Auch die Arbeit Bildender Künstlerinnen und Künstler muss angemessen und fair vergütetet werden. Der BBK Bundesverband hat dafür Vorschläge in Form des »Leitfadens Honorare« gemacht. Politik & Kultur fragt bei Marcel Noack nach, wie diese genau aussehen.

Der BBK Bundesverband hat einen »Leitfaden Honorare« zur angemessenen Vergütung Bildender Künstlerinnen und Künstler veröffentlicht. An wen genau richtet sich dieser?

An drei Zielgruppen, zuallererst natürlich an Bildende Künstlerinnen und Künstler. Ihnen bietet der Leitfaden eine fundierte Grundlage für Kalkulationen im Zusammen-hang mit Aufträgen, Projekt- und Förderanträgen.

Zum Zweiten ist er eine Orientierung für all diejenigen, die Aufträge an Bildende Künstlerinnen und Künstler vergeben oder Projekte mit ihnen durchführen. Viele von ihnen wollen durchaus angemessen vergüten, das wissen wir aus Nachfragen bei uns. Mit dem Leitfaden erhalten sie die Basis für ihre Budgetplanung und eine überzeugende Argumentation gegenüber ihren Fördergeldgebern.

Und last but not least richtet sich der Leitfaden Honorare an die Politik und Kulturverwaltungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Denn die angemessene Vergütung künstlerischer Leistungen muss dynamisch Hand in Hand gehen mit einer entsprechenden Kulturförderung und -finanzierung. Dass dies ein längerer Prozess und nicht von heute auf morgen überall durchsetzbar sein wird, liegt auf der Hand. Wir und unsere 60 BBK-Verbände werden dazu in diesem Jahr intensiv das Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der Politik und Verwaltung auf allen Ebenen suchen, um praktikable Wege der Umsetzung zu entwickeln. Dabei gilt für uns auch: Lieber eine Ausstellung weniger im Jahr, dafür die anderen mit fairen Vergütungen auch für Künstlerinnen und Künstler.

Welche Mindesthonorare für Bildende Künstlerinnen und Künstler empfiehlt der BBK Bundesverband? Worauf basieren diese Empfehlungen?

Die Honorarempfehlung von 70 Euro netto pro Stunde stellt die Untergrenze einer angemessenen Vergütung dar, die Künstlerinnen und Künstler für stundenbasierte Leistungen mit Selbstbewusstsein geltend machen können und sollten. Bei der Berechnung der Empfehlung haben wir in einer Fach-AG unterschiedliche Berechnungsgrundlagen betrachtet und herangezogen, von Statistiken über durchschnittliche Einkommen verschiedener Niveaus über Honorarempfehlungen verwandter Berufsfelder bis hin zu in anderen Kultursparten diskutierten Modellen. Dazu gehört natürlich auch das Modell der Basishonorare von ver.di. Hier gibt es vor allem in der Definition künstlerischer Tätigkeitsfelder durchaus Überschneidungen, im Ergebnis unserer Diskussion waren sich die Mitglieder der Fach-AG aber einig, dass der TVöD, die Eingruppierung in unterschiedliche Entgeltgruppen und auch der deutlich geringere Ansatz in den Betriebskosten dem bildkünstlerischen Berufsleben nicht gerecht werden kann. Der Wunsch nach einer berufsspezifisch errechneten Empfehlung eines einheitlichen Stundensatzes für künstlerische Leistungen war einhellig. Bei Ausstellungsprojekten, für die Werke zur Verfügung gestellt werden, ohne dass weitere stundenbasierte künstlerische Leistungen erbracht werden, empfehlen wir den Kolleginnen und Kollegen weiterhin die Anwendung der Leitlinie Ausstellungsvergütung.

Welche Ziele verfolgt der BBK Bundesverband mit dem »Leitfaden Honorare«?

Gerechtigkeit, soziale Sicherung und Wertschätzung von Kunst und Kultur: Die Arbeit Bildender Künstlerinnen und Künstler ist genau wie die Arbeit in anderen Wirtschaftsbranchen angemessen und fair zu vergüten – die Zeit ist reif für ein Ende der Bescheidenheit! Geringes Einkommen führt unweigerlich zu Altersarmut – eine angemessene Vergütung verhindert dies und sichert das Alter besser ab.

Bildende Kunst ist ein zentraler Bestandteil des kulturellen Lebens in der Gesellschaft und unverzichtbar für Demokratie und ihre Werte – dies war vor allem in der Pandemie spürbar. Wer das verstanden hat, wird auch verstehen, dass es sich in vielerlei Hinsicht lohnt, für eine auskömmliche Kulturfinanzierung zu sorgen.

Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 02/2023.