vielfältige Kulturförderung kann im Flächenland Niedersachsen nicht allein von Hannover aus geleistet werden: Die Landschaften und Landschaftsverbände übernehmen als selbstständige Kulturträger, als Projektförderer und als Beratungsstellen die regionale Kulturförderung. Diese deutschlandweit einmalige Partnerschaft wurde mit zusätzlichen Mitteln gestärkt. Den Weg der Absicherung und maßvollen Weiterentwicklung wollen wir auch in Zukunft weitergehen. Begleitet wird dies von einer Überprüfung der Förder- und Verwaltungsverfahren, die den Kulturschaffenden weitere Erleichterungen bringen soll. Auch wenn der Druck auf die öffentlichen Etats weiter zunimmt: Eine Kürzung des Kulturhaushalts ist nach jetzigem Stand für das Jahr 2026 nicht vorgesehen.
Gleichwohl verengen sich die Spielräume für neue Projekte, die wir dennoch grundsätzlich angehen wollen. Hierzu gehört auch das Thema Honoraruntergrenzen. Das Niedersächsische Kulturfördergesetz sieht deren Einführung vor. Bei der Umsetzung müssen jedoch die Interessen der Kulturschaffenden gewahrt werden, ohne die öffentlichen Haushalte zu überfordern. Auch die Kommunen stehen vor der großen Herausforderung, zusätzliche finanzielle Mittel für solche Förderaktivitäten bereitzustellen. Es ist aus kulturpolitischer Sicht daher richtig und wichtig, Erfahrungen mit der Anwendung von Honoraruntergrenzen in der Praxis zu sammeln. Es wird daher darum gehen, geeignete Aktionsfelder zu identifizieren, bei denen man erfolgreich mit Honoraruntergrenzen agieren kann, auch wenn es nicht möglich ist, die finanziellen Mittel zu erhöhen. Dies werden wir, wie im Niedersächsischen Kulturfördergesetz vorgesehen, mit den kommunalen Spitzenverbänden und nachfolgend den jeweiligen Kulturfachverbänden ergebnisoffen abstimmen.
Wir wissen um die Bedeutung, aber auch die Herausforderungen der Kultur. Trotz einer herausfordernden Haushaltslage haben wir ein klares Signal der Verlässlichkeit und Sicherheit für eine vielfältige Kultur in Niedersachsen gesetzt – und dies mit wichtigen Maßnahmen im Kulturetat verankert. Das sind wichtige Schritte zur Stabilisierung und Weiterentwicklung – weitere wollen wir in den kommenden Jahren im Rahmen der Möglichkeiten gehen.