Welche Informationen führen dazu, dass Kulturinstitutionen aus Förderverfahren ausgeschlossen werden? Was reicht aus, um als »verfassungsfeindlich« gelabelt zu werden?

Wenn nicht offengelegt wird, was BKM Weimer den betroffenen Buchhandlungen konkret vorwirft, entzieht sich der Eingriff jeder nachvollziehbaren und rechtsstaatlichen Kontrolle.

Eine solche Praxis kehrt die Logik um: Nicht mehr der Staat muss seinen Eingriff rechtfertigen, sondern die Betroffenen geraten unter einen diffusen Verdacht – und genau darin liegt die eigentliche Gefahr für die Freiheit von Kunst und Kultur.

Die Prüfung der Verfassungstreue mittels Haber-Verfahren bei Einrichtungen oder Einzelpersonen, die Kulturfördermittel vom Bund erhalten, ist hochproblematisch. Nicht, weil staatliche Förderung ohne Kriterien vergeben werden sollte, sondern weil die Art und Weise dieser Überprüfung erhebliche rechtsstaatliche und kulturpolitische Fragen aufwirft. Natürlich dürfen Akteure und Akteurinnen mit klaren extremistischen Bezügen nicht gefördert werden. Aber das Haber-Verfahren ist aufgrund der Intransparenz das falsche Instrument dafür.

Betroffene erfahren oft nicht, welche Vorwürfe gegen sie im Raum stehen. Stattdessen wird ihnen faktisch ein Stigma wie »verfassungsfeindlich« angeheftet – ohne nachvollziehbare Grundlage und ohne reale Möglichkeit zur Stellungnahme oder Verteidigung.

Das erzeugt ein Klima des Misstrauens, das weit über Einzelfälle hinauswirkt. Wer damit rechnen muss, aufgrund intransparenter Einstufungen von Förderung ausgeschlossen zu werden, passt sich an – oder zieht sich zurück.

Die Folge ist Selbstzensur. Kunst aber lebt von Kontroverse, Vielfalt und Kritik. Wenn bestimmte Positionen oder Ausdrucksformen potenziell förderschädlich sind, werden Projekte abgeschwächt, Themen gemieden oder gar nicht erst eingereicht. Das ist faktisch eine Vorzensur – nicht offen verordnet, aber wirksam durch Druck und Unsicherheit. So wird Kunstfreiheit ausgehöhlt.

Auch bei staatlich geförderter Kultur gilt: Kunstfreiheit ist zu schützen. Dazu gehört, Misstrauensstrukturen zu vermeiden. Bewährte Instrumente wie unabhängige Jurys sichern diese Freiheit. Werden ihre Entscheidungen jedoch durch intransparente sicherheitsbehördliche Einschätzungen ausgehebelt, wird die Unabhängigkeit der Kultur systematisch untergraben.

Dass der Kulturstaatsminister zuletzt wiederholt versucht hat, Einfluss auf geförderte Einrichtungen zu nehmen, verschärft das Problem. Der Verfassungsgrundsatz der Kunst-, Presse- und Meinungsfreiheit gilt auch für ihn – ohne Abstriche.

Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 4/2026