Die Hamburger Behörde für Kultur und Medien steht auch dazu in direktem Austausch mit den Kulturinstitutionen, Künstlerinnen und Künstler sowie mit einzelnen Landeskulturverbänden und steuert im Rahmen der nach Haushaltsbeschluss zur Verfügung stehenden Budgets stetig nach, um die soziale Lage von Künstlerinnen und Künstlern zu verbessern. Die Behörde verhandelt im Rahmen der Haushaltsaufstellungsverfahren, inwieweit Ansatzerhöhungen im Bereich der Honorare möglich sind. Hierzu läuft seit Sommer 2023 eine teilmarktübergreifende Abfrage, um die Mehrbedarfe bei Projektförderungen und Kultureinrichtungen zu ermitteln.

Im Bereich der bildenden Kunst wird seit 2020 eine Ausstellungsvergütung gezahlt, deren Modalitäten in enger Abstimmung mit den Künstlerverbänden bzw. -vertretungen der Freien Szene – Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler und ARTOFF-Initiative der unabhängigen Kunstorte – entwickelt wurden. In den Juryverfahren der Freien Darstellenden Künste werden die Honoraruntergrenzen-Empfehlungen der Verbände für freischaffende Künstlerinnen und Künstler zugrunde gelegt. Bereits jetzt weist die BKM in sämtlichen Projektförderverfahren auf die Einhaltung der Empfehlung zu den Honoraruntergrenzen der Verbände hin. Dieser Hinweis ist Bestandteil der allgemeinen Eingangsmaske aller digitalen Antragsverfahren.

Es wird noch eine erhebliche Herausforderung darstellen, eine teilmarktübergreifende Einheitlichkeit bei den Honoraruntergrenzen herzustellen, da die verschiedenen künstlerischen Bereiche oftmals von völlig unterschiedlichen Produktions- und Präsentationsbedingungen geprägt sind. Auch die Dimension der erfahrungsbasierten Vergütung ist schwer über alle Kultur- und Kreativbranchen hinweg zu vereinheitlichen. Die Basishonorarmatrix muss auch aus diesem Grund stetig weiterentwickelt werden, um sämtliche Produktions- und Präsentationsformen sowie Kompetenzlevels zu erfassen.

Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 12/2023-1/2024.