Künstlerromane, wie z. B. Johann Wolfgang von Goethes »Wilhelm Meisters Lehrjahre« oder auch Gottfried Kellers »Der grüne Heinrich«, thematisieren die innere Auseinandersetzung der Künstlerprotagonisten mit ihrer schwierigen wirtschaftlichen Lage, sie sind aber keine Werke über Kunst als Arbeit. Fast schon sprichwörtlich ist Carl Spitzwegs Bild vom »Armen Poeten« oder Giacomo Puccinis »La Bohème«. Im Mittelpunkt von Gabriele Tergits Roman »Käsebier erobert den Kurfürstendamm« steht der Volkssänger Georg Käsebier, der von den Zeitungen erst hochgeschrieben und schnell wieder fallen gelassen wurde. Heute könnte man sagen, er ist eine erste, höchst amüsante und lesenswerte Abrechnung mit der Kultur- und Kreativwirtschaft – insbesondere der Werbewirtschaft.
Trotz dieser und einiger weiterer Beispiele in der Literatur, der bildenden Kunst, im Film oder im Theater ist das Thema menschenwürdige Arbeit in der Kultur eher eine Randerscheinung in der Kunst. Und auch die Künstlerinnen und Künstler, die sich für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen einsetzen, werden – abgesehen von den gewerkschaftlich hoch organisierten Orchestermusikerinnen und -musikern – von den Kolleginnen und Kollegen oft eher mit Staunen angesehen, als das ihnen Wertschätzung entgegengebracht wird. »Verbandskünstlerinnen und -künstler« heißt es oft hinter mehr oder weniger vorgehaltener Hand.
Dennoch, Kunst ist Arbeit. In Kultureinrichtungen und -unternehmen wird gearbeitet. Menschenwürdige Arbeit für alle bedeutet auch menschenwürdige Arbeit in Kunst und Kultur. Gleichwohl muss gesehen werden, dass insbesondere die Kunstproduktion besonderen Gesetzmäßigkeiten unterliegt.
Wer einen Berufsweg im Kunst-, Kultur- oder Mediensektor einschlägt, hat sehr oft eine hohe intrinsische Motivation. Dies gilt nicht nur für die künstlerische Arbeit im engeren Sinne, sondern ebenso für diejenigen, die in der Administration, in der Technik oder im Management tätig sind. Arbeit im Kultur- und Mediensektor ist – wie in anderen Branchen auch – arbeitsteilig organisiert, und jedes einzelne Gewerk oder jede einzelne Einheit leistet einen wesentlichen Beitrag zum Gelingen. Das gilt für diejenigen, die die Bühne aufbauen, ebenso wie für jene, die für Licht und Ton zuständig sind, das trifft auf jene zu, die die Texte lektorieren genauso wie für jene, die gestalten, das gilt für jene, die eine Ausstellung aufbauen, ebenso wie für die, die die Rahmen bauen. Viele weitere Beispiele ließen sich anführen. Werden nur die abhängig Beschäftigten betrachtet und davon nur diejenigen, die in der höchsten Qualifikationsstufe, die sogenannten Spezialisten, tätig sind, fällt auf, dass sie weniger verdienen als die abhängig Beschäftigten in anderen. Das Geld lockt also nicht.
Das Einkommen spielt eine noch deutlich geringere Rolle bei der Berufsentscheidung der selbstständigen Künstlerinnen und Künstlern, die in der Künstlersozialversicherung versichert sind. Sie haben für 2023 ein Durchschnittseinkommen von 19.988 Euro im Jahr angemeldet. Das gemeldete Durchschnittseinkommen der männlichen Versicherten lag mit 22.439 Euro im Jahr wiederum deutlich über dem der weiblichen mit 17.388 Euro im Jahr. Dabei variiert das Jahresdurchschnittseinkommen je nach Alter und Berufsgruppe wie Wort, bildende Kunst, Musik oder darstellende Kunst.
Wird die Kultur- und Kreativwirtschaft betrachtet, waren laut Monitoringbericht Kultur- und Kreativwirtschaft 2022 (Monitoringbericht 2023) im Jahr 2021 knapp zwei Millionen Erwerbstätige in der Kultur- und Kreativwirtschaft tätig. Die Mehrzahl (56%) der Erwerbstätigen in der Kultur- und Kreativwirtschaft war sozialversicherungspflichtig beschäftigt, also angestellt. 12 Prozent der Erwerbstätigen sind Selbstständige, die einen Umsatz über 22.000 Euro im Jahr erzielen. 18 Prozent sind sogenannte Miniselbstständige, die einen Umsatz unter 22.000 Euro im Jahr erreichen. 14 Prozent sind geringfügig Beschäftigte, das heißt, sie haben einen Minijob und verdienten im Untersuchungszeitraum bis zu 450 Euro im Monat.
Die Selbstständigen mit einem Umsatz von mehr als 22.000 Euro im Jahr stellen demnach die kleinste Gruppe an Erwerbstätigen in der Kultur- und Kreativwirtschaft. Dieses Verhältnis aus dem Jahr 2021 ist kein Sonderfall, sondern zieht sich durch die bisher vorgelegten Monitoringberichte Kultur- und Kreativwirtschaft durch.
Das heißt, unabhängig davon, ob die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten betrachtet werden oder die soloselbstständigen in der Künstlersozialkasse Versicherten oder die Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft: Die Umsätze und daraus folgend die Einkommen sind im Durchschnitt eher gering. Dies schließt nicht aus, dass einige wenige Stars sehr gut und viel verdienen. Sie bilden aber die Ausnahme und nicht die Regel.
Daraus folgt zum einen, dass diejenigen, die sich für einen Berufsweg in Kunst und Kultur entscheiden, eine, wie oben ausgeführt, hohe intrinsische Motivation mitbringen. Zum anderen bleibt eine angemessene Vergütung bzw. Entlohnung eine Daueraufgabe für den Kultur- und Mediensektor. Denn auch wer mit Leidenschaft bei der Arbeit ist, muss dennoch seinen Kühlschrank füllen und die Miete bezahlen.
Eine Chance zur Verbesserung der Situation ist die Einführung von Basishonoraren, die nach dem Coronaschock von einigen Bundesländern auf den Weg gebracht werden. Die Kulturministerkonferenz hat hierzu eine Matrix verabschiedet, die eine Orientierung bietet. Sie muss nun mit konkreten Entgelten gefüllt werden, hierfür sind Verhandlungen zwischen den Bundesländern und den Verbänden bzw. Gewerkschaften der Künstlerinnen und Künstler erforderlich. Es kann sein, dass die Einführung von Basishonoraren, zunächst bedeutet, dass weniger Kulturprojekte öffentlich gefördert werden, diejenigen aber eine auskömmlichere Förderung erhalten. Wir sind der festen Überzeugung, dass eine solche – hoffentlich kurze – Phase durchgestanden werden muss, denn es kann nicht sein, dass eine unzureichende Kulturförderung letztlich auf dem Rücken der Künstlerinnen und Künstler ausgetragen wird. Siehe hierzu auch das Editorial von Olaf Zimmermann »Fenster« auf der Seite 1 in dieser Ausgabe.
Darüber hinaus kann es unter Umständen auch anders kommen. Bei der Einführung des Mindestlohns zum 1. Januar 2015 wurde das Menetekel an die Wand gemalt, dass Millionen von Jobs verloren gingen. Dieses ist keineswegs eingetreten.
Menschenwürdige Arbeit erschöpft sich aber nicht in einer adäquaten Bezahlung. Zu menschenwürdiger Arbeit gehören auch die Arbeitsbedingungen und -beziehungen. Sie unterliegen im Kultur- und Medienbereich teilweise besonderen Bedingungen. So arbeiten im Theater, im Konzerthaus, auf Bühnen und auf Festivals die Menschen oftmals dann, wenn andere Freizeit haben. Ähnlich anderen Branchen, wie etwa der Gastronomie oder auch im Krankenhaus oder Pflegeeinrichtungen, weichen in Teilbereichen des Kultur- und Mediensektors die Arbeitszeiten deutlich von einem Normalarbeitsverhältnis an fünf Tagen die Woche mit geregelten Arbeitszeiten von 9 bis 17 Uhr ab. Wer einen Beruf in einem der erwähnten Kulturbereiche wählt, lässt sich auf besondere Arbeitsbedingungen ein. Arbeitsbedingungen, die neben den speziellen Arbeitszeiten oftmals von spezifischer, auch körperlicher Nähe geprägt sind. Gepaart mit der geschilderten hohen intrinsischen Motivation und Genie-Vorstellungen kann dies zu extrem aufgeladenen Situationen führen. Berichte über toxische Arbeitsatmosphären, über Machtmissbrauch und auch über sexuelle Übergriffe bzw. Belästigung müssen sehr ernst genommen werden. »Respektvoll Arbeiten in Kunst, Kultur und Medien« unter dieser Überschrift hat der Deutsche Kulturrat im Juni 2023 einen Dialogprozess innerhalb des Kultur- und Mediensektors gestartet. Unter seiner Moderation soll ein Verhaltenskodex für das Arbeiten in Kunst, Kultur und Medien von den Verbänden der Künstlerinnen und Künstler, der Kultureinrichtungen, der Kulturunternehmen und der Kulturvereine stattfinden. Der Prozess selbst ist ein Teil der Auseinandersetzung mit dem Thema. Konkret wird es unter anderem um die Frage gehen, ob der Kultur- und Mediensektor besonders anfällig für Machtmissbrauch ist, und falls dies bejaht wird, mithilfe welcher Stellschrauben der Machtmissbrauch eingegrenzt werden kann. Denn eines ist klar, mit menschenwürdiger Arbeit sind Machtmissbrauch oder auch toxische Arbeitsatmosphären nicht vereinbar.