Jährlich zeichnet Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unabhängige Buchhandlungen aus, die mit einem besonderen Literatursortiment oder kulturellem Engagement zur Vielfalt der deutschen Literaturlandschaft beitragen. Zur Vergabe des Deutschen Buchhandlungspreises 2025, der in diesem Jahr vergeben wurde, wurde bekannt, dass nach der Juryentscheidung das sogenannte Haber-Verfahren angewandt wurde. Über dieses Verfahren können Ressorts der Bundesregierung beim Bundesamt für Verfassungsschutz erfragen, ob »verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse« zu Personen oder Organisationen vorliegen, die Fördergelder erhalten soll. Drei Buchhandlungen wurden danach von der Auswahlliste der Jury gestrichen. Welche Erkenntnisse dem Verfassungsschutz vorliegen, ist unklar. Kulturstaatsminister Weimer teilte laut Medienberichten im Kulturausschuss des Deutschen Bundestags mit, dass das Haber-Verfahren künftig häufiger angewendet werden solle.
Da insbesondere die Länder für die Förderung von Kunst und Kultur zuständig sind, hat Politik & Kultur bei den Kulturministerinnen und -ministern aller Bundesländer nachgefragt, ob nach Jury- oder anderen Förderentscheidungen im Kulturbereich Informationen zu geförderten Personen oder Institutionen beim Verfassungsschutz eingeholt werden. Zehn Ministerinnen und Minister haben geantwortet – und ihre Antworten machen deutlich: Kulturpolitik muss der Kunst die größtmögliche Freiheit gewähren!
Mecklenburg-Vorpommern
Der Verfassungsschutz ist kein Instrument der Kulturförderung. Ich halte es für absolut inakzeptabel, das Ergebnis einer Expertenjury infrage zu stellen und anlasslos den Verfassungsschutz abzufragen. Dieses Vorgehen darf in der Kulturpolitik keine Schule machen – weder im Bund noch in den Ländern. Denn es gibt ernstzunehmende Hinweise darauf, dass die Anwendung des sogenannten Haber-Verfahrens im Bereich der Kulturförderung verfassungswidrig ist. Danach ist es nicht mit der im Grundgesetz verbrieften Kunstfreiheit vereinbar. An diesem Punkt muss für uns alle eine Alarmglocke läuten: Wenn Kulturschaffende sich nicht darauf verlassen können, dass Kunst- und Meinungsfreiheit sakrosankt sind, gerät in unserer Gesellschaft etwas ins Rutschen. In Mecklenburg-Vorpommern werden wir deshalb das Haber-Verfahren in der Kulturförderung auch weiterhin nicht anwenden.
Wir müssen es als Gesellschaft aushalten, dass in der Kunst kontroverse Perspektiven und Ansichten offen ausgetragen werden. Wir brauchen diese offenen künstlerischen Räume – sie sind existentiell für die Demokratie.
Wenn ich diese Sätze öffentlich sage, dann nicken viele. Aber ich werde auch gefragt, wie wir dafür sorgen, dass Steuergelder nicht an verfassungsfeindliche Projekte fließen. Natürlich werden auch in Mecklenburg-Vorpommern Fördergelder nicht leichtfertig und ohne Kenntnis der Materie vergeben, im Gegenteil. In der kulturellen Projektförderung des Landes sind laut Richtlinie Projekte, die in Widerspruch zu demokratischen Grundsätzen stehen, nicht zuwendungsfähig. Das gilt insbesondere für solche, die antisemitische, völkische, rassistische, menschenverachtende Gewalt, eine Diktatur verherrlichende Positionen oder nicht kritisch reflektierende Standpunkte enthalten, die die Allgemeingültigkeit von Menschen- und Grundrechten ablehnen oder anzweifeln. Bei jedem Förderantrag wird von den Mitarbeitenden im Kulturministerium diese Prüfung gewissenhaft durchgeführt.
Dafür können sie sich nicht nur auf ihr eigenes Fachwissen sowie die gute und langjährige Kenntnis der Kulturlandschaft verlassen, sondern auch auf die fachliche Expertise diverser Stellen zurückgreifen. Kommunale Kulturverwaltungen und fachlich zuständige Landesverbände werden, wo es nötig ist, um Einschätzung gebeten und kennen in der Regel ihre Projekte und handelnden Personen vor Ort am besten.
Eine solche Recherche im Vorfeld des Deutschen Buchhandlungspreises hätte dem Kulturstaatsminister vielleicht eine differenziertere Sichtweise ermöglicht. Die Ja/Nein-Abfrage beim Verfassungsschutz im Nachgang zu einer unabhängigen Juryentscheidung jedenfalls hat nicht nur zurecht hohe Wellen im Kulturbereich geschlagen, sie ist aufgrund ihrer erheblichen Intransparenz auch eine »Blackbox« ohne echten Informationsgewinn.
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Bereits in der April-Ausgabe von Politik & Kultur war die Causa Buchhandlungspreis Thema und wurde aus verschiedenen Blickwinkeln aufgegriffen. Im Editorial stellt Olaf Zimmermann die Frage, ob die aktuellen Vorgänge auf eine Neuauflage des Radikalenerlasses hindeuten. Mitglieder des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages vermessen das Spannungsfeld zwischen Kunstfreiheit und Verfassungstreue und markieren dabei unterschiedliche politische Positionen. Auch die Branche selbst meldet sich zu Wort: Peter Kraus vom Cleff, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, warnt davor, Kulturpreise zur Gesinnungsfrage werden zu lassen, und plädiert für den Schutz der Vielfalt. Katharina E. Meyer, Vorstandsvorsitzende der Kurt Wolff Stiftung, bezeichnet die Vorgänge als »erschütterndes Signal« und erinnert an die ursprüngliche Zielsetzung des Preises. Johann Michael Möller ordnet die Debatte historisch ein und zieht Parallelen zu früheren Konflikten um alternative Buchhandlungen. Olaf Zimmermann und Gabriele Schulz unterstreichen die besondere Rolle von Buchhandlungen als Orte kultureller Öffentlichkeit – und nicht als bloße Einzelhandelsbetriebe. Alle Beiträge lesen Sie hier.