In herausfordernden Zeiten wie diesen ist es wichtig, die Bedürfnisse der Menschen in den Fokus zu nehmen. Deshalb richten wir unsere Politik für die kommenden Jahre konsequent auf die wirtschaftliche Unterstützung der Kulturschaffenden aus. Basishonorare verbessern die Situation der selbstständigen Künstlerinnen und Künstler nachhaltig. Dafür setzt sich der Kultursenator ein. Ein klares Bekenntnis für faire Bezahlung in der Kultur. Dies gilt für die Einrichtungen, dazu gehört aber auch die Zahlung von angemessenen Künstlerhonoraren sowie die schrittweise Etablierung von Ausstellungshonoraren für bildende Künstlerinnen und Künstler.

In Bremen hatte der Senator für Kultur bereits 2020 zusammen mit den Fachverbänden die Präambel zur Honoraruntergrenze in seine Förderrichtlinien integriert und damit eine zeitgemäße Weiterentwicklung dieses kulturpolitischen Instruments initiiert. Mittlerweile sind Honoraruntergrenzen in Bremen bei Projektförderungen verbindlich. Dieses Vorgehen wurde mit den Künstlerverbänden ausprobiert und evaluiert. Bei einer Tagung in Bremen im September 2022 unter dem Leitwort »Fair Pay« wurde diese Maßnahme als »Bremer Weg« gewürdigt.

Bremen hat sich im Oktober 2022 ebenfalls dafür ausgesprochen, in Abstimmung mit den Fachverbänden eine Matrix für Honoraruntergrenzen zu schaffen. Damit kann eine weitgehende Vergleichbarkeit erreicht werden. Und auch die Auftraggeberseite von künstlerischen Projekten wurde hier einbezogen und unterstützt dieses Vorgehen. Klar ist aber: Ohne zusätzliche Mittel lässt sich die Anhebung der Honorare nicht realisieren. Um welche Dimensionen es dabei geht, ist sehr unterschiedlich und hängt auch ab von den Förderstrategien der Länder und Kommunen. Wichtig ist, dass die öffentliche Hand ihrer Vorbildrolle gerecht wird und dass die Anwendung der Matrix dazu führt, dass sich dem auch die privaten Trägerinnen und Träger anschließen. Dazu müssen die Länder und Kommunen einheitlich vorgehen.

Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 12/2023-1/2024.