Als der Deutsche Buchhandlungspreis vor inzwischen mehr als einem Jahrzehnt ins Leben gerufen wurde, war die Idee ebenso einfach wie überzeugend: Der Staat würdigt jene unabhängigen Buchhandlungen, die mit besonderem Engagement für Literatur, Debatte und kulturelle Vielfalt arbeiten. Der Preis ist damit mehr als eine Auszeichnung für wirtschaftlichen Erfolg. Er ist ein kulturpolitisches Signal – ein öffentliches Bekenntnis zu Buchhandlungen als Orten der Begegnung, der Diskussion und der freien Meinungsbildung.
Seit seiner Einführung hat der Preis genau das geleistet. Jahr für Jahr hat eine fachkundige Jury Buchhandlungen ausgezeichnet, die mit kreativen Konzepten, literarischer Kompetenz und großer persönlicher Hingabe das kulturelle Leben in ihren Städten und Regionen prägen. Für viele dieser Häuser ist der Preis nicht nur eine Anerkennung, sondern auch eine konkrete Unterstützung in einem wirtschaftlich äußerst anspruchsvollen Umfeld. Der Deutsche Buchhandlungspreis ist deshalb zu einem wichtigen Bestandteil der deutschen Kulturförderung geworden – ebenso wie sein Pendant, der Deutsche Verlagspreis.
Umso schwerer wiegt die aktuelle Kontroverse um die jüngste Preisvergabe durch das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien unter Wolfram Weimer. Drei Buchhandlungen, die von der unabhängigen Jury bereits für mitunter hochdotierte Auszeichnungen nominiert worden waren, wurden von der Vergabe ausgeschlossen. Grundlage dafür war eine Abfrage beim Verfassungsschutz im sogenannten Haber-Verfahren, die laut BKM basierend auf »Hinweisen« initiiert wurde. Die Auskünfte des Verfassungsschutzes beschränkten sich auf die Auskunft, ob »verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse« vorliegen oder nicht. Welche konkreten Umstände dahinterstehen, bleibt nach wie vor unklar. Publik wurde die Vorgehensweise nur durch die investigative Recherche der Presse.
Für die betroffenen Buchhandlungen bedeutet dieser Vorgang eine erhebliche Schädigung. Sie wurden aus einem renommierten Kulturpreisverfahren ausgeschlossen, ohne dass nachvollziehbar dargelegt wurde, auf welcher Grundlage diese Entscheidung getroffen wurde. Damit gibt es für die Betroffenen keine Möglichkeit, Vorwürfe zu verstehen oder richtigzustellen. Die gemeinsame Klage der Dreien, für die der Börsenverein bereits Unterstützung zugesichert hat, soll nun Transparenz und rechtliche Klarheit schaffen.
Unabhängig von der misslichen Lage der Buchhandlungen gilt die öffentliche Kritik an Weimers Vorgehen jedoch einem weitaus größeren Feld: Seine Entscheidung war von kulturpolitischer Tragweite. Sie wirft zwangsläufig Fragen nach Verlässlichkeit, Verhältnismäßigkeit und rechtsstaatlicher Kontrolle auf. Nicht nur weil das Haber-Verfahren als solches höchst umstritten ist – insbesondere seine Anwendung im Kontext der Kulturlandschaft. Sondern auch, weil die Anwendung des Verfahrens nicht durch den BKM kommuniziert wurde. Wenn staatliche Förderungen von geheimen sicherheitsbehördlichen Einschätzungen abhängen, könnten Buchhandlungen und andere Kulturakteure beginnen, ihr Programm aus Angst vor Konsequenzen zu verändern – oder sich gar nicht mehr um Förderung zu bewerben und damit gefahrzulaufen, wertvolle Angebote verkleinern oder streichen zu müssen.
Genau deshalb reagiert derzeit ein breites Spektrum der Kulturbranche mit großer Irritation. Kulturpolitik darf nicht den Eindruck erwecken, sie folge Logiken der Gesinnungsprüfung oder öffne Raum für politisch motivierte Zuschreibungen. Der Dreiklang aus Kontroversen rund um die Berlinale, das Projekt »Goethe-Institut im Exil«, das von einem Tag auf den anderen beendet wurde, den Buchhandlungspreis und den Stopp der geplanten Erweiterung der Deutschen Nationalbibliothek hat das Vertrauen vieler Akteurinnen und Akteure in kulturpolitische Verfahren erschüttert.
Unsere Forderung ist daher klar: Die Entscheidung, die drei Buchhandlungen von der Preisvergabe auszuschließen, sollte rückgängig gemacht werden. Der Kulturstaatsminister sollte Abstand von der Anwendung des Haber-Verfahrens bei Kulturpreisen und Förderprogrammen nehmen – auch hinsichtlich zukünftiger Förderungen wie dem Deutschen Verlagspreis. Preise dieser Art müssen auf transparenten, nachvollziehbaren und fachlich fundierten Entscheidungen beruhen. Genau dafür werden unabhängige Jurys eingesetzt.
Die aktuelle Debatte wirft zwangsläufig auch die Frage auf, ob der Deutsche Buchhandlungspreis selbst beschädigt ist. Meine Antwort lautet: nein. Nicht der Preis ist beschädigt, sondern das Amt, das Verfahren, die Jury und nicht zuletzt der Ruf der drei Buchhandlungen. Die Auszeichnung bleibt für die Branche und für die kulturelle Öffentlichkeit von großer Bedeutung. Gerade deshalb wäre es ein kulturpolitischer Rückschritt, wenn das Vertrauen in diese Auszeichnung dauerhaft verloren ginge. Der Deutsche Buchhandlungspreis und der Deutsche Verlagspreis sind bislang die einzigen bundesweiten Instrumente, mit denen der Staat die kulturelle Leistung von Buchhandlungen und Verlagen gezielt anerkennt und unterstützt. Ihr Wegfall würde ein fatales Signal senden.
Damit der Preis seine Rolle weiterhin erfüllen kann, braucht es nun vor allem eines: Klarheit. Es sollte unstrittiger Konsens sein, dass die Vielfalt der Buchbranche geschützt und unterstützt werden muss. Buchhandlungen bieten Literatur aus unterschiedlichsten Perspektiven und schaffen öffentliche Räume zur Debatte ebendieser. Die Vielfalt der Stimmen ist ihr Wesenskern. Das bedeutet auch, dass Stimmen links wie rechts der gesellschaftlichen Mitte existieren. Mit Extremismus hat das nichts zu tun. Die Entscheidung über Preisträgerinnen und Preisträger darf deshalb nicht an sicherheitsbehördlichen Einschätzungen hängen. Preisträger und Preisträgerinnen mit unterschiedlichen kulturellen und politischen Profilen sollten eine Selbstverständlichkeit sein.
Es ist dringend notwendig, dass sich der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien zu diesen Pfeilern unserer demokratischen Gemeinschaft eindeutig bekennt und sich umgehend von zweifelhaften Verfahren distanziert. Nur so kann es das Vertrauen der Branche zurückgewinnen.