Kernprinzip unserer Mediengesellschaft ist die Staatsferne. Sie ist essenziell für eine funktionierende Demokratie und Garant für die Unabhängigkeit der Medien. Dies gilt auch für die Arbeit der Landesmedienanstalten. Sie sind Anstalten des öffentlichen Rechts, aber keine staatlichen Organe, sondern unabhängige Medienaufsicht, staatsfern organisiert und finanziert.

Die insgesamt 14 Landesmedienanstalten in Deutschland haben ähnliche, aber je nach Bundesland auch variierende Aufgaben. Sie überwachen vor allem den Privatrundfunk und die Telemedien im Internet und fördern die Medienkompetenz. Die Anstalten kooperieren bei bundesweiten Aufgaben und Projekten und sind in Fragen der technischen Entwicklung und der Digitalisierung aktiv. Ihre Finanzierung rekrutiert sich vornehmlich aus einem 1,89-prozentigen Anteil des Rundfunkbeitrags. Da der Rundfunkbeitrag sich seit anderthalb Jahrzehnten nur marginal verändert hat, gilt dies auch – trotz gewachsener Aufgaben und gestiegener Kosten – für die Finanzierungsgrundlage der Landesmedienanstalten.

Genau wie die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ARD, ZDF und Deutschlandfunk, besitzen die Landesmedienanstalten unabhängige Aufsichtsgremien. In diesen finden sich weisungsfreie Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft, Kirche, Politik und anderen gesellschaftlichen Gruppen zusammen. Diese Gremien haben weitreichende Befugnisse, ähnlich einem Parlament: Sie wählen unter anderem die hauptamtlichen Spitzen der Landesmedienanstalten, überwachen deren Arbeit und entscheiden über den Haushalt. In Thüringen etwa wird die Versammlung der Landesmedienanstalt von der Wirtschaftsvertreterin Ute Zacharias geleitet, seit 2007 ist gewählter Direktor der Jurist Jochen Fasco.

Landesmedienanstalten vergeben Sendelizenzen an private Rundfunkanbieter und überprüfen, ob diese die nötigen Voraussetzungen erfüllen. Dies gilt vom lokalen Sender über landesweite Hörfunkveranstalter bis hin zu RTL oder SAT.1. Ein markantes Beispiel ist der Fall von RTDE im Jahr 2022: Aufgrund mangelnder Staatsferne wurde dem eng mit dem russischen Staat verbundenen Sender die geplante Rundfunkverbreitung in Deutschland untersagt. Russland drohte den an dieser Entscheidung Beteiligten öffentlich ein Einreiseverbot an. Deutsche Gerichte haben die Entscheidung der Landesmedienanstalten bestätigt.

Landesmedienanstalten sind auch für die Medienüberwachung zuständig. Sie überprüfen, ob Gesetze im Bereich Rundfunk und im Bereich Telemedien, auch z.B. Online-Games, einschließlich Werbezeiten und Jugendschutz, beachtet werden. Bei Verstößen, ob im TV oder online, werden die Medienanstalten aktiv. Kürzlich wurde von ihnen, auch von der Thüringer Landesmedienanstalt (TLM), eine Radiokampagne der Bundesregierung – »Die Bundesregierung informiert: So entlasten wir Deutschland« – als unzulässige politische Werbung gerügt.

Seit einigen Jahren haben die Länder die Medienanstalten auch mit der Algorithmenaufsicht über die Intermediäre betraut. Gemeinsam mit der Kommission für Jugendmedienschutz, einem zwölfköpfigen Expertengremium, in dem neben den Landesmedienanstalten auch Bund und Länder vertreten sind, haben sie beispielsweise international agierenden Pornoportalen den Kampf angesagt und bereits eine Reihe von Gerichtsverfahren gewonnen. Hier und in anderen grenzüberschreitenden Fällen ist die enge Zusammenarbeit mit den europäischen Regulierungsinstitutionen von großer Bedeutung. Der Digital Services Act (DSA) der EU greift dieses Thema nun verstärkt auf.

Die Landesmedienanstalten sind für die Förderung von Medienvielfalt und Meinungspluralismus zuständig. In Thüringen ist dies besonders wichtig, da die Zeitungslandschaft dort stark von einer bundesdeutschen Verlagsgruppe geprägt ist. Um die lokale Vielfalt zu sichern, unterstützt die TLM werbefinanziertes Lokalfernsehen und nicht kommerzielle, von Vereinen getragene Bürgerradios. Im Rahmen des Aktionsplans »Lokale Medienvielfalt sichern – Demokratie in Thüringen stärken« werden von der TLM transparent und diskriminierungsfrei Landesmittel an die Sender weitergegeben. Aktuell hat der Förderplan ein Gesamtvolumen von 0,8 Millionen Euro. Die TLM bemüht sich um Verstetigung und Ausweitung dieses Aktionsplans.

Die rasante Digitalisierung und das Aufkommen von KI erhöhen den Bedarf an Medienbildung. Als Kernaufgabe der Landesmedienanstalten passt sich diese ständig an. Thüringen war Vorreiter in der gesetzlichen Verankerung der Medienkompetenzvermittlung. Die TLM arbeitet entlang der gesamten Bildungskette, vom Kindergarten über Schule, außerschulische Jugendarbeit, Erwachsenenbildung bis hin zu Seniorenarbeit, unter anderem eng mit der Landesregierung und vielen Stakeholdern zusammen. Aktuell fokussiert das Sozialministerium auf Medienbildung für Familien sowie Seniorinnen und Senioren und stellt Mittel dafür bereit, um dieses Thema ins ganze Land auszurollen. Die Kulturlandschaft Thüringens ist eine wahre Schatzkammer deutscher Kulturgeschichte. In einer Zeit, in der Informationen und Erlebnisse immer nur einen Klick entfernt sind, stehen die Kultureinrichtungen auch an einem Wendepunkt. Theater und Museen stellen sich dem digitalen Zeitalter. Auch hier arbeitet die TLM eng mit der für Kulturfragen zuständigen Staatskanzlei bei der Entwicklung einer Digitalstrategie zusammen. Der Museumsbesuch ist nicht mehr nur vom stillen Betrachten geprägt, sondern auch von individuell gestalteten Audioguides, die persönliche Geschichten ins Ohr zaubern. Ein langjähriges, erfolgreiches TLM-Projekt der kulturellen Medienbildung ist z. B. »Hör mal im Museum«, bei dem Kinder und Jugendliche Audioguides für ihre Altersgruppe erstellen.

Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 10/2023.