Obwohl Kunst und Kultur an Bedeutung gewonnen haben, sind die Arbeitsbedingungen für viele Kunstschaffende leider immer noch prekär. Das Jahreseinkommen bewegt sich oft nahe der Armutsgrenze. Laut Künstlersozialkasse (KSK) beläuft es sich in Rheinland-Pfalz im Schnitt auf 18.370 Euro.

Künstlerinnen und Künstler haben ein Recht auf faire Bezahlung – gerade in schwierigen Zeiten wie diesen. Mit der Honorarmatrix legen die Länder die Grundlage für faire Honorare. Ziel ist, dass diese Matrix jetzt in den Ländern konkret ausgestaltet wird und anschließend in ganz Deutschland zum Einsatz kommt. Ziel sollte sein, die Entgeltkorridore der Honoraruntergrenzen in den einzelnen Ländern möglichst zu vereinheitlichen.

Rheinland-Pfalz möchte dabei mit gutem Beispiel im Sinne der 5.224 in der KSK versicherten Künstlerinnen und Künstler in unserem Bundesland vorangehen.

In einem ersten Schritt lädt das Kulturministerium daher die hier ansässigen Landeskulturverbände ein, um in Einzelrunden Forderungen zu den Honoraruntergrenzen und zur konkreten Ausgestaltung der Honorarmatrix zu erarbeiten und dann zu Empfehlungen zu gelangen.

Ein erstes Gespräch fand bereits Mitte Juli 2023 mit dem Berufsverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK), Landesverband Rheinland-Pfalz statt. Dieser hat sich zu dem vom BBK-Bundesverband veröffentlichten Leitfaden Honorare bekannt und fordert für Kalkulationen und Abrechnungen für künstlerische Leistungen einen Mindesthonorarsatz von 70 Euro netto pro Stunde. Die Gespräche mit darstellender Kunst, kultureller Bildung, Wort und Musik werden folgen.

Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 12/2023-1/2024.