Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland legt die Grundwerte unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens fest: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte als Freiheits- und Abwehrrechte gegen staatliches Handeln sind die Basis. Diese Grundwerte sind nicht verhandelbar, sie sind aber auch nicht selbstverständlich!

Was es heißt, wenn Regierungen versuchen, demokratische Bestrebungen zu unterdrücken, sehen wir weltweit in vielen bedrückenden Bildern und bekommen die Folgen angesichts von internationalen Krisenherden zu spüren. Weltweit stehen freiheitliche Demokratien unter Druck. Dies hat auch Auswirkungen auf den Kulturbereich in Zeiten gesellschaftlicher Polarisierung, zunehmender politischer Einflussnahme und ökonomischer Unsicherheiten. Das muss Mahnung für unsere freiheitliche und plurale Gesellschaft sein!

Die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland bauen zu Recht darauf, dass der Rechtsstaat für Verlässlichkeit von politischem Handeln und von Verwaltungsentscheidungen steht. Und dazu gehört ein unabhängiger öffentlicher Dienst, der unter anderem für die Infrastruktur des gesellschaftlichen Zusammenlebens sorgt und damit auch eine stabile Zukunftsperspektive schafft.

Dies sind Selbstverständlichkeiten, möchte man meinen – doch in Zeiten zunehmender Polarisierung und Stärkung radikaler politischer Kräfte ist es entscheidend, sich des Wertes eines unabhängigen öffentlichen Dienstes, der allein an Recht und Gesetz gebunden ist, bewusst zu sein – und für diesen einzustehen!

Dies spielt auch eine entscheidende Rolle im Kontext der durch das Grundgesetz garantierten Kunst- und Wissenschaftsfreiheit. Museen, Archive oder Gedenkstätten sind anschauliche Beispiele. »Museen sind kein Nice to have, sondern Denkfabriken, wo über die Zukunft nachgedacht, unsere Erinnerungen wachgehalten werden«, so die künftige Direktorin des Bauhaus Archivs Brigitte Franzen kürzlich in einem Interview.

Auch in der Verwaltung arbeiten viele Beschäftigte im Kulturbereich: in staatlichen Museen, Archiven, Bibliotheken oder etwa bei Denkmalschutzbehörden – wo sie kulturelles Erbe bewahren, vermitteln oder auch fördern sollen. In ihrer Tätigkeit wird häufig künstlerische Freiheit mit struktureller Sicherheit verknüpft.

Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben eine besondere gesellschaftliche Verantwortung, um den öffentlichen Bildungs- und Kulturauftrag sowie kulturelle Teilhabe zu gewährleisten Der öffentliche Dienst hat in diesem Zusammenhang die Aufgabe, die Rahmenbedingungen für Kunst, Kultur und Wissenschaft so zu organisieren, dass diese ihrer gesellschaftlichen Aufgabe gerecht werden können: frei, kritisch und auch vielfältig zu sein. So verstanden ist der öffentliche Dienst nicht nur ein Instrument staatlicher Organisation, sondern zugleich auch ein Schutzraum für kulturelle Freiheit.

Dabei darf aber auch nicht darüber hinweggesehen werden, dass im öffentlichen Sektor manch Belastungsgrenze in den vergangenen Jahren erreicht, wenn nicht gar überschritten wurde. Personalmangel, Aufgabenverdichtung, wachsende Erwartungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie die Herausforderung für die öffentlichen Haushalte – dies sind die Rahmenbedingungen, mit denen unser Staat umgehen muss.

Dies ist eine Frage von Prioritätensetzung: Die zukünftige Funktionsfähigkeit unseres Staates wird auch davon abhängen, wie wir heute mit dem öffentlichen Dienst umgehen. Ich plädiere dafür, jetzt in Beschäftigte, den Nachwuchs und digitale Ausstattung zu investieren, damit wir auch in Zukunft für die Handlungsfähigkeit des Staates gut aufgestellt sind.

Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 4/2026