Unsere Kulturpolitik steht im Spannungsfeld zwischen Erwartungen demokratisch legitimierter Förderer und Autonomieansprüchen der Geförderten. Staatliche Kulturförderung ist eine politisch zu verantwortende Auswahlhandlung: Man fördert einiges und anderes nicht. Schon damit ist jede Förderung normativ – im Lichte des Grundgesetzes, nicht parteipolitischer Opportunität. Einerseits garantiert der Staat mit seiner Kulturpolitik die weitgehende Autonomie eines Lebensbereichs, der ihn kritisch beobachtet, irritiert und infrage stellt. Andererseits darf eine demokratische Ordnung nicht gleichgültig bleiben, wenn ihre Ressourcen zur Aushöhlung ihrer Grundlagen genutzt werden – gerade im Kulturbereich, in dem Narrative und Geschichtsbilder geprägt werden. Die aus zwei Diktaturen und dem Menschheitsverbrechen der Shoa erwachsene Bundesrepublik darf etwa nicht tatenlos zusehen, wenn Erinnerungskultur oder Antisemitismusdiskurs attackiert werden, ob aus dem Kunstbetrieb heraus oder von politischen Akteuren. Die Räson dieser Republik ist berührt, wenn kulturelle Großevents wie documenta oder Berlinale seit Jahren in den bekenntniserzwingenden Klammergriff israelfeindlicher bis antisemitischer Aktivisten geraten, die AfD das Bauhaus als Symbol der Moderne bekämpft, KZ Gedenkstätten von Rechts- und neuerdings auch Linksextremen instrumentalisiert und angegriffen werden. Die Freiheiten des Art. 5 GG sind in diesem Gefüge starke Abwehrrechte. Sie schützen auch radikale, unbequeme, provokante Kunst und Meinung vor staatlichem Eingriff, begründen aber keinen Anspruch auf staatliche Ehrung oder Finanzierung. In diesem Spannungsfeld bewegt sich jede ernst gemeinte Kulturpolitik: Sie muss eine Ordnung schaffen, die Kritik an ihr aushält, ohne die eigenen Feinde zu alimentieren. Verfassungsfeindliche Elemente jeglicher Couleur dürfen nicht mit Steuergeldern gefördert werden. Diese Resilienz und Wehrhaftigkeit brauchen wir. Kritiker der Entscheidung des Kulturstaatsministers warnen davor, die Würdigung einer Buchhandlung von der politischen Ausrichtung ihres Sortiments abhängig zu machen. Gälte diese Argumentation auch, würden Buchhandlungen im rechtsradikalen Spektrum gefördert? Vermutlich nicht. Vermutlich würden viele Kritiker der jetzigen Entscheidung ihrerseits Eingriffe verlangen, wollte eine politisch rechts besetzte Jury Geschäfte prämieren, in deren Schaufenstern vor allem Compact und Antaios liegen. Wir brauchen eine ernsthafte Debatte, wie wir in der Förderung die widerstrebenden Logiken grundrechtlicher Freiheit und staatlicher Verantwortung in Einklang bringen. Die Kunst- und Meinungsfreiheit ist als »wertentscheidende Grundsatznorm«, als Verbürgung der Autonomie des Lebensbereiches Kunst, dabei mit größtmöglicher Sensibilität zu behandeln. Es ist diskutabel, ob ein Verfahren mit geheimdienstlicher Verdachtsbewertung ohne öffentliche Begründung dieser Sensibilität gerecht wird.