Am 24. November wurde er vorgelegt, der Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Zum Drucktermin dieser Zeitung stehen die Entscheidungen der Parteitage von SPD und FDP sowie der digitalen Mitgliederbefragung von Bündnis 90/Die Grünen zur Annahme des Koalitionsvertrags noch aus. Doch es müsste schon mit dem sprichwörtlichen Teufel zugehen, wenn diese Hürden nicht genommen und wie geplant, Olaf Scholz zum vierten sozialdemokratischen Kanzler der Bundesrepublik Deutschland gewählt würde.
Die Überschrift dieses Koalitionsvertrags ist mutig: »Mehr Fortschritt wagen«. Das erinnert bewusst an die berühmte Regierungserklärung des ersten sozialdemokratischen Bundeskanzlers, Willy Brandt, »mehr Demokratie wagen«. Mehr Demokratie wollte die neue sozialliberale Koalition wagen. Mehr Fortschritt ist das Ziel der ersten Ampel-Regierung, man könnte fast sagen, sozialliberal plus Grüne, auf Bundesebene. Und es lohnt sich, den Koalitionsvertrag genau zu lesen, um die Versprechen und auch die Leerstellen mit Blick auf den Kultur- und Medienbereich auszumachen.
Zuerst die Enttäuschung: Weder wird es ein Bundeskulturministerium noch einen Bundeskulturminister im Bundeskanzleramt geben. Es bleibt bei der Staatsministerin für Kultur und Medien. Für die kommenden vier Jahre wird an der Spitze Der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien eine Grüne stehen. Auf sie warten viele Aufgaben und vor allem viel Koordinierungs- und Abstimmungsbedarf mit den anderen Ressorts. Denn wie schon in den vorherigen Koalitionsverträgen ist von Kultur und Kulturpolitik eben nicht nur im Kapitel »Kultur- und Medienpolitik« die Rede, sondern ebenfalls in vielen anderen Kapiteln.
Digitalisierung
Durch den gesamten Koalitionsvertrag zieht sich das Thema Digitalisierung als Leitmotiv. Die Digitalisierung der Verwaltung, des Gesundheitswesens, der Landwirtschaft, der Finanzverwaltung, der Außenpolitik, des Ehrenamts, der der der … soll vorangetrieben werden. Es gibt eigentlich kein Thema, das die neue Bundesregierung angehen will, bei dem Digitalisierung keine Rolle spielen soll. Es ist insofern folgerichtig, dass es kein eigenständiges Digitalisierungsministerium geben wird, sondern vielmehr allen Ressorts der Digitalisierung eine wesentliche Funktion zugewiesen wird. Hier besteht ein Fortschrittsoptimismus, dass durch die Digitalisierung Impulse freigesetzt werden. Für den Kulturbereich wird dies bedeuten, die verschiedenen Ressorts im Blick zu halten und für den Deutschen Kulturrat die Querschnittsaufgabe Digitalisierung zu stärken.
Konkret wird im Koalitionsvertrag gerade mit Blick auf Wissenschaft und Forschung formuliert, Open Access als gemeinsamen Standard zu etablieren. Weiter ist ein wissenschaftsfreundlicheres Urheberrecht vorgesehen – hier bleibt zunächst offen, welche Initiativen über das in der letzten Wahlperiode verabschiedete Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz geplant sind. Konkret wird im Kulturkapitel angesprochen, dass ein fairer Interessenausgleich angestrebt wird. Dies soll auch mit Blick auf faire Rahmenbedingungen für E-Lending gelten. Gleichfalls soll die Vergütungssituation für kreative und journalistische Inhalte verbessert werden. Hier wird vermutlich eine erste Bewährungsprobe des Ansprechpartners bzw. der Ansprechpartnerin für Kultur- und Kreativwirtschaft bei der Bundesregierung anstehen.
Kultur- und Kreativwirtschaft
Zwar wird im Kulturkapitel die Berufung des Kultur- und Kreativwirtschaftsbeauftragten angekündigt, ansonsten bleibt es mit Aussagen zu dieser Branche sehr dünn. Im umfänglichen Wirtschaftskapitel, in dem verschiedene Wirtschaftszweige von der Automobilwirtschaft über die Maritime Wirtschaft bis zur Tourismuswirtschaft alle möglichen Wirtschaftszweige durchgegangen werden, findet sich kein Wort zur Kultur- und Kreativwirtschaft. Hier scheint beim designierten Wirtschaftsminister Robert Habeck noch Nachholbedarf zu bestehen. Bei künftigen Freihandelsabkommen sollen der Multilateralismus und faire, soziale, ökologische und menschenrechtliche Standards gestärkt werden – auf die Konvention kulturelle Vielfalt wird leider kein Bezug genommen.
Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
Sehr umfänglich sind die Aussagen zur Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, die auch den Kultur- und Mediensektor betreffen. Im Kulturkapitel wird ausgeführt, dass Soloselbständige und hybrid beschäftigte Kreative besser sozial abgesichert werden. Weiter soll die Künstlersozialkasse finanziell stabilisiert und die erhöhten Zuverdienstmöglichkeiten für KSK-Versicherte aus nichtkünstlerischer selbständiger Arbeit erhalten bleiben. Im Arbeitsmarktkapitel wird weiter ausgeführt, dass der Zugang für Selbständige zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung erleichtert werden soll. Vereinfachungen und Weiterentwicklungen sollen geprüft werden. Die Neustarthilfe im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus soll fortgeführt werden. Weiter sollen steuerfinanzierte Wirtschaftshilfen entwickelt werden, damit bei nicht selbst verantworteten Erwerbsausfällen die Lebensunterhaltungskosten finanziert werden können – vulgo eine Art Unternehmerlohn. Mit Blick auf die Statusfeststellungsverfahren (Scheinselbständigkeit) soll gerade mit Blick auf die digitale Arbeitswelt mehr Rechtssicherheit geschaffen werden. Hinsichtlich der Rentenpolitik soll die Wirkung der Grundrente evaluiert werden – dies wird insbesondere auch Künstlerinnen und Künstler betreffen. Für neue Selbständige soll eine Pflicht zur Altersvorsorge eingeführt werden. Die gesetzliche Rentenversicherung soll hier die Regel werden. Geplant ist eine Opt-Out-Regel, um ein privates Vorsorgemodell wählen zu können, das allerdings insolvenz- und pfändungssicher sein muss. Hoffentlich wird dieses Vorhaben, das nun seit mindestens drei Wahlperioden diskutiert wird, endlich umgesetzt. Weiter soll die bisherige Grundsicherung zu einem Bürgergeld umgewandelt werden. Geplant ist, die in der Coronapandemie eingeführten Regelungen fortzuführen.
Bildung
Sehr spannend ist, dass ein Kooperationsgebot im Bildungsbereich eingeführt und eine neue Form der Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen etabliert werden soll. Mit Blick auf den noch in der letzten Wahlperiode gesetzlich verankerten Rechtsanspruch von Grundschulkindern auf Ganztagsbetreuung ist ein gemeinsamer Qualitätsrahmen geplant. Die kulturelle Bildung spielt bis auf das bereits bestehende und in die dritte Förderperiode gehende Programm »Kultur macht stark« keine Rolle und auch der Digitalpakt 2.0 ist zunächst ausschließlich für Schulen vorgesehen. Im Kulturkapitel ist die Rede davon, dass der Beitrag der Bundeskulturförderung zur kulturellen Bildung evaluiert werden soll. Den Mittlerorganisationen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik sollen Präsenzformate der kulturellen Bildung im Inland ermöglicht werden – hier tut sich offenbar ein neues Handlungsfeld auf.
Geschlechtergerechtigkeit
Geschlechtergerechtigkeit, insbesondere die Überwindung des Gender Pay Gap, die höhere Präsenz von Frauen in Führungspositionen, die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für beide Elternteile werden an verschiedenen Stellen angesprochen. Mit Blick auf Wissenschaft und Forschung soll Geschlechtergerechtigkeit und Vielfalt überall durchgesetzt werden. Auch im Kulturkapitel wird auf dieses Querschnittsthema Bezug genommen.
Bürgerschaftliches Engagement
Zusammen mit der Zivilgesellschaft soll eine neue Engagementstrategie erarbeitet werden. Die in der vergangenen Wahlperiode aus der Taufe gehobene Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt soll in ihrem Förderauftrag gestärkt werden. Hier wäre es, gerade mit Blick auf eine neue Engagementstrategie, allerdings auch erforderlich, die Zusammensetzung der Gremien noch einmal zu überdenken. Geplant ist ferner ein Demokratiefördergesetz und die Ermöglichung von überjährigen Förderungen im Bundesprogramm »Demokratie leben!«.
Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeit zieht sich ebenfalls wie Digitalisierung als Schwerpunktthema durch den Koalitionsvertrag. An mehreren Stellen wird auf die UN-Agenda 2030 Bezug genommen, dabei allerdings insbesondere auf Biodiversität, Klimaschutz usw. eingegangen. Die kulturelle Dimension der Nachhaltigkeitsdebatte muss noch geschärft werden. Dies wird eine wichtige Aufgabe für den Kulturbereich selbst werden.
Finanzen
Mit Blick auf die Umsatzsteuer ist geplant, die Befreiung für gemeinwohlorientierte Bildungsdienstleistungen europarechtskonform beizubehalten. Weitere Initiativen im Umsatzsteuerrecht werden im Koalitionsvertrag nicht angesprochen. Gesetzlich soll allerdings klargestellt werden, dass gemeinnützige Organisationen sich innerhalb ihrer steuerbegünstigten Zwecke politisch betätigen und sich gelegentlich auch zu tagespolitischen Fragen äußern können, ohne die Gemeinnützigkeit zu gefährden. Ein dickes Brett wird die geplante Entlastung der Kommunen von Altschulden sein. Diese Maßnahme ist allerdings ein wichtiges Instrument, um die Finanzkraft von Kommunen zu stärken, sie wieder handlungsfähig zu machen, damit sie ihren Aufgaben auch in der Kulturförderung nachkommen können. Unmissverständlich wird im Koalitionsvertrag ausgeführt, dass die Schuldenbremse ab 2023 wieder eingehalten werden soll. Alle Ausgaben werden auf den Prüfstand gestellt. Es wird bereits angekündigt, dass im Rahmen der Haushaltsaufstellung auch Ausgabenkürzungen vorgenommen werden. Hier wird auf harte Zeiten vorbereitet.
Kulturförderung
Hinsichtlich der Kulturförderung wird an Bisheriges angeknüpft. Das gilt insbesondere für die NEUSTART KULTUR-Programme, die zunächst fortgeführt werden sollen. Die Kulturstiftung des Bundes soll pünktlich zu ihrem 20. Geburtstag zusammen mit den Bundeskulturfonds zum Innovationstreiber werden, nicht zuletzt damit die Freie Szene gestärkt wird. Die Gamesförderung findet ebenso Erwähnung wie die Förderung unabhängiger Verlage. Die Bundesförderung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz soll erhöht und die Reform vorangetrieben werden.
Medien
Die Kohärenz zwischen Europa-, Bundes- und Landesrecht soll optimiert werden. Dies soll in einer Bund-Länder-AG erfolgen. Die flächendeckende Versorgung mit periodischen Presseerzeugnissen soll gewährleistet und ggf. gefördert werden. Hassrede und Desinformation sollen bekämpft werden.
Erinnerungskultur
Das Gedenkstättenkonzept des Bundes soll aktualisiert und auskömmlich finanziert werden. Das Bundesprogramm »Jugend erinnert« soll verstetigt und modernisiert werden. Die Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut soll verbessert werden. Die Bundesstiftung Aufarbeitung soll gestärkt werden. Die Digitalisierung und Provenienzforschung zu Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten soll vorangetrieben werden. Die Rückgabe von Objekten aus kolonialen Kontexten soll unterstützt werden.
Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik
Die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik soll weiter gestärkt, flexibilisiert und über Ressortgrenzen koordiniert werden. Die Mittlerorganisationen sollen gestärkt und ihnen, wie erwähnt, in der kulturellen Bildung neue Präsenzformate in Deutschland ermöglicht werden. Hervorgehoben wird die Aussöhnung mit Namibia, die in einem gemeinsamen Prozess der Aufarbeitung münden soll.
Strukturen
Eine ganze Reihe neuer Strukturen sind für den Kulturbereich vorgesehen. So soll ein Plenum der Kultur etabliert werden, an dem Länder, Kommunen, Kulturproduzenten, Verbände und Zivilgesellschaft beteiligt werden, um die Kooperation zu verbessern. Für die Kultur- und Kreativwirtschaft soll der bereits erwähnte Ansprechpartner bei der Bundesregierung verankert werden. Eingerichtet werden soll eine zentrale Anlaufstelle »green culture« sowie ein Kompetenzzentrum für digitale Kultur. Eine »Bundesstiftung industrielles Welterbe« soll errichtet und ein Sonderprogramm »Globaler Süden« geschaffen werden.
Mehr Fortschritt in der Kultur?
Erfreulich ist, dass im Koalitionsvertrag viele Anliegen des Deutschen Kulturrates aufgenommen wurden. Besonders deutlich ist dies in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, aber auch in anderen Feldern ist festzustellen, dass unsere Positionen und Forderungen ihren Niederschlag gefunden haben. Das ist sehr positiv. Ja, natürlich gibt es Leerstellen. Aber die Legislaturperiode beginnt ja erst und ein Koalitionsvertrag sollte nicht nur ein Pflichtenheft sein, das im Laufe der Wahlperiode abgehakt wird. Er sollte vielmehr den Rahmen für politisches Handeln bilden und Raum für Unvorhersehbares lassen. Einiges aus der letzten Wahlperiode wird fortgeschrieben, einiges wird neu akzentuiert. Eines ist klar: Die Arbeit beginnt jetzt. In diesem Sinne bietet der Koalitionsvertrag eine ganze Reihe an positiven Ansatzpunkten für eine fortschrittliche Kulturpolitik.