Die Bedeutung des Schutzes kultureller Werte wächst in Zeiten zunehmender Krisen, Konflikte und Naturkatastrophen. Kulturgüter wie Museen, Archive, Denkmäler oder historische Bauten sind weit mehr als materielle Objekte: Sie verkörpern kollektive Identität, historische Kontinuität und gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Vor diesem Hintergrund stellt sich verstärkt die Frage, in welchem Umfang der Kulturgutschutz in zeitgemäße Sicherheits- und Krisenmanagementkonzepte eingebunden ist. In Deutschland ist der Schutz von Kulturgut rechtlich als Bestandteil des Zivilschutzes verankert. Das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) nennt in § 1 Absatz 2 Nummer 7 ausdrücklich »Schutzmaßnahmen für Kulturgüter« als staatlichen Zivilschutzauftrag. Darüber hinaus ist Deutschland Vertragsstaat der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (1954) und hat 2009 das Zweite Protokoll zu dieser Konvention ratifiziert. Damit verpflichtet sich die Bundesrepublik, Kulturgüter nicht nur in Kriegszeiten, sondern bereits in Friedenszeiten vor den Folgen bewaffneter Konflikte zu bewahren. Diese Rechtsgrundlagen unterstreichen die staatliche Verantwortung, den Erhalt kultureller Substanz dauerhaft sicherzustellen. Doch trotz dieser Vorgaben spielt der Kulturgutschutz in aktuellen sicherheitspolitischen Strategien eine eher untergeordnete Rolle. Im Koalitionsvertrag 2025 finden sich zwar zahlreiche Maßnahmen zum Bevölkerungsschutz, zur Cyberresilienz und zum Schutz kritischer Infrastruktur. Eine explizite Bezugnahme auf den Schutz von Kulturgut fehlt jedoch. Neue verfassungsrechtliche Regelungen eröffnen zwar zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten im Zivilschutzbereich, eine Zweckbindung zugunsten des Kulturgutschutzes ist bislang nicht vorgesehen.
Praktische Erfahrungen verdeutlichen den dringenden Handlungsbedarf. Die Flutkatastrophe im Sommer 2021 in Teilen Deutschlands führte zu erheblichen Schäden an kulturellen Einrichtungen. Zahlreiche Archive und historische Bauwerke waren akut gefährdet, wurden beschädigt oder unwiederbringlich zerstört. Dabei zeigte sich, dass vielerorts Notfallpläne fehlten oder nicht in ausreichendem Maße umgesetzt wurden. Zugleich machen internationale Konflikte wie in der Ukraine oder Syrien die besondere Verletzlichkeit von Kulturgut deutlich. Die gezielte Zerstörung kultureller Einrichtungen als strategisches Mittel der Kriegsführung zeigt, wie die Identität und historische Kontinuität betroffener Gesellschaften nachhaltig unterminiert werden können und dient als Instrument zur gezielten Schwächung ihres kulturellen und gesellschaftlichen Zusammenhalts. Diese Beispiele verdeutlichen, dass der Kulturgutschutz gleichermaßen eine nationale wie internationale Aufgabe ist – und auch in Deutschland eine erhebliche Herausforderung darstellt, nicht nur im Hinblick auf Naturkatastrophen, sondern ebenso angesichts technischer Ausfälle oder gezielter Angriffe.
Die Deutsche Gesellschaft für Kulturgutschutz e.V. (DGKS) ist seit 1993 ein wichtiger Akteur in diesem Bereich. Als ehrenamtlich organisierter Verein fördert sie die Vernetzung von Expertinnen und Experten aus Museen, Restaurierung, Katastrophenschutz und weiteren Bereichen. Die DGKS engagiert sich in der Entwicklung von Notfallkonzepten, der Durchführung von Schulungen sowie der praktischen Unterstützung bei Schadensfällen. Sie versteht Kulturgutschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nur durch Kooperation verschiedener Akteure bewältigt werden kann. Neben ihren etablierten Aktivitäten im zivilen Bereich hat die Deutsche Gesellschaft für Kulturgutschutz ihr Engagement in den vergangenen Jahren gezielt auf den militärischen Kulturgutschutz ausgeweitet. Die DGKS ist in diesem Kontext in den fachlichen Austausch mit militärischen Strukturen eingebunden. Dabei geht es um die Klärung von Schnittstellen, Aufgabenabgrenzungen und die Integration des Kulturgutschutzes in operative Planungen. Solche Kooperationen tragen dazu bei, die Vorgaben der Haager Konvention in der sicherheitspolitischen Praxis zu verankern und den Schutz kultureller Substanz auch im Verteidigungsfall systematisch mitzudenken. Die DGKS positioniert sich damit als Bindeglied zwischen Kultur- und Sicherheitssektor und verdeutlicht, dass der Schutz von Kulturgut sowohl zivilgesellschaftliche als auch militärische Dimensionen umfasst.
Es bestehen weiterhin Herausforderungen: Notfallpläne für Kultureinrichtungen sind in vielen Kommunen unvollständig oder nicht flächendeckend implementiert. Zuständigkeiten zwischen kulturellen Institutionen, Katastrophenschutz und Behörden sind oft unklar geregelt. Präventive Maßnahmen und Aus- bzw. Fortbildungen werden nicht ausreichend gefördert, und finanzielle Mittel bleiben begrenzt, was die Umsetzung nachhaltiger Schutzstrategien erschwert.
Aus fachlicher Sicht ist der Kulturgutschutz systematisch in zivile Verteidigungs- und Resilienzstrategien auf allen Ebenen – Bund, Länder und Kommunen – zu integrieren. Dabei sind zweckgebundene Mittel wichtig, um mobiles wie immobiles Kulturgut effektiv zu schützen. Kulturgutschutz ist damit nicht nur ein kulturpolitisches Anliegen, sondern ein integraler Bestandteil gesellschaftlicher Resilienz, der wesentlich zur Stabilität in Krisenzeiten beiträgt. Eine stärkere Berücksichtigung in sicherheitspolitischen Planungen und die Ausstattung mit ausreichenden Ressourcen sind daher unerlässlich.