Die Freiheit der Kunst ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Sie ist im Grundgesetz bewusst weit gefasst, denn Kunst lebt davon, Grenzen zu überschreiten, Perspektiven zu erweitern und gesellschaftliche Debatten anzustoßen. Sie deckt vieles: »Von Deutschland verrecke« Aufschriften auf Hauswänden bis Dieter Nuhrs Witzen zur besten Sendezeit. Was mir persönlich gefällt, ist Geschmacksache – ob es mir als Kulturpolitiker gefällt, ist explizit nachrangig.

Zur Frage, ob staatliche Kulturförderung an eine Prüfung der Verfassungstreue geknüpft werden sollte, ist klar: Öffentliche Mittel dürfen nicht zur Förderung verfassungsfeindlicher Bestrebungen eingesetzt werden. Der Staat ist dem Grundgesetz verpflichtet und diese Verpflichtung gilt auch für die Vergabe von Fördermitteln.

Gleichzeitig müssen wir sehr genau darauf achten, dass aus diesem legitimen Anliegen keine Gesinnungsprüfung wird. Kunstfreiheit bedeutet gerade, dass künstlerische Positionen nicht danach bewertet werden, ob sie politisch genehm sind oder dem jeweiligen Zeitgeist entsprechen.

Eine staatliche Förderung darf deshalb nicht davon abhängig gemacht werden, ob eine künstlerische Arbeit provoziert, irritiert oder kontroverse gesellschaftliche Fragen aufwirft. Ein »bisschen« Kunstfreiheit gibt es nicht und ein bisschen Neutralitätspflicht des Staates auch nicht.

Entscheidend ist die richtige Balance: Förderentscheidungen müssen sich an transparenten Kriterien orientieren, an Qualität, Relevanz, Vielfalt und an der Einhaltung der geltenden Rechtsordnung. Wo konkrete verfassungsfeindliche Aktivitäten vorliegen, müssen Fördergeberinnen und -geber selbstverständlich handeln. Eine pauschale oder präventive Überprüfung von Künstlerinnen und Künstlern auf ihre politische Haltung ist jedoch ausdrücklich der falsche Weg.

Gerade in Zeiten gesellschaftlicher Polarisierung brauchen wir eine starke, vielfältige Kulturlandschaft. Kulturförderung soll ermöglichen, nicht einschränken. Sie soll Räume öffnen, in denen unterschiedliche Perspektiven sichtbar werden und gesellschaftliche Auseinandersetzung stattfinden kann, auch wenn diese nicht immer einfach auszuhalten ist. Die Aufgabe der Politik ist es, die Freiheit der Kunst zu schützen, auch und gerade dann, wenn Kunst unbequem ist.

Denn eine demokratische Gesellschaft zeigt ihre Stärke nicht darin, nur zustimmende Stimmen zu fördern. Sie zeigt sie darin, dass sie auch Widerspruch aushält. Kunstfreiheit und Verfassungstreue stehen deshalb nicht im Widerspruch, sie bedingen einander.

Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 4/2026