Jährlich zeichnet Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unabhängige Buchhandlungen aus, die mit einem besonderen Literatursortiment oder kulturellem Engagement zur Vielfalt der deutschen Literaturlandschaft beitragen. Zur Vergabe des Deutschen Buchhandlungspreises 2025, der in diesem Jahr vergeben wurde, wurde bekannt, dass nach der Juryentscheidung das sogenannte Haber-Verfahren angewandt wurde. Über dieses Verfahren können Ressorts der Bundesregierung beim Bundesamt für Verfassungsschutz erfragen, ob »verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse« zu Personen oder Organisationen vorliegen, die Fördergelder erhalten soll. Drei Buchhandlungen wurden danach von der Auswahlliste der Jury gestrichen. Welche Erkenntnisse dem Verfassungsschutz vorliegen, ist unklar. Kulturstaatsminister Weimer teilte laut Medienberichten im Kulturausschuss des Deutschen Bundestags mit, dass das Haber-Verfahren künftig häufiger angewendet werden solle.
Da insbesondere die Länder für die Förderung von Kunst und Kultur zuständig sind, hat Politik & Kultur bei den Kulturministerinnen und -ministern aller Bundesländer nachgefragt, ob nach Jury- oder anderen Förderentscheidungen im Kulturbereich Informationen zu geförderten Personen oder Institutionen beim Verfassungsschutz eingeholt werden. Zehn Ministerinnen und Minister haben geantwortet – und ihre Antworten machen deutlich: Kulturpolitik muss der Kunst die größtmögliche Freiheit gewähren!
Bremen
»Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit«, so hat es Friedrich Schiller bereits 1795 formuliert, und dieses Zitat steht gleichsam als Leitmotiv gut sichtbar an der Wand unseres neuen Zentrums für Kunst (ZfK) im Tabakquartier in Bremen. Aus gutem Grund, denn wir verstehen das 2022 eröffnete ZfK als künstlerisches Labor für die Stadt, indem freie Entfaltung möglich ist. Freie Entfaltung ist ohne Freiheit nicht vorstellbar. Für mich war dieser Ausspruch Schillers stets ein Kerngedanke meiner kulturpolitischen Arbeit. Der Schutz der Kunstfreiheit in einer Gesellschaft ist eben weit mehr als ein wertschätzendes Postulat zum Eigenwert künstlerischer und kultureller Produktivität, sondern auch ein Seismograf für den Zustand unserer Demokratie.
In Staaten, in denen zunächst die Freiheiten von Kunst und Medien eingeschränkt werden, kommt es vielfach in der Folge auch zu Verletzungen der Menschenrechte. Ich hatte nie gedacht, dass meine politische Richtschnur einmal auf eine so harte Realität treffen würde. Diese seit vielen Jahren zu beobachtende Entwicklung hat jüngst weltweit eine besorgniserregende Dynamik bekommen. Für mich ist dies eine große Gefahr für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, der es gilt, entschlossen entgegenzutreten.
Dass die Besorgnis angebracht ist, zeigt ein Blick auf die aktuelle Debatte zur Kunstfreiheit in Deutschland und die Vorgänge um die Aberkennung des Deutschen Buchhandlungspreises. Der Verfassungsschutz ist aus meiner Sicht eben kein geeignetes Instrument in der Kulturförderung, und das aus gutem Grund, denn die Kunstfreiheit gehört – gerade vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte – zu den hochrangigsten Freiheitsrechten unserer Verfassung.
Eine Abfrage nach dem Haber-Verfahren beim Verfassungsschutz trägt somit nicht zur freien Kunstentfaltung bei – im Gegenteil: Viele Kulturakteure erkundigen sich nun bei Antragstellung, ob sie mit einer Prüfung durch den Verfassungsschutz rechnen müssten. Eine Schere im Kopf kann aus meiner Sicht nicht das Ergebnis staatlicher Förderaktivitäten sein.
Ein solcher Vorgang darf keinesfalls zur Normalität werden, es geht hier um mehr als nur den Fall der Aberkennung eines Preises an drei Buchhandlungen. Es geht um unsere Haltung zur Freiheit, die nebenbei auch Existenzgrundlage eines ganzen Berufsstandes ist.
Daher gibt es in Bremen keine Einbindung des Verfassungsschutzes, ob über geförderte Einrichtungen, Institutionen oder Personen Erkenntnisse vorliegen. Dies ist auch weiterhin nicht vorgesehen. Aus meiner Sicht beschädigt ein solcher Akt des Misstrauens das Verhältnis zwischen den Kulturakteurinnen und -akteuren und macht eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nahezu unmöglich.
Ich erwarte, dass sich die Kulturakteure auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes bewegen. Und das Grundgesetz gewährt Kunstfreiheit. Hier gilt das Prinzip der kunstspezifischen Betrachtung: Die Relevanz der ästhetischen Form für die Wirkung eines Kunstwerks ist stets zu berücksichtigen. Die Eigengesetzlichkeit von Kunst ist maßgeblich, nicht bloß die »außerkünstlerische Wirkung«. Daraus folgt die staatliche Pflicht, künstlerische Ausdrucksformen in ihren Aussagen nicht in der einen oder anderen Richtung zu reduzieren.
Im Zweifel gilt daher: Für die Freiheit. So sieht es das Grundgesetz vor, und unsere Gesellschaft sollte stark genug sein, dies auszuhalten.
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Bereits in der April-Ausgabe von Politik & Kultur war die Causa Buchhandlungspreis Thema und wurde aus verschiedenen Blickwinkeln aufgegriffen. Im Editorial stellt Olaf Zimmermann die Frage, ob die aktuellen Vorgänge auf eine Neuauflage des Radikalenerlasses hindeuten. Mitglieder des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages vermessen das Spannungsfeld zwischen Kunstfreiheit und Verfassungstreue und markieren dabei unterschiedliche politische Positionen. Auch die Branche selbst meldet sich zu Wort: Peter Kraus vom Cleff, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, warnt davor, Kulturpreise zur Gesinnungsfrage werden zu lassen, und plädiert für den Schutz der Vielfalt. Katharina E. Meyer, Vorstandsvorsitzende der Kurt Wolff Stiftung, bezeichnet die Vorgänge als »erschütterndes Signal« und erinnert an die ursprüngliche Zielsetzung des Preises. Johann Michael Möller ordnet die Debatte historisch ein und zieht Parallelen zu früheren Konflikten um alternative Buchhandlungen. Olaf Zimmermann und Gabriele Schulz unterstreichen die besondere Rolle von Buchhandlungen als Orte kultureller Öffentlichkeit – und nicht als bloße Einzelhandelsbetriebe. Alle Beiträge lesen Sie hier.