In den Förderprogrammen der Berliner Kulturverwaltung gelten schon seit 2016 Empfehlungen für Honoraruntergrenzen und Ausstellungshonorare in den Sparten Darstellende Künste und Tanz, Bildende Kunst und Literatur – dasselbe ist für den Bereich Musik in Arbeit. Die werden von den Berliner Landesverbänden erarbeitet, regelmäßig aktualisiert und von uns geprüft. Meine Verwaltung ist dazu im ständigen Austausch etwa mit dem Landesverband freie darstellende Künste Berlin (LAFT) und mit dem Berufsverband bildender Künstler*innen Berlin (bbk). Obwohl es sich um nicht verbindliche Empfehlungen handelt, wird durch die Jurys im Rahmen der Antragsbeurteilung ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung gelegt.

Kultur ist der Kitt, der uns als Gesellschaft zusammenhält – und Kultur zu schaffen muss gerecht bezahlt werden.

Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 12/2023-1/2024.