Jährlich zeichnet Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unabhängige Buchhandlungen aus, die mit einem besonderen Literatursortiment oder kulturellem Engagement zur Vielfalt der deutschen Literaturlandschaft beitragen. Zur Vergabe des Deutschen Buchhandlungspreises 2025, der in diesem Jahr vergeben wurde, wurde bekannt, dass nach der Juryentscheidung das sogenannte Haber-Verfahren angewandt wurde. Über dieses Verfahren können Ressorts der Bundesregierung beim Bundesamt für Verfassungsschutz erfragen, ob »verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse« zu Personen oder Organisationen vorliegen, die Fördergelder erhalten soll. Drei Buchhandlungen wurden danach von der Auswahlliste der Jury gestrichen. Welche Erkenntnisse dem Verfassungsschutz vorliegen, ist unklar. Kulturstaatsminister Weimer teilte laut Medienberichten im Kulturausschuss des Deutschen Bundestags mit, dass das Haber-Verfahren künftig häufiger angewendet werden solle.
Da insbesondere die Länder für die Förderung von Kunst und Kultur zuständig sind, hat Politik & Kultur bei den Kulturministerinnen und -ministern aller Bundesländer nachgefragt, ob nach Jury- oder anderen Förderentscheidungen im Kulturbereich Informationen zu geförderten Personen oder Institutionen beim Verfassungsschutz eingeholt werden. Zehn Ministerinnen und Minister haben geantwortet – und ihre Antworten machen deutlich: Kulturpolitik muss der Kunst die größtmögliche Freiheit gewähren!
Niedersachsen
Nach niedersächsischer Praxis werden bei Jury- oder Förderentscheidungen im Kulturbereich keine pauschalen oder anlasslosen Abfragen beim Verfassungsschutz vorgenommen. Niedersachsen plant ausdrücklich keine »Verfassungstreueprüfung« für Künstlerinnen und Künstler, wie sie in Teilen der öffentlichen Debatte diskutiert wird und wurde.
Grundlage dafür ist der gemeinsame Beschluss der Kulturministerkonferenz vom 13. März 2019 zur kulturellen und künstlerischen Freiheit, in dem alle Länder die Freiheit der Kunst als einen »Gradmesser gesellschaftlicher und demokratischer Freiheit« ausgezeichnet und sich zugleich dazu bekannt haben, »diese Freiheiten zu schützen und zu einem Maßstab ihrer Kulturpolitik zu machen«.
So setzt Niedersachsen auf klare und transparente Förderkriterien. Künstlerinnen und Künstler werden im Land über Stipendienprogramme oder über Projektförderungen staatlicher und privater Kulturträger unterstützt. Diese Förderungen erfolgen unmittelbar über das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur oder mittelbar über Kooperationspartner, etwa Kulturfachverbände oder Träger der Regionalen Kulturförderung. Grundlage sind jeweils klare und transparente Richtlinien, Förderkriterien und Jurys, die unabhängig und fachlich legitimiert Förderempfehlungen aussprechen. Diese unabhängigen Jurys bewerten auf diesen Grundlagen und anhand der künstlerischen Qualitätskriterien die Förderwürdigkeit einzelner Projekte im Lichte der Freiheiten unserer Verfassung. So wird sichergestellt, dass die staatliche Kulturverwaltung nicht inhaltlich auf die konkreten Projekte oder die Förderentscheidungen Einfluss nimmt.
Sollten sich im Rahmen von Antragsstellungen – beispielsweise aus Antragsunterlagen, der Vereinssatzung oder aus dem bisherigen künstlerischen Werk – Hinweise auf antisemitische, extremistische oder andere verfassungsfeindliche Zielsetzungen ergeben, führt dies zu einer Ablehnung der Förderung. Das gilt sowohl für institutionelle Antragsteller wie Vereine als auch für die Einzelkünstlerförderung.
Ein Rückgriff auf den Verfassungsschutz ist nicht vorgesehen, da die bestehenden fachlichen und rechtlichen Prüfmechanismen ausreichen und zugleich die Freiheit der Kunst gewährleisten.
Wir gehen davon aus, dass insbesondere die vom Land Niedersachsen unterstützten Kulturschaffenden und -einrichtungen verantwortungsvoll und im Sinne unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung mit den wichtigen Möglichkeiten der Kunstfreiheit umgehen. Niedersachsen sieht daher von entsprechenden Abfragen beim Verfassungsschutz ab, weil sie weder erforderlich noch mit der Verhältnismäßigkeit und dem Vertrauen in die Kulturszene vereinbar wären.
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Bereits in der April-Ausgabe von Politik & Kultur war die Causa Buchhandlungspreis Thema und wurde aus verschiedenen Blickwinkeln aufgegriffen. Im Editorial stellt Olaf Zimmermann die Frage, ob die aktuellen Vorgänge auf eine Neuauflage des Radikalenerlasses hindeuten. Mitglieder des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages vermessen das Spannungsfeld zwischen Kunstfreiheit und Verfassungstreue und markieren dabei unterschiedliche politische Positionen. Auch die Branche selbst meldet sich zu Wort: Peter Kraus vom Cleff, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, warnt davor, Kulturpreise zur Gesinnungsfrage werden zu lassen, und plädiert für den Schutz der Vielfalt. Katharina E. Meyer, Vorstandsvorsitzende der Kurt Wolff Stiftung, bezeichnet die Vorgänge als »erschütterndes Signal« und erinnert an die ursprüngliche Zielsetzung des Preises. Johann Michael Möller ordnet die Debatte historisch ein und zieht Parallelen zu früheren Konflikten um alternative Buchhandlungen. Olaf Zimmermann und Gabriele Schulz unterstreichen die besondere Rolle von Buchhandlungen als Orte kultureller Öffentlichkeit – und nicht als bloße Einzelhandelsbetriebe. Alle Beiträge lesen Sie hier.