Aus Erfahrung wissen wir: Kulturgut ist im militärischen Konflikt verletzlich. Es ist Ziel von Zerstörung, Gegenstand von Raub und Plünderung und Bezugspunkt von Propaganda. Dazu ist Kulturerbe – das ist bittere Wahrheit – prädestiniert. Es ist, wie die Bund/Länder-KRITIS-Konzeption des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) sagt, Vermittler kultureller Identität. Es sind identitätsstiftende Kulturgegenstände, die in jenen Kriegen, in denen es auch um kulturelle Deutungshoheiten und politische Doktrin geht, zur Zielscheibe werden. Und insbesondere der Aggressor Russland hat in der Ukraine ein fast untrügliches Gespür für die Verheerungen in einer Gesellschaft bewiesen, die ihre kulturelle Überlieferung in Schutt und Asche gelegt sieht, geplündert, verschleppt, zerstört. 

Dabei sind die Phänomene sowohl der beiläufigen wie der gezielten Kulturgutzerstörung nichts Neues. Es hat etwas unangenehm Konstantes in der Menschheitsgeschichte, dass in der maximalen Gewaltexplosion des bewaffneten Konflikts auch das zerstört wird, was als Objekt zum historischen, sakralen oder gesellschaftlichen Identifikations- und Bezugspunkt einer Community wurde. Es sind die Verheerungen der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, die 1954 zur Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten führten, und es ist die Präambel dieses völkerrechtlichen Vertrags, die diese Erkenntnis deutlich macht, »dass das Kulturgut während der letzten bewaffneten Konflikte schweren Schaden gelitten hat und infolge der Entwicklung der Kriegstechnik in zunehmendem Maße der Vernichtungsgefahr ausgesetzt ist«.  

Mit der Konzeption Zivile Verteidigung und der Richtlinie für die Zivile Alarmplanung liegen bundesweit heute konkrete Maßnahmen vor, wie der Zivilschutz und die öffentliche Verwaltung auch im Bereich des Kulturgutschutzes handlungsfähig werden können. Der Abschnitt 6.12. der Konzeption Zivile Verteidigung nennt die Aufgabe des Kulturgutschutzes nach den Vorgaben der Haager Konvention. Neben der Listung von schützenswerten Kulturgütern erwähnt die Konzeption explizit auch das Entwickeln von »baulich-technische(n) Schutzmaßnahmen, Notfallplanungen und andere(n) geeigneten Maßnahmen, um diese Güter gegen Beschädigung und Vernichtung zu schützen«. Sehr klar wird hierbei das Thema »Vorbereitung für eine Verlagerung, Einrichtung von Bergungsräumen« genannt. Bekanntlich wurden im Zweiten Weltkrieg eine Vielzahl von Bergungsräumen – Schlösser auf dem Lande, Bergwerke und Schächte – genutzt, um zumindest Teile des beweglichen Kulturerbes aus den Städten als Ziele der Bombardierung vor der Vernichtung zu retten.  

In Deutschland gibt es derzeit nur einen Bergungsort, und in diesem liegen nicht Originale, sondern Mikrofilme. Das ist gut so. Im Zentralen Bergungsort im Barbarastollen bei Oberried werden die Filme der Bundessicherungsverfilmung, koordiniert vom BBK, gesichert. Diese Sekundärformen sichern die kulturelle Überlieferung aus Archiven, Bibliotheken und Museen. Diese Maßnahme ist eine der großen Glanzleistungen der Bundesrepublik im Kulturgutschutz. 

Wer nun aber aus den Erfahrungen des Ersten und Zweiten Weltkrieges oder aus dem Kalten Krieg heraus weitere Bergungsorte erwartet, die neben der Sekundärform auch das eigentliche Kulturgut, soweit es überhaupt beweglich ist, sichern könnten, steht in Deutschland vor einer ziemlichen tabula rasa. Im Kriegsfall wüsste man nicht, wohin mit dem Kulturgut. Nach dem Überfall auf die Ukraine haben verschiedene Sammlungseinrichtungen ihre alten Schutzpläne wieder hervorgekramt und entstaubt. Staub, der zuweilen mehr als 70 Jahre auf den Konzepten lag. Die Aktualisierung war geboten. Aber Bergungsorte sind dabei nicht entstanden.  

Es ist nicht so, dass nichts existiert. In den Konzepten der Notfallverbünde, die deutschlandweit von Sammlungseinrichtungen ins Leben gerufen wurden, finden sich auch Auslagerungsorte für havariertes Kulturgut. Neben Infrastrukturen – Dienstleister, Kühlhäuser, Supermärkte mit Kühlräumen – zum schnellen Einfrieren von geschädigtem Kulturgut bestehen Pläne mit Ausweichorten, wenn ein Depot havariert ist. Das sind dann oftmals freie Magazinflächen anderer Teilnehmer des jeweiligen Notfallverbundes. Was für die Havarie einer einzelnen Sammlung funktioniert, wird bei der Gesamtgefährdung einer Region nicht mehr klappen. Im schlimmsten Fall liegen alle Einrichtungen im Zielgebiet.  

Auch bestehen aus der Nachkriegszeit, aufgrund der unmittelbaren Zerstörungserfahrung der beteiligten Bauherren, einzelne Gebäudekonzepte, die das Kulturgut im militärischen Konflikt retten können. In Stuttgart würde sich bei einer Detonation der Verwaltungsbau des Hauptstaatsarchivs auf das unterirdische Magazin legen und es durch eine Kuppel Bauschutt versiegeln. Hoffen wir, dass zuvor die Wasserleitungen der Verwaltungs-WC abgestellt wurden, um die verschlossenen Keller nicht zu tränken. Im hannoverschen Archivaußenstandort Pattensen besteht ein Atomwall, der die Druckwelle aus Hannover über das Gebäude und das darin enthaltene Sammlungsgut leiten soll. Derartige Konzepte dürften technisch kaum mehr aktuell sein. Sie zeigen, dass der Diskurs zwar keineswegs neu ist, aber zu keinem koordinierten Aufbau von Bergungsorten geführt hat.  

Andere Länder sind bei diesem Thema weiter. Ein Blick über die Grenze in die Schweiz zeigt einen vorbildlichen Ansatz: Verteilt über das Land, oft angedockt an Sammlungsgebäude, liegen inzwischen mehr als 300 Kulturgüterschutzräume vor. Bekanntlich hat die Schweiz jahrzehntelange Erfahrungen im Tiefbau. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz der Schweiz informiert über diese Kulturgüterschutzräume als »unterirdische Infrastruktur, die der sicheren Aufbewahrung von beweglichen Kulturgütern bei bewaffneten Konflikten, Naturereignissen oder zivilisationsbedingten Katastrophen« dienen. Diese Räume müssen, so ist es festgelegt, »einen Basisschutz gegen die Wirkung moderner Waffen gewährleisten, insbesondere gegen alle Wirkungen von nuklearen Waffen sowie Nahtreffer von konventionellen Waffen«. Die Räume sind so konzipiert, dass sie »Naturgefahrenereignisse mit einer Wiederkehr von bis zu 300 Jahren schadenfrei überstehen«. Die Mehrkosten für die Erstellung und Erneuerung dieser Räume trägt der Bund. Die Sammlung muss dazu von nationaler Bedeutung sein, der Baustandort gemäß kantonaler Gefahrenkarte als sicher gelten. Die Kulturgüterschutzräume der Schweiz berücksichtigen auch die Klimaverhältnisse für das Sammlungsgut und den ausreichenden mechanischen Schutz der Objekte. Es ist nicht das schlechteste Konzept, diese Räume in der Nähe der Sammlungen greifbar zu haben. So wird das Kulturerbe regional geschützt, kann schon im Voraus mit dem zu sichernden Gut bezogen werden und vermindert das Risiko, das an wenigen Orten gebündelte, bewegliche Kulturerbe zu leicht der Zerstörung auszusetzen.  

Dergleichen Kulturgüterschutzräume sind in Deutschland ein Desiderat, da in Deutschland bisher kein koordinierter Aufbau entsprechender Räume angestoßen wurde. Wir sind noch mitten in den Diskussionen. Und es ist tatsächlich eine Diskussion wert, inwieweit modern gebaute Sammlungsgebäude – angesichts ihrer massiven Materialität und Struktur – als Bergungsort ausreichen können. Das Schweizer Konzept antwortet ganz deutlich darauf: Um den notwendigen Schutz zu erfüllen, müssen Kulturgüterschutzräume unterirdisch nach bestimmten Vorgaben erbaut werden. Das zweite Forum des Bündnisses Notfallallianz Kultur in Deutschland (20.11.24) widmete sich der Frage nach den Bergungsorten. Das in der Diskussion genannte Argument, man müsse bei Bergungsorten für Kulturgut pragmatisch vorgehen und könne hierfür nicht den perfekten Ort erwarten, der etwaige klimatische Bedingungen zur Sicherung der Bestände erfülle, wenn man andererseits Menschen im Katastrophenfall in Turnhallen unterbringe, irritiert: Für Menschen bietet eine Turnhalle vielleicht keine guten, aber zumindest angemessene Bedingungen im Katastrophenfall: Es gibt sanitäre Einrichtungen, Schutz gegen die Witterung, die Versorgung der Menschen ist meist einfach, und die Turnhallen sind oft gut zu erreichen und als zivile Orte gekennzeichnet. Diese Räume sind für eine vorübergehende Evakuierung für Menschen geeignet, wenn auch vielleicht nicht angenehm. Wer diesen Vergleich bemüht, muss zum Ergebnis kommen, dass die Bergungsorte für das Kulturgut zwangsläufig und ganz pragmatisch auch angemessene Bedingungen für das Kulturerbe haben muss.  

Im Oktober 1943 verbrannte die Ebstorfer Weltkarte, die wohl größte und komplexeste Weltkarte des Mittelalters, im Keller des Landesarchivs in Hannover, ehe sie in einen Auslagerungsort verbracht werden konnte. Bekanntlich liegt der Charme der Vorsorge im dem zeitlichen Vorlauf, der es ermöglicht, gute und durchdachte Strukturen zu schaffen, die im Notfall abrufbar sind. Zu diesem Zwecke wäre es geboten, überregional in die Abstimmung zu Bergungsorten für das Kulturgut zu gehen und zu klären, was wir unserem Kulturerbe als Vermittler kultureller Identität und unserer Gesellschaft zumuten wollen. Der Weg zum Bergungsort ist weit: Es braucht Strukturen von Bund und Ländern, aber auch die bereits in der Haager Konvention angelegte Listung und Priorisierung von schützenswerten Kulturgütern. Es braucht mehr Wissen über das, was unsere Sammlungsgebäude heute bereits leisten können. Und es braucht das Bewusstsein und die Kompetenz der Sammlungseinrichtungen, die eigenen Bestände zu priorisieren, wie es einzelne Sammlungen und Notfallverbünde bereits vorgemacht haben, in komplexen Aushandlungsprozessen. Hoffen wir, dass wir nicht zu spät sind.

Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 2/2026