Holz bringt Musik zum Klingen. Seit Jahrtausenden ist der Werkstoff Holz untrennbar mit der Welt der Musik verbunden. Kein anderes Material wird so häufig und vielfältig im Instrumentenbau verwendet. In Afrika beispielsweise entstehen aus einheimischen Hölzern traditionelle Trommeln und Kalimbas, in Asien kunstvoll gefertigte Saiten- und Blasinstrumente, jedes mit einem ganz eigenen, charakteristischen Klang. In Europa wiederum erlangte insbesondere der Geigenbau im italienischen Cremona Weltruhm, wo Meister wie Antonio Stradivari und Giuseppe Guarneri im 17. und 18. Jahrhundert Instrumente schufen, die bis heute als unerreicht gelten. Schon damals war die Wahl des richtigen Holzes eine hohe Kunst, denn jedes Bauteil einer Geige, von der Decke bis zum Griffbrett, beeinflusst den Klang. Bis heute spielt die Auswahl hochwertiger Hölzer eine entscheidende Rolle im Instrumentenbau. Besonders tropische Arten wie Ebenholz, Mahagoni oder Palisander sind wegen ihrer ästhetischen und akustischen Eigenschaften begehrt. Ihre feine Struktur, hohe Dichte und gute Bearbeitbarkeit machen sie zu idealen Klanghölzern. Die folgende Übersicht stellt einige der wichtigsten tropischen Hölzer vor, die traditionell im Instrumentenbau Verwendung finden:

 

  • Bubinga (Guibourtia spp.) – beliebtes Holz für Schlaginstrumente und Gitarrenkorpusse, dicht, klangvoll und optisch ansprechend
  • Ebenhölzer (Diospyros spp.) – besonders hart und feinporig, ideal für Griffbretter, Wirbel und Holzblasinstrumente
  • Grenadill (Dalbergia melanoxylon) – eine individuelle Palisanderart mit hoher Dichte und besonderer Klangfarbe, die vorrangig für Klarinetten und Oboen verwendet wird
  • Mahagoni (Swietenia spp.) – dekoratives Holz für Gitarrenkorpusse und akustische Instrumente, erzeugt einen warmen, voluminö-sen Klang
  • Palisander (Dalbergia spp.) – hochwertiges Holz für Griffbretter, Gitarrenböden, Zargen und Klangstäbe von Xylophonen. Die verschiedenen Arten zeichnen sich durch dekorative Maserungen, hohe Dichte und warme Klangfarben aus
  • Pernambuk (Paubrasilia echinata) – exklusives Bogenholz für Streichinstrumente, geschätzt für seine Elastizität, Härte und Ästhetik

 

Die Schönheit und Klangqualität dieser Hölzer haben jedoch ihren Preis. Sie sind durch übermäßige Nutzung – nicht nur im Instrumentenbau, sondern auch für hochwertige Möbel oder Innenausstattung – stark gefährdet. Deshalb fallen sie unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora), das den internationalen Handel mit bedrohten Arten regelt. Je nach Gefährdungsgrad sind die Arten in drei Schutzkategorien – Anhang A, B und C nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 338/97 – eingeteilt.

Zu den am strengsten geschützten Arten (Anhang A) zählt der Rio-Palisander (Dalbergia nigra), traditionell ein beliebtes Holz für Gitarrenkorpusse und Griffbretter. Der Handel mit neu geschlagenem Rio-Palisander ist bereits seit Juli 1992 weltweit untersagt. Für Musikinstrumente, Bauteile oder Rohhölzer, die vor diesem Stichtag hergestellt wurden, ist ein Handel innerhalb der EU nur mit einer individuellen CITES-Vermarktungsgenehmigung möglich – vorausgesetzt, es liegt ein sogenannter Vorerwerbsnachweis vor. Dieser muss belegen, dass das Holz oder Instrument bereits vor Inkrafttreten der Schutzbestimmungen auf dem Markt oder in Besitz war. Bereits vorhandene kommerzielle Handelsbestände mussten zudem im Jahr 1992 bei den zuständigen lokalen Umweltbehörden gemeldet werden. Viele dieser Regelungen sind insbesondere privaten Verkäufern kaum bekannt – etwa beim Weiterverkauf von wertvollen Gitarren oder Vintage-Möbeln mit Rio-Palisander. Die Folge: Ein beträchtlicher Teil dieses Handels ist verboten oder bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone.

Für die Beantragung einer CITES-Vermarktungsgenehmigung muss zunächst eindeutig die Frage geklärt werden, ob es sich um die Art Rio Palisander handelt. Die Gattung der Palisanderhölzer umfasst über 280 Arten, wovon nur Rio Palisander nach Anhang A geschützt ist. Alle weiteren Arten – darunter z. B. Grenadill oder Ostindischer Palisander – sind seit 2013 in Anhang B gelistet. Für diese Arten ist ein geregelter Handel mit CITES-Nachweisen erlaubt. Seit 2017 gilt zudem eine bedeutende Ausnahmeregelung für die nach Anhang B gelisteten Palisanderhölzer und Bubinga im Musikinstrumentenbau. Eine neu eingeführte Fußnote #15 legt fest, dass für fertige Musikinstrumente, fertige Musikinstrumententeile und fertiges Musikinstrumentenzubehör keine CITES-Nachweise (mehr) erforderlich sind. Diese Ausnahmeregelung wurde maßgeblich auf Initiative der internationalen Branche der Musikinstrumentenbauer erzielt, um weiterhin die Herstellung und den Verkauf hochwertiger Instrumente mit den besonderen Klangeigenschaften der geschützten Hölzer zu ermöglichen. Gleichzeitig soll durch den bestehenden CITES-Schutz der Roh- und Halbwaren ein kontrollierter Handel sichergestellt werden.

Für den Handel mit fertigen Musikinstrumenten, die Bauteile aus Ebenholz oder Echtem Mahagoni enthalten, sind ebenfalls keine CITES-Nachweise erforderlich, da sich der Artenschutz der beiden Sortimente im Anhang B ausschließlich auf die Roh- und Halbwaren bezieht. Geschützt sind Stämme oder Holzblöcke, Schnittholz und Furnierblätter und Sperrhölzer. Für Instrumentenbauer und Restauratoren bedeutet dies: Beim Einkauf der Rohhölzer (Halbwaren) ist grundsätzlich eine CITES-Anmeldung und Buchführungspflicht erforderlich.

Die aufgeführten Beispiele zeigen, wie komplex die Artenschutzregelungen in Bezug auf den Handel und die Verarbeitung von CITES-geschützten Hölzern für Musikinstrumente sind, insbesondere wenn es sich um wertvolle Instrumente aus Rio Palisander handelt. Für die Erkennung und Unterscheidung der geschützten Hölzer hat das Thünen-Institut für Holzforschung in Hamburg die Datenbank und App CITESwoodID entwickelt. Die App bietet taxonomische und anatomische Beschreibungen der wichtigsten CITES-geschützten Hölzer sowie sogenannter »look-a-like«-Arten, die im internationalen Handel leicht verwechselt werden können. Darüber hinaus liefert die App detaillierte Informationen zum Schutzstatus und den spezifischen Regelungen der CITES-Fußnoten, einschließlich der jeweils geschützten Erzeugnisse und Ausnahmen. Die Anwendung ist kostenlos verfügbar. Zusätzliche Informationen zum Handel mit Musikinstrumenten, die geschützte Materialien wie Holz, Elfenbein oder Schildpatt enthalten, bietet das Bundesamt für Naturschutz (BfN) auf einer eigens eingerichteten Webseite.

Angesichts der aktuellen ökologischen Herausforderungen und der komplexen internationalen Schutzauflagen setzen viele Instrumentenbauer heute auf nachhaltige Alternativen. Heimische Holzarten wie Birnbaum oder Kirschbaum sowie modifizierte Hölzer rücken verstärkt in den Fokus. Sie tragen dazu bei, die jahrhundertealte Tradition des Musikinstrumentenbaus nicht nur zu bewahren, sondern zukunftsfähig zu machen, damit Holz auch morgen noch Musik zum Klingen bringt.

 

Weiterführende Informationen sind online zu finden unter:

bfn.de/holz-holzprodukte

citeswoodid.app/de

bfn.de/musikinstrumente

 

Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 7-8/2025.