Selten waren wir so dringend auf die verbindende Kraft von Kunst und Kultur angewiesen wie heute. Nach den barbarischen Terroranschlägen der Hamas haben die unerträglichen Pro-Palästina-Demonstrationen den Hass auch auf unsere Straßen gebracht. Sie zeigen uns deutlich, wie dringend wir Erlebnisse brauchen, die Gemeinschaft stiften und den Zusammenhalt fördern.

Das gelingt aktuell neben der Fußball-Bundesliga nur noch unseren Künstlerinnen und Künstlern. Im Stadion zählen weder Alter, Herkunft noch soziale Unterschiede. Genau diese Kraft entfalten auch unsere Theater, Konzert-, Opern-, Balletthäuser und Museen. Hier zählt die Freude am Spiel und das Gemeinschaftserlebnis.

Diese Aufgabe von Künstlerinnen und Künstlern hat für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft einen unschätzbaren Wert – und sie hat ihren Preis. Und es soll ein fairer Preis sein. Deswegen arbeitet Nordrhein-Westfalen seit der Beschlussfassung in der Kulturministerkonferenz an der Umsetzung einer bundesweit harmonisierten Honorarmatrix. Ziel muss es sein, ein vielfältiges, reiches Kulturangebot zu erhalten und gleichzeitig die Künstlerinnen und Künstler angemessen zu bezahlen.

Dieser Spagat ist angesichts gestiegener Energiekosten seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, einer in der Folge hohen Inflation und angesichts der immensen Herausforderungen für unsere Kommunen bei der Aufnahme und Integration Geflüchteter nicht einfacher geworden.

Die öffentliche Hand hat als größte Kulturförderin wie kaum ein anderer Akteur die Möglichkeit, angemesseneVergütungsstandards für selbstständige Künstlerinnen und Künstler durchzusetzen. Zugleich hat dieser Schritt eine Signalwirkung für faire Entlohnung über den öffentlichen Bereich hinaus.

Fachverbände aus der Kulturszene wurden vom Land Nordrhein-Westfalen aufgefordert, spartenspezifische Honoraruntergrenzen vorzulegen, um die im Rahmen der Kulturministerkonferenz entwickelte Honorarmatrix mit konkreten Zahlen zu füllen.

Die vorgelegten Honoraruntergrenzen werden jetzt von einer vom nordrhein-westfälischen Kulturministerium eingesetzten, unabhängigen Kommission geprüft. Wichtig ist dabei unter anderem, eine Vergleichbarkeit der Honoraruntergrenzen zu gewährleisten. So sollen z. B. signifikante Honorarunterschiede für Workshops in den verschiedenen Kultursparten möglichst vermieden werden. Auch beschäftigt sich die Kommission mit der Frage, inwieweit variable Kriterien – Qualifikation, Art und Umfang der Tätigkeit, Wirtschaftskraft des Auftraggebers/Veranstalters – eine Honorarerhöhung nach sich ziehen. Zudem werden auch Fragen zur konkreten Einführung und praktischen Umsetzbarkeit der Honoraruntergrenzen erörtert. Mitglieder der Kommission sind Vertreter des Städtetags, der Gewerkschaften, der Bezirksregierungen, der Wissenschaft und des Kulturrates.

Die Honoraruntergrenzen sollen ab der erstmaligen Festlegung zunächst als Empfehlung gelten und erst nach einer Übergangsfrist zu einer Fördervoraussetzung für das Land im Sinne von Paragraf 16 Absatz 3 Kulturgesetzbuch werden. Ich bin sicher, so wird es gelingen, dass Kommunen und Land gemeinsam und dauerhaft Honoraruntergrenzen für Künstlerinnen und Künstler etablieren. Ziel ist eine Einführung im Jahr 2024.

Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 12/2023-1/2024.