In den kulturpolitischen Debatten spielt die öffentliche Kulturfinanzierung eine wichtige Rolle. Oftmals ist von Einsparungen und gravierenden Einschnitten die Rede. Teilweise sind aber auch Aufwüchse in den Kulturetats zu verzeichnen.

Die aktuelle Diskussion haben wir zum Anlass genommen, die Kulturverantwortlichen in den Ländern nach Einsparungen, Mittelaufwüchsen oder veränderten Prioritätensetzungen zu fragen. Wir haben allen für die Kultur zuständigen Ministerinnen und Minister folgende Fragen gestellt:

  • Wurde der Kulturetat in Ihrem Land erhöht oder wurden Einsparungen vorgenommen? Welche Prioritäten werden bei Ihnen in der Kulturförderung gesetzt? Wie sehen die Perspektiven für 2026 aus?
  • Wurden mit Blick auf die öffentliche Kulturförderung in Ihrem Land für alle künstlerischen Sparten Honoraruntergrenzen eingeführt? Wurden hierfür zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt – oder sehen Sie derzeit von der Einführung von Honoraruntergrenzen ab?

11 von 16 Bundesländern haben geantwortet. Einige Länder konnten unsere Fragen mit Blick auf laufende Haushaltsverhandlungen nicht beantworten. Den Beitrag der Ministerin aus Schleswig-Holstein, Karin Prien, lesen Sie in diesem Artikel.


Schleswig-Holstein

Die freie Entfaltung von Kunst und Kultur in ihrer Vielfalt – das ist ein Grundanliegen meiner Kulturpolitik. Als Land möchten wir vielen Menschen den Zugang und die Teilhabe an Kultur in all ihren Formen und Sparten ermöglichen. Deshalb zählen zu den Schwerpunkten der Landeskulturpolitik die Sicherung und Professionalisierung der kulturellen Infrastruktur, die Förderung von Vernetzung und Kooperation der Kulturakteure, die Unterstützung und Stärkung von Netzwerken sowie die aktive Begleitung von Wandel und Veränderung. Dies geschieht unter der Prämisse, dass das Land ein verlässlicher Partner der Akteure der Kulturszene ist und bleibt. Diese Schwerpunkte haben wir gemeinsam mit der Kulturszene im Land diskutiert und in unseren Kulturpolitischen Leitlinien 2023 veröffentlicht.

Unsere Schwerpunktsetzung drückt sich auch in den finanziellen Rahmenbedingungen aus, mit denen wir Kultureinrichtungen, Projekte und Prozesse in den vergangenen Jahren unterstützt haben. Die Kulturausgaben des Landes sind von 2017 bis 2024 um 24,7 Millionen Euro gestiegen, das entspricht einem Zuwachs von 34 Prozent. Bei der Bibliotheksfinanzierung pro Einwohner hat Schleswig-Holstein im Vergleich von 2017 zu 2021 eine Verbesserung von Platz 8 auf Platz 5 der Flächenländer erreicht. Für die öffentlichen Theater und das Büchereiwesen betrug die Steigerung rund 11 Millionen Euro seit 2017: von 46,6 Millionen Euro auf 57,7 Millionen Euro.

Im Jahr 2024 haben wir zudem eine Ausstellungsvergütung auf Grundlage der Honorarmatrix und der Honorarempfehlungen des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) für die Sparten Bildende und Angewandte Kunst eingeführt. Dies erfolgte über eine Erhöhung der Haushaltsansätze für die Projektförderung und die institutionelle Förderung der beiden Dachverbände.

Angesichts der enormen finanziellen Herausforderungen, vor denen Schleswig-Holstein in den kommenden Jahren steht, musste allerdings im Haushalt 2025 erstmals auch die Kultur wieder einen Beitrag zur Konsolidierung leisten. Es war uns dabei wichtig, dass wir jeweils intensiv im Vorfeld mit den Einrichtungen gesprochen und gemeinsam die Folgen abgewogen haben, so dass die in den vergangenen Jahren aufgebauten und gefestigten Strukturen und die begonnenen Maßnahmen zur Verbesserung der kulturellen Infrastruktur nicht gefährdet werden.

So wird die Errichtung einer Spielstätte für das Landestheater in der Stadt Schleswig weiterhin mit einem Landeszuschuss in Höhe von 9 Millionen Euro unterstützt. Auch die Sanierung und Modernisierung der Schleswig-Holsteinischen Landesmuseen wird unverändert weitergeführt, genauso wie die Sanierung der Kunsthalle Kiel, für die nach wie vor 30 Millionen Euro bereitstehen.

Trotz der angespannten Haushaltslage haben wir zudem ein Musikschulfördergesetz auf den Weg gebracht. Die Musikschulen im Land werden durch eine Verdoppelung der Förderung auf runde zwei Millionen Euro zur Bewältigung der Folgen des »Herrenberg-Urteils« im Haushalt 2025 unterstützt.

Das Land übernimmt Verantwortung in einer Zeit, in der die Erinnerung an die menschenverachtende Vergangenheit unserer Gesellschaft bei Manchen verblasst. Deshalb haben wir bewusst keine Kürzungen bei der Erinnerungskultur vorgenommen. Wir sind und bleiben ein verlässlicher Partner für die Kultur sowie die Künstlerinnen und Künstler im Land, auch wenn die Verantwortung für nachfolgende Generationen von uns verlangt, heute zu sparen, damit wir auch morgen und übermorgen noch Kultur in Schleswig-Holstein erleben können.

Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 4/2025.