Bayern unterstützt ausdrücklich das politische Ziel einer angemessenen Vergütung der selbstständigen Künstlerinnen und Künstler. Die in den letzten Jahren – auch im Kontext der Erfahrungen aus der Coronapandemie – angestoßenen Prozesse sind wichtig und eine gute Grundlage für das weitere Vorgehen. Hier zeigt sich auch, wie wertvoll der Austausch in der vergleichsweise jungen Kulturministerkonferenz der Länder ist.

Der bisherige Diskussionsprozess nimmt die Standpunkte aller im Kulturbereich tätigen Akteure in den Blick. Neben der Sicherstellung einer auskömmlichen Honorierung müssen auch die Positionen der Kultureinrichtungen und -veranstalter betrachtet werden. Hier geht es vor allem um die Finanzierbarkeit von Veranstaltungen und die erheblichen spartenbezogenen Unterschiede. Auch die Möglichkeiten der Gegenfinanzierung in den öffentlichen Haushalten müssen eruiert werden. Letztlich geht es darum, Lösungen für eine angemessene Vergütung zu finden, ohne die Anzahl der geförderten Projekte zu verringern – und das bei zunehmend schwieriger Haushaltslage. Fixe Vorgaben von Honoraren erscheinen daher nicht zwingend zielführend. Deshalb haben wir uns in Bayern für eine differenzierte, an den einzelnen Förderprogrammen und am Einzelfall ausgerichtete Herangehensweise entschieden. Anstatt pauschaler Vorgaben streben wir angemessene Vergütungen an, die alle relevanten Aspekte berücksichtigen. Hierzu gehören auch Aspekte der Finanzierbarkeit, z. B. des erforderlichen Eigenanteils durch die Veranstalter, der hohen Heterogenität der Förderlandschaft und der Aufrechterhaltung der Förderung aller Förderempfänger bei nicht beliebig skalierbaren staatlichen Mitteln. So stellt bereits jetzt die Angemessenheit von Honoraren bei der fachlichen Beurteilung von Förderanträgen im Rahmen der einzelnen Förderprogramme des Freistaats Bayern insbesondere auch im Bereich der Ausstellungsförderung im Einzelfall ein Entscheidungskriterium dar. Sofern die Honorare aus Sicht der bewertenden Fachstelle der Höhe nach nicht angemessen erscheinen, wird dies aufgegriffen, was häufig zu Nachbesserungen durch die Antragstellenden führt.

Wir sind stolz auf die Vielfalt im Kulturstaat Bayern. Damit das so bleibt, setzen wir uns für die angemessene Vergütung unserer freischaffenden Künstlerinnen und Künstler ein.

Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 12/2023-1/2024.