Die Arbeit von freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern grenzt nicht selten an Selbstausbeutung. Das einfach achselzuckend hinzunehmen kann nicht die Antwort darauf sein. Auch freischaffende Künstlerinnen und Künstler müssen für ihre Arbeit fair entlohnt werden. Deshalb haben wir in Mecklenburg-Vorpommern seit Januar 2023 Mindesthonorare in unserer Kulturförderrichtlinie verankert. Mit dieser neuen Richtlinie ist nun festgelegt, dass eine faire Bezahlung Grundvoraussetzung für eine Förderung durch Kulturfördermittel des Landes ist. Und zwar nicht nur für fest angestellte, sondern erstmalig auf für freie Künstlerinnen und Künstler. Projektträger erhalten grundsätzlich nur noch dann eine Landesförderung, wenn sie Freischaffenden Honorare gemäß der bundeseinheitlichen Empfehlung »Matrix zu Basishonoraren« zahlen. Wo ein Genre noch nicht in die Matrix aufgenommen ist, ist mindestens ein branchenüblicher Honorarsatz zu zahlen.

Natürlich stellen diese Vorgaben die Ausstellungsmacherinnen und -macher vor neue Herausforderungen. Um dabei die Vielseitigkeit und Anzahl förderfähiger Ausstellungen und Kulturprojekte zu unterstützen, hat das Kulturministerium in Mecklenburg-Vorpommern deshalb seit diesem Jahr zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 Euro für die Zahlung von Honoraren bereitgestellt. Damit wollen wir vor allem dem Künstlerbund MV und den Kunstvereinen im Land ermöglichen, an der Matrix orientierte Honorare bei ihren aus Landesmitteln geförderten Ausstellungen zu zahlen. Auch für die Jahre 2024 und 2025 haben wir diese zusätzlichen Mittel im Haushaltsentwurf verankert. Den Schwerpunkt der Kulturförderung legen wir dabei bewusst zunächst auf die bildende Kunst, weil für diese bereits bundeseinheitliche Empfehlungen zu Honorarsätzen vorliegen und angewandt werden können.

Das soll aber nur der Anfang sein: Wir werden uns weiter in die Debatte um die Einführung von bundesweiten Honorarempfehlungen einbringen und auf Landesebene gemeinsam mit den Verbänden und verschiedenen Interessenvertretungen hierzu weitere Schritte gehen. Immer mit dem Ziel, im Kulturförderbereich mit dazu beizutragen, dass auch im Kulturbetrieb fair bezahlt wird.

Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 12/2023-1/2024.