In den kulturpolitischen Debatten spielt die öffentliche Kulturfinanzierung eine wichtige Rolle. Oftmals ist von Einsparungen und gravierenden Einschnitten die Rede. Teilweise sind aber auch Aufwüchse in den Kulturetats zu verzeichnen.
Die aktuelle Diskussion haben wir zum Anlass genommen, die Kulturverantwortlichen in den Ländern nach Einsparungen, Mittelaufwüchsen oder veränderten Prioritätensetzungen zu fragen. Wir haben allen für die Kultur zuständigen Ministerinnen und Minister folgende Fragen gestellt:
- Wurde der Kulturetat in Ihrem Land erhöht oder wurden Einsparungen vorgenommen? Welche Prioritäten werden bei Ihnen in der Kulturförderung gesetzt? Wie sehen die Perspektiven für 2026 aus?
- Wurden mit Blick auf die öffentliche Kulturförderung in Ihrem Land für alle künstlerischen Sparten Honoraruntergrenzen eingeführt? Wurden hierfür zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt – oder sehen Sie derzeit von der Einführung von Honoraruntergrenzen ab?
11 von 16 Bundesländern haben geantwortet. Einige Länder konnten unsere Fragen mit Blick auf laufende Haushaltsverhandlungen nicht beantworten. Den Beitrag der Ministerin aus Baden-Württemberg, Petra Olschowski, lesen Sie in diesem Artikel.
Baden-Württemberg
Die Verhandlungen für den Doppelhaushalt 2025/26 sind auch in Baden-Württemberg nicht einfach gewesen. Die finanzielle Lage ist hier im Land – wie fast überall in der Bundesrepublik – angespannt. Trotzdem ist es gelungen, einen Haushalt mit verlässlichen Perspektiven für Kunst und Kultur aufzustellen und die Mittel insgesamt zu steigern. Das bedeutet, dass wir insbesondere die Tarifsteigerungen ausgleichen können und dass die Gesamtausgaben für Kultur im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst von 2024 auf 2025 um rund 27,5 Millionen Euro erhöht werden konnten. Sie betragen aktuell knapp 630 Millionen Euro.
Das Land und die Kommunen übernehmen gemeinsam Verantwortung für die staatlichen und kommunalen Einrichtungen sowie für die zahlreichen zivilgesellschaftlich getragenen Einrichtungen und Initiativen. Ohne diese finanzielle Unterstützung gäbe es das vielfältige kulturelle Leben nicht, wie wir es im ganzen Land kennen – und wie es die Landesverfassung vorsieht.
Zugleich wissen wir nicht erst seit Corona, wie anfällig das »System Kultur« ist. Was einmal wegbricht, lässt sich nur schwer wieder aktivieren. Das hängt vor allem auch damit zusammen, dass nicht nur die künstlerische Arbeit, sondern auch die Bindung des Publikums Kontinuität und Verlässlichkeit braucht.
Ein Großteil der Kulturbudgets fließt in Personalkosten. Angemessene und faire Vergütung von Künstlerinnen und Künstlern ist eine Grundlage für Vielfalt und Qualität in der Kultur und damit eines unserer zentralen kultur-politischen Anliegen.
Denn: Kunst und Kultur wird von Menschen gemacht. Auch im Kulturbereich muss es daher darum gehen, Arbeit angemessen zu bezahlen.
Wir haben deshalb bereits 2024 die Kosten für die Erhöhung der Mindestgage im Bereich des Tarifvertrages NV Bühne anteilmäßig finanziert. Wir schaffen mit erheblichen weiteren Mitteln für den Tarifausgleich nun auch im neuen Doppelhaushalt 2025/26 eine Grundlage, auf der unsere Theater, Orchester, Museen, Akademien, Bibliotheken und Archive weiter erfolgreich arbeiten können. Das gilt grundsätzlich für unsere zahlreichen staatlichen Kultureinrichtungen ebenso wie für die anteilig vom Land finanzierten kommunalen Theater und die Berufsorchester. So erhalten wir die gestalterischen Handlungsspielräume für unsere Kultureinrichtungen.
Auch für freischaffende Künstlerinnen und Künstler sind angemessene Honorare ein zentrales Thema. Ich freue mich besonders, dass wir in diesem Haushalt einen wichtigen Schritt gehen konnten, um Kultureinrichtungen, die nicht in der unmittelbaren Trägerschaft einer Stadt oder des Landes stehen, eine faire Vergütung für ihre Beschäftigten und ihre meist freischaffenden Künstlerinnen und Künstler zu ermöglichen. Mit zusätzlichen Mitteln übernehmen wir hier Verantwortung für eine faire Vergütung und mildern steigende Kosten ab. Diese kommen insbesondere den Privat- und Figurentheatern, Festspielen und Freilichtmuseen im ganzen Land zugute. Stipendien und Preise haben wir ebenfalls an die Inflation angepasst.
Wichtige Orientierungsmarken sind die Honorarempfehlungen der Fachverbände. Bei allen Projektförderungen des Landes für freie Träger geben wir vor, dass die Honorarempfehlungen der Fachverbände bei der Vergütung der freischaffenden Künstlerinnen und Künstler zu beachten sind. Ebenso erwarten wir bei staatlichen und kommunalen Einrichtungen, dass Empfehlungen der Fachverbände umgesetzt werden. Allerdings muss man auch sagen, dass bei der flächendeckenden Umsetzung einer fairen Vergütung auch in Kultureinrichtungen, die auf Vereinen oder sonstigen freien Trägern gründen, der finanzielle Bedarf sehr groß ist. Nicht alles werden wir sofort leisten können. Uns ist aber der weitere Aufwuchs der öffentlichen Mittel für eine faire Vergütung wichtig – deshalb werden wir uns dafür als gemeinsame Anstrengung von Kommunen und Land einsetzen.