Noch vor der parlamentarischen Sommerpause wurde die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags zur Aufarbeitung der Coronapandemie eingesetzt. Ein Teil des Auftrags ist es, sich mit den Auswirkungen der Pandemie auf Kultur und Bildung zu befassen.

Bereits vielfach öffentlich debattiert wurde und wird, dass insbesondere junge Menschen unter der Coronapandemie und hier besonders den Schließungen von Schulen und vielen Freizeitorten gelitten haben. Gerade jene Jugendlichen, die in einer Phase waren, in der sie sich von den Eltern abnabelten, saßen mit den Eltern auf dem Sofa oder allein in ihrem Zimmer.

 

KulturPass als Angebot

Der KulturPass, der von Kulturstaatsministerin Claudia Roth Ende 2022 angekündigt wurde, sollte zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Zum einen sollte nach dem Vorbild des KulturPasses in Frankreich den 18-Jährigen ein Kulturangebot gemacht werden. Im Jahr der Volljährigkeit sollten sie eine Art »Kulturscheck« erhalten, um auf eigene Faust Kultur zu kaufen oder im Live-Erlebnis zu genießen. Zum anderen ging es darum, die Aufmerksamkeit auf die physischen Kulturorte zu lenken. Nach dem Motto: Runter vom Sofa, rein in die Buchhandlung, ins Kino, Konzert oder Theater. Dies sollte dazu beitragen, nach den Umsatzflauten der Coronazeit die Umsätze wieder anzukurbeln.

Am 14. Juni 2023 war es dann so weit, der KulturPass wurde freigeschaltet. Betreut wurde der KulturPass durch die Stiftung Digitale Chancen, die auf die Umsetzung von Digitalprojekten – auch im Kulturbereich – spezialisiert ist. Der Geburtsjahrgang 2005, also diejenigen, die im Jahr 2023 volljährig wurden, erhielt ein Guthaben von 200 Euro. Um dieses Guthaben zu nutzen, mussten sich die Berechtigten den KulturPass auf ihr digitales Endgerät herunterladen. Erforderlich war dafür in der Anfangszeit ein Personalausweis mit Onlinefunktion. Dies stellte sich zunächst als Schwierigkeit heraus, weil viele junge Erwachsene diese Onlinefunktion nicht und beispielsweise geflüchtete Jugendliche gar keinen Pass hatten. Diese Anfangshürde wurde genommen, sodass auch der elektronische Aufenthaltstitel genutzt werden konnte. Im Herbst letzten Jahres wurde eine Vereinbarung zwischen BKM und der Sparkassenfinanzgruppe geschlossen, sodass inzwischen auch die EC-Karte zur Identifikation genutzt werden kann. Was im Übrigen zu einem deutlichen Aufwuchs an Nutzerinnen und Nutzern führte.

Den Anbietern von Kultur, also Kinos, Theater, Konzertveranstalter, Buchhandlungen usw., obliegt es, Angebote in der KulturPass-App bereitzustellen. Im August 2025 standen 3,3 Millionen Angebote zur Auswahl. Von vorneherein ausgeschlossen waren Games sowie die Nutzung von Streamingdiensten oder Onlinehändlern. Bewusst sollte mit dem KulturPass das physische Kulturangebot gestärkt werden.

Es war sicher richtig, Streamingdienste wie Spotify, Onlinehändler wie Amazon und auch digitale Spieleplattformen wie Steam nicht mit Kulturfördermitteln zu unterstützen, aber deshalb alle digitalen Kulturgüter vom Angebot auszuschließen, war ein Fehler.

Dem Geburtsjahrgang 2006, also allen, die im Jahr 2024 18 wurden, stand ein Guthaben von 100 Euro zur Verfügung.

 

Kinderkrankheiten

Ja, der KulturPass hatte Kinderkrankheiten. Es war nicht einfach, mit einem Kaltstart die Jugendlichen tatsächlich zu erreichen, zumal Anschreiben durch die Kindergeldkasse oder andere Institutionen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich waren. Die bereits erwähnte Nutzerregistrierung war am Anfang eine Hürde, aber auch hier wurden Lösungen gefunden.

Von Anbietern kultureller Bildung war als Kritik zu hören, dass Workshops und Kurse nicht zum KulturPass-Portfolio gehörten. Dies wurde inzwischen verändert, so dass auch solche Angebote oder Bibliotheksausweise und Museumsjahreskarten über den KulturPass genutzt werden konnten.

 

Angebot kommt an

Zum Jahreswechsel 2024/25 teilte die BKM mit, dass sich im ersten halben Jahr bis zum Stichtag 31.12.2023 285.445 18-Jährige bei der KulturPass-App registriert und ihr Budget freigeschaltet hatten. Sie hatten bis zum 31.12.2024 Zeit ihre 200 Euro zu nutzen. Bis 31.12.2024 hatten sich über 211.000 Jugendliche des Jahrgangs 2006 registriert. Sie können über die ihnen bereitgestellten 100 Euro bis zum 31.12.2025 verfügen. Im Februar 2025 hatten die jungen Erwachsenen rund 2,8 Millionen kulturelle Angebote mit einem Gesamtwert von 53,5 Millionen Euro reserviert.

Am stärksten nachgefragt sind Bücher und Comics, Kinokarten sowie Theater- und Konzertkarten. Die Buch- und die Kinobranche haben mit eigenen Maßnahmen den KulturPass stark umworben, sie sehen ihn als Chance, ein junges Publikum zu erreichen und an sich zu binden.

 

Kritik vom Bundesrechnungshof

Der Bundesrechnungshof moniert in einem aktuellen Bericht, dass die IT-Kosten zu hoch sind. Von 100 Millionen Euro Gesamtbudget sind rund 30 Millionen Euro für IT vorgesehen. Diese auf den ersten Blick tatsächlich happig anmutende Summe muss allerdings im Kontext gesehen werden, dass ein erheblicher Teil Anfangsinvestitionen waren, die sich im Laufe der Zeit amortisieren. D. h., je länger der KulturPass läuft, desto eher rentieren sich diese Investitionen.

Wenn bedacht wird, dass das französische Pendant des KulturPasses im Jahr 2021 eingeführt wurde und inzwischen rund 60 Prozent der 18-Jährigen erreicht, sollte dem KulturPass eine weitere Chance gegeben werden. Gut Ding will Weile haben.

 

Dominoeffekt

Gravierender und mit einer möglicherweise über den KulturPass hinausgehenden Wirkung ist die Aussage des Bundesrechnungshofs, dass der Bund keine Zuständigkeit habe und Kulturförderung Ländersache sei. Dieser Einwand verkennt, dass der KulturPass einen Beitrag zu gleichwertigen Lebensverhältnissen leisten kann und soll. Alle Jugendlichen waren von Einschränkungen der Coronapandemie betroffen, und alle sollten, ganz unabhängig davon, in welchem Bundesland sie leben, die Chance haben, Kultur neu zu entdecken. Darüber hinaus zielt der KulturPass ebenso darauf ab, Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft wie z. B. Buchhandlungen und Kinos zu unterstützen. Der KulturPass ist auch ein Instrument der Wirtschaftsförderung, ein Bereich, in dem der Bund unstreitig Kompetenzen hat. Nicht zu vergessen ist in diesem Zusammenhang, dass die 100 Euro, die aktuell den 18-Jährigen zur Verfügung stehen, weitere Ausgaben induzieren. Wer einmal in einer Buchhandlung eingekauft hat, gegebenenfalls gut beraten wurde, kommt wieder. Nicht vergessen werden darf überdies, dass eine Kompetenz des Bundes kraft Natur der Sache vorliegt, die bei länderübergreifenden Vorhaben oder Pilotvorhaben gegeben ist.

Sollte Kulturstaatsminister Wolfram Weimer der Argumentation des Bundesrechnungshofs folgen und die Förderkompetenz beim KulturPass in Frage stellen, könnte dies einen Dominoeffekt auslösen und weitere Vorhaben der Bundeskulturförderung streitig stellen. So wird beispielsweise bei den Bundeskulturfonds immer wieder die Frage aufgeworfen, ob die Künstlerinnen- und Künstlerförderung nicht eigentlich ausschließlich Ländersache ist. Auch Förderprogramme wie »Jugend erinnert« und andere mehr könnten auf der Kippe stehen. Ebenso wenig beruhigt, dass Kulturstaatsminister Wolfram Weimer ein eigenes Programm für Jugendliche auf den Weg bringen will. Zählt die grundsätzliche Kritik des Bundesrechnungshofes dann nicht mehr?

Bei der Kritik des Bundesrechnungshofs am KulturPass geht es um mehr als um ein Fördervorhaben, das man gut oder schlecht finden mag. Es geht um die aktuellen und die künftigen Förderspielräume des Bundes.

Dies vor Augen erscheint es als sehr kurzsichtig, ein möglicherweise ungeliebtes Kind der Vorgängerregierung mit dem Argument der fehlenden Bundeszuständigkeit sterben zu lassen. Wenn der neue Kulturstaatsminister das Programm nicht weiterführen will, dann soll er es einstellen, aber auch den Mut haben, diesen Schritt als seine ureigene politische Entscheidung zu verantworten.

Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 9/2025.