Jährlich zeichnet Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unabhängige Buchhandlungen aus, die mit einem besonderen Literatursortiment oder kulturellem Engagement zur Vielfalt der deutschen Literaturlandschaft beitragen. Zur Vergabe des Deutschen Buchhandlungspreises 2025, der in diesem Jahr vergeben wurde, wurde bekannt, dass nach der Juryentscheidung das sogenannte Haber-Verfahren angewandt wurde. Über dieses Verfahren können Ressorts der Bundesregierung beim Bundesamt für Verfassungsschutz erfragen, ob »verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse« zu Personen oder Organisationen vorliegen, die Fördergelder erhalten soll. Drei Buchhandlungen wurden danach von der Auswahlliste der Jury gestrichen. Welche Erkenntnisse dem Verfassungsschutz vorliegen, ist unklar. Kulturstaatsminister Weimer teilte laut Medienberichten im Kulturausschuss des Deutschen Bundestags mit, dass das Haber-Verfahren künftig häufiger angewendet werden solle.
Da insbesondere die Länder für die Förderung von Kunst und Kultur zuständig sind, hat Politik & Kultur bei den Kulturministerinnen und -ministern aller Bundesländer nachgefragt, ob nach Jury- oder anderen Förderentscheidungen im Kulturbereich Informationen zu geförderten Personen oder Institutionen beim Verfassungsschutz eingeholt werden. Zehn Ministerinnen und Minister haben geantwortet – und ihre Antworten machen deutlich: Kulturpolitik muss der Kunst die größtmögliche Freiheit gewähren!
Rheinland-Pfalz
Die Freiheit von Kunst und Kultur zählt zu den tragenden Säulen unserer demokratischen Gesellschaft. Artikel 5 des Grundgesetzes schützt alle Formen künstlerischen Ausdrucks. Kunst und Kultur in ihrer Vielfalt schaffen Räume, in denen Debatten eröffnet, Diskurse angestoßen und die Gegenwart kritisch hinterfragt werden können. Daraus ergibt sich für die Kulturpolitik die zentrale Aufgabe, diese Freiheit dauerhaft zu sichern.
Es gehört zur bewährten Praxis in der Kulturpolitik Preise im Bereich Kunst und Kultur auch von unabhängigen, fachkundigen Jurys vorbereiten zu lassen. Fachjurys bringen unterschiedliche Perspektiven, Sachkenntnis und Nähe zur kulturellen Praxis ein. Ihre Perspektiven und Entscheidungen tragen wesentlich dazu bei, Qualität, Vielfalt und Innovation im Kulturbereich sichtbar zu machen. Entscheidet man sich für das Einsetzen einer Jury, so sollten die fachlich fundierten Entscheidungen auch respektiert werden.
Vor diesem Hintergrund sehe ich Verfahren, bei denen Juryentscheidungen nachträglich sicherheitsbehördlich überprüft werden, kritisch. Denn dies kann den Eindruck erwecken, dass Künstlerinnen und Künstler oder kulturelle Einrichtungen unter einen pauschalen Vorbehalt gestellt werden. Ein solcher Eindruck kann das Vertrauen in staatliche Prozesse schwächen und zugleich die Kulturszene verunsichern.
Diskurse, die Künstlerinnen und Künstler mit ihrem Schaffen initiieren, können Reibung erzeugen, können auch Anstoß geben oder bieten. Wenn man Kunstfreiheit ernst nimmt, dann kann Bequemlichkeit keine Voraussetzung dafür sein, Förderungen zu erhalten. Zugleich müssen auch in der Kulturpolitik rechtsstaatliche und finanzielle Rahmenbedingungen beachtet werden. In diesem Spannungsfeld muss Verantwortung jedoch mit Augenmaß wahrgenommen werden. Wo es konkrete Verdachtsmomente für eine verfassungsfeindliche Zweckentfremdung von Mitteln der Kulturförderung gibt, müssen politisch Verantwortliche handeln. Wichtig sind dabei Transparenz und Fingerspitzengefühl. Pauschale Überprüfungen sorgen hingegen für Verunsicherung und untergraben fachliche Auswahlentscheidungen von Jurys.
Mehr dazu
Bereits in der April-Ausgabe von Politik & Kultur war die Causa Buchhandlungspreis Thema und wurde aus verschiedenen Blickwinkeln aufgegriffen. Im Editorial stellt Olaf Zimmermann die Frage, ob die aktuellen Vorgänge auf eine Neuauflage des Radikalenerlasses hindeuten. Mitglieder des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages vermessen das Spannungsfeld zwischen Kunstfreiheit und Verfassungstreue und markieren dabei unterschiedliche politische Positionen. Auch die Branche selbst meldet sich zu Wort: Peter Kraus vom Cleff, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, warnt davor, Kulturpreise zur Gesinnungsfrage werden zu lassen, und plädiert für den Schutz der Vielfalt. Katharina E. Meyer, Vorstandsvorsitzende der Kurt Wolff Stiftung, bezeichnet die Vorgänge als »erschütterndes Signal« und erinnert an die ursprüngliche Zielsetzung des Preises. Johann Michael Möller ordnet die Debatte historisch ein und zieht Parallelen zu früheren Konflikten um alternative Buchhandlungen. Olaf Zimmermann und Gabriele Schulz unterstreichen die besondere Rolle von Buchhandlungen als Orte kultureller Öffentlichkeit – und nicht als bloße Einzelhandelsbetriebe. Alle Beiträge lesen Sie hier.