Die mehr als 50 Freien Theater- und Tanzeinrichtungen in Brandenburg sind sensible Seismografen gesellschaftlicher Entwicklungen und wichtige Diskurs- und Resonanzräume. Sie bringen facettenreiche, unkonventionelle, innovative Aufführungen, Kulturevents und Mitmachangebote in nahezu jeden Winkel unseres Landes. Nicht zuletzt deswegen gelten in Brandenburg – als erstem Bundesland – seit diesem Jahr für die Förderung der Freien Darstellenden Künste verpflichtende Honoraruntergrenzen nach den Empfehlungen des Bundesverbands Freie Darstellende Künste.

Ich freue mich und bin auch ein wenig stolz, dass es uns gelungen ist, dafür die Förderung der Freien Darstellenden Künste ab diesem Jahr um 800.000 Euro auf 2,4 Millionen zu erhöhen. Mit dem deutlichen Aufwuchs können wir endlich eine langjährige Forderung der Kulturszene einlösen: die Einhaltung der Honorarmindeststandards. Brandenburg ist damit eines der ersten Länder, das faire Bezahlung im künstlerischen Bereich sicherstellt. Gleichwohl sind die öffentlichen Mittel für Kulturförderung nicht unbegrenzt. Die faire Vergütung von Künstlerinnen und Künstlern zu sichern und gleichzeitig die Zahl geförderter Kulturprojekte zu halten bleibt eine Herausforderung auch für die Zukunft.

Brandenburg bewegt das Thema der Honorarmindeststandards im Übrigen bereits seit vielen Jahren: Für die Kultursparte Musik gelten seit 2020 verpflichtende »Honorarmindeststandards für freischaffende Musiker*innen und Vokalsolist*innen in Projekten und Institutionen mit musikalischen Eigenproduktionen«. Auch im Bereich der bildenden Kunst hat unser Land bereits 2017 eine Leitlinie über die Ausstellungsvergütung für Einrichtungen der Landesverwaltung erlassen, von der professionelle Künstlerinnen und Künstler profitieren – eine Empfehlung meines Ministeriums. Das Ziel ist klar: ein vielseitiges und anspruchsvolles kulturelles Angebot in unserem Land – zu fairen Bedingungen.

Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 12/2023-1/2024.