Jährlich zeichnet Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unabhängige Buchhandlungen aus, die mit einem besonderen Literatursortiment oder kulturellem Engagement zur Vielfalt der deutschen Literaturlandschaft beitragen. Zur Vergabe des Deutschen Buchhandlungspreises 2025, der in diesem Jahr vergeben wurde, wurde bekannt, dass nach der Juryentscheidung das sogenannte Haber-Verfahren angewandt wurde. Über dieses Verfahren können Ressorts der Bundesregierung beim Bundesamt für Verfassungsschutz erfragen, ob »verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse« zu Personen oder Organisationen vorliegen, die Fördergelder erhalten soll. Drei Buchhandlungen wurden danach von der Auswahlliste der Jury gestrichen. Welche Erkenntnisse dem Verfassungsschutz vorliegen, ist unklar. Kulturstaatsminister Weimer teilte laut Medienberichten im Kulturausschuss des Deutschen Bundestags mit, dass das Haber-Verfahren künftig häufiger angewendet werden solle.

Da insbesondere die Länder für die Förderung von Kunst und Kultur zuständig sind, hat Politik & Kultur bei den Kulturministerinnen und -ministern aller Bundesländer nachgefragt, ob nach Jury- oder anderen Förderentscheidungen im Kulturbereich Informationen zu geförderten Personen oder Institutionen beim Verfassungsschutz eingeholt werden. Zehn Ministerinnen und Minister haben geantwortet – und ihre Antworten machen deutlich: Kulturpolitik muss der Kunst die größtmögliche Freiheit gewähren!

Hessen

Der Verfassungsschutz ist kein geeignetes Mittel der Kulturförderung. Hessen ist ein bedeutender Standort für Kunst, Kultur – und Meinungsfreiheit. Die Theaterlandschaft, Festivals, die Frankfurter Buchmesse, internationale Kooperationen und, natürlich, seit nun mehr als 70 Jahren die documenta: Hessens Kulturszene lebt von Vielfalt, Debattenfreude und kreativer Unabhängigkeit. Kultur öffnet einen Raum, in dem die Themen unserer Gesellschaft reflektiert und auch kritisiert werden können. Diese Offenheit ist nicht immer bequem, aber essentiell für unsere Gesellschaft. Denn wenn wir uns dazu entschließen, die Bedeutung von Artikel 5 Absatz 3 unseres Grundgesetzes ernst zu nehmen und zu verteidigen, dann müssen wir bereit sein, auch das Unbequeme auszuhalten und für unsere Werte mit einer klaren Haltung einzustehen.

»Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei«, so steht es in unserem Grundgesetz. Die Grenze dieser Freiheit liegt in Artikel 1: der Unantastbarkeit der Menschenwürde. Das gilt auch für Kunst- und Kulturförderung. Eine Sicherheitsabfrage beim Verfassungsschutz, ohne erkennbaren Anlass und ohne Transparenz, ohne das Gespräch mit den Betroffenen zu suchen – das ist ein Angriff auf die Kunstfreiheit und den freiheitlichen Rechtsstaat.

Für die staatliche Kulturförderung ist die Unabhängigkeit von Fachjurys zentral. Das haben die Kulturministerinnen, Kulturminister und Kultursenatoren von Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland Ende März in einer gemeinsamen Presseerklärung formuliert.

Förderentscheidungen sollen transparent, nachvollziehbar und fachlich begründet getroffen werden. Wir brauchen klare Kriterien, öffentliche Förderrichtlinien und unabhängige Expertinnen und Experten, die in Fachjurys auf dieser Grundlage die Förderwürdigkeit einzelner Projekte im Lichte der Freiheiten und Grenzen unserer Verfassungsordnung bewerten. Wir brauchen keine Gesinnungsprüfungen durch den Verfassungsschutz.

Die jüngsten Debatten auf Bundesebene zeigen, warum diese Prinzipien unverzichtbar sind. Die Abweisung von Buchläden beim Deutschen Buchhandlungspreis aufgrund anonymer Verfassungsschutzinformationen hat es exemplarisch gezeigt: Ohne Transparenz und die Anhörung der Betroffenen werden Expertengremien untergraben und Vertrauen zerstört. Wer die Kunstfreiheit einschränkt, riskiert Selbstzensur und eine Verarmung der Kulturlandschaft – ein Schaden für Gesellschaft und für den Kultur- und Wirtschaftsstandort Deutschland zugleich.

Die Ereignisse rund um die Berlinale haben deutlich gemacht, wie wichtig die Balance zwischen Debatte und künstlerischer Unabhängigkeit ist. Polarisierende Positionen gehören zu einem lebendigen gesellschaftlichen Diskurs, Zensur und Generalverdächtigungen nicht. Die Intendantin der Berlinale Tricia Tuttle konnte ihre Arbeit fortsetzen, begleitet von Empfehlungen zu Verhaltenskodex und Beratungsgremium – jedoch ohne dass die Unabhängigkeit der Jury infrage gestellt wurde. Klare Regeln gegen Diskriminierung und Antisemitismus können helfen, künstlerische Freiheit zu schützen und Konflikte transparent zu gestalten.

Freiheit in der Kulturpolitik ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie und ein strategischer Standortfaktor. Grenzen setzen, Diskurse führen, Unabhängigkeit sichern: So bleibt Kultur lebendig, innovativ und international wettbewerbsfähig. Dafür stehen Hessen und Deutschland als Standort der Kunst und Kultur – und als Raum des Dialogs und der Freiheit.

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Bereits in der April-Ausgabe von Politik & Kultur war die Causa Buchhandlungspreis Thema und wurde aus verschiedenen Blickwinkeln aufgegriffen. Im Editorial stellt Olaf Zimmermann die Frage, ob die aktuellen Vorgänge auf eine Neuauflage des Radikalenerlasses hindeuten. Mitglieder des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages vermessen das Spannungsfeld zwischen Kunstfreiheit und Verfassungstreue und markieren dabei unterschiedliche politische Positionen. Auch die Branche selbst meldet sich zu Wort: Peter Kraus vom Cleff, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, warnt davor, Kulturpreise zur Gesinnungsfrage werden zu lassen, und plädiert für den Schutz der Vielfalt. Katharina E. Meyer, Vorstandsvorsitzende der Kurt Wolff Stiftung, bezeichnet die Vorgänge als »erschütterndes Signal« und erinnert an die ursprüngliche Zielsetzung des Preises. Johann Michael Möller ordnet die Debatte historisch ein und zieht Parallelen zu früheren Konflikten um alternative Buchhandlungen. Olaf Zimmermann und Gabriele Schulz unterstreichen die besondere Rolle von Buchhandlungen als Orte kultureller Öffentlichkeit – und nicht als bloße Einzelhandelsbetriebe. Alle Beiträge lesen Sie hier.

Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 5-6/2026