Jährlich zeichnet Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unabhängige Buchhandlungen aus, die mit einem besonderen Literatursortiment oder kulturellem Engagement zur Vielfalt der deutschen Literaturlandschaft beitragen. Zur Vergabe des Deutschen Buchhandlungspreises 2025, der in diesem Jahr vergeben wurde, wurde bekannt, dass nach der Juryentscheidung das sogenannte Haber-Verfahren angewandt wurde. Über dieses Verfahren können Ressorts der Bundesregierung beim Bundesamt für Verfassungsschutz erfragen, ob »verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse« zu Personen oder Organisationen vorliegen, die Fördergelder erhalten soll. Drei Buchhandlungen wurden danach von der Auswahlliste der Jury gestrichen. Welche Erkenntnisse dem Verfassungsschutz vorliegen, ist unklar. Kulturstaatsminister Weimer teilte laut Medienberichten im Kulturausschuss des Deutschen Bundestags mit, dass das Haber-Verfahren künftig häufiger angewendet werden solle.

Da insbesondere die Länder für die Förderung von Kunst und Kultur zuständig sind, hat Politik & Kultur bei den Kulturministerinnen und -ministern aller Bundesländer nachgefragt, ob nach Jury- oder anderen Förderentscheidungen im Kulturbereich Informationen zu geförderten Personen oder Institutionen beim Verfassungsschutz eingeholt werden. Zehn Ministerinnen und Minister haben geantwortet – und ihre Antworten machen deutlich: Kulturpolitik muss der Kunst die größtmögliche Freiheit gewähren!

 

Hamburg

 

Es ist die Aufgabe der Kulturpolitik, Bedingungen zu schaffen, in denen Kunst in größtmöglicher Freiheit entstehen kann. Wir müssen sicherstellen, dass diese Räume offen bleiben und alles realisiert werden kann, was auf Basis unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung möglich ist. Das heißt auch, dass das nicht gefördert werden kann, was strafrechtlich relevant ist. Es braucht aber keine Abfrage beim Verfassungsschutz, um das zu bewerten. Sie findet daher in Hamburg auch nicht statt. Bei der Frage, welche Kulturinstitutionen oder Kunstprojekte gefördert werden sollen, setzen wir deshalb seit Jahrzehnten auf unabhängige Jurys. Die Jurys treffen Förderentscheidungen nach künstlerischen Qualitätskriterien, wir folgen diesen Entscheidungen bei der Vergabe von Förderungen oder Preisen.

Zum Glück haben wir in Deutschland einen gut funktionierenden Rechtsstaat, der unsere Demokratie wehrhaft macht. Er definiert die Regeln einer offenen Gesellschaft, deren Freiheiten wir nicht mutwillig beschädigen dürfen. Unserer Demokratie erweisen wir gerade deshalb den größten Dienst, wenn wir diese konstituierenden Freiheiten schützen und die Räume dafür offenhalten, dass sich die Künste entfalten können. Unsere Demokratie braucht keine Gesinnungsprüfungen durch den Verfassungsschutz, der im schlimmsten Fall verhindert, dass freie Kunst überhaupt stattfinden kann. Wir brauchen die Auseinandersetzung über künstlerische Produkte. Wir dürfen und müssen der Gesellschaft zutrauen, auszuhalten, dass in der Kunst auch Positionen bezogen werden, die wir für grundfalsch halten oder sich gar gegen den gesellschaftlichen Konsens richten. Ihnen begegnen wir nicht mit Verboten oder dem Verfassungsschutz, sondern mit einer respektvollen und intensiven Debatte. Dazu gehört auch, hart zu widersprechen, wenn wir Positionen für grundfalsch halten. Es erfüllt mich mit großer Sorge, welche Folgen die Abfrage beim Verfassungsschutz beim Deutschen Buchhandlungspreis schon jetzt im Kulturbetrieb hat: Wenn Kunstschaffende sich darum sorgen müssen, ob der Verfassungsschutz ihre Projekte beurteilt und über die Förderfähigkeit entscheidet, drohen sie sich selbst in der Freiheit einzuschränken, die Kulturpolitik doch eigentlich sicherstellen müsste. Gleichzeitig drängt sich der Eindruck auf, dass immer mehr Menschen die Freiheiten, die unsere Verfassung bietet und die einen sehr weiten Raum öffnen, nicht mehr aushalten. Für die Zukunft wünsche ich mir deshalb wieder mehr Vertrauen in die Kraft der Kultur und in die Kraft der Demokratie selbst. Ich wünsche mir mehr Mut, sich mit den Folgen unserer Freiheiten auseinanderzusetzen. Es ist eine Aufgabe für die ganze Gesellschaft, Differenzen auszuhalten, Widerspruch zu formulieren und respektvoll miteinander in den Austausch zu gehen, statt ängstlich zu versuchen, das weg zu ignorieren oder gar zu unterbinden, was gefährlich erscheint, weil es unseren eigenen Positionen widerspricht. Angst ist das Ende dieser Freiheit.

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Bereits in der April-Ausgabe von Politik & Kultur war die Causa Buchhandlungspreis Thema und wurde aus verschiedenen Blickwinkeln aufgegriffen. Im Editorial stellt Olaf Zimmermann die Frage, ob die aktuellen Vorgänge auf eine Neuauflage des Radikalenerlasses hindeuten. Mitglieder des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages vermessen das Spannungsfeld zwischen Kunstfreiheit und Verfassungstreue und markieren dabei unterschiedliche politische Positionen. Auch die Branche selbst meldet sich zu Wort: Peter Kraus vom Cleff, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, warnt davor, Kulturpreise zur Gesinnungsfrage werden zu lassen, und plädiert für den Schutz der Vielfalt. Katharina E. Meyer, Vorstandsvorsitzende der Kurt Wolff Stiftung, bezeichnet die Vorgänge als »erschütterndes Signal« und erinnert an die ursprüngliche Zielsetzung des Preises. Johann Michael Möller ordnet die Debatte historisch ein und zieht Parallelen zu früheren Konflikten um alternative Buchhandlungen. Olaf Zimmermann und Gabriele Schulz unterstreichen die besondere Rolle von Buchhandlungen als Orte kultureller Öffentlichkeit – und nicht als bloße Einzelhandelsbetriebe. Alle Beiträge lesen Sie hier.

Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 5-6/2026